Diskussion:Heisteig

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Mfried in Abschnitt Quellen

Verweis auf Urpositionsblätter

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Das im Artikel auf 1808 datierte Urpositionsblatt wie es über die Bayer. Vermessungsverwaltung abrufbar ist, stammt auf keinen Fall aus diesem Jahr, da im Wiedergeltinger Bereich bereits die Wertachbegradigung (Planung ab 1867) und die Bahnlinien Memmingen-Buchloe (1874) und Buchloe-Kaufbeuren (1847) sowie bei Weicht ebenfalls die Bahnlinie Buchloe-Kaufbeuren erfasst sind. (nicht signierter Beitrag von Mfried (Diskussion | Beiträge) 23:01, 10. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Stimmt, im Jahre 1808 begann lediglich die kartographische Erfassung. Bis 1872 wurden die Positionsblätter erstellt Landesbibliothek Online. Auf dem Blatt 730 [1] "Waal" sind unten die Bearbeitungsdaten 1820, 1821 und 1825 angegeben. Die Bahnlinie Buchloe-Kaufbeuren (1847) ist dann anscheinend ein Nachtrag. Ich ändere das im Artikel mal auf "Mitte 19. Jh." --Jensibua 00:11, 11. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde gerne den Unterschied in offizieller Schreibweise und allgemeinem Sprachgebrauch darlegen, der seit der Erstaufnahme der Flurkarte besteht. Die Flurkarte bezeichnet die Flurstücke der Gemarkungen Weicht und Wiedergeltingen im Bereich des Hügelzugs als "Heisteig". Der lokale Dialekt bezeichnet jedoch nur den Weg dort als "Haisteig" (Betonung liegt auf "ai") und die Flur- und Waldstücke, die an diesen angrenzen, mit "AM Haisteig". Sicherlich ist das (wie das ganze Thema an sich) ein untergeordneter Nebenaspekt, da aber der Wiedergeltinger Dialekt, wie die meisten anderen schwäbisch-allemannischen Lokalsprachen mehr und mehr ausstirbt, wäre es schön, solche Feinheiten mit einzubringen, obwohl dafür natürlich keine klassischen Quellen angegeben werden können.--82.210.242.241 11:20, 22. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Quellen

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Einzelne der als Quellen angeführte Verweise halten einer genaueren Prüfung nicht stand. Ein Artikel in einer von Unbekannten verfassten und von sonst niemand geprüften Gemeindeveröffentlichung hat genau genommen keine höhere Beweiskraft als schlichtes Hörensagen. Darüber hinaus wird in absehbarer Zeit kein Exemplar dieser Veröffenlichung mehr greifbar sein, was also macht die Beweiskraft einer solchen "Quelle" aus? -- Mfried (Diskussion) 23:02, 6. Jun. 2012 (CEST)Beantworten