Diskussion:Helldorff-Spende

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Minderbinder in Abschnitt Unstimmigkeit

76 Punkte...

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Zur Anfrage auf meiner Disku: Insbesondere würde mich interessieren, ob die „Spende“ Teil der von Goebbels notierten 76 Punkte war. --Minderbinder 15:11, 22. Nov. 2008 (CET)

Deine Frage kann ich nicht beantworten.

  • Peter Longerich, ISBN 3-492-03755-0, zitiert auf S. 182/183 ausgiebig aus den „Richtlinien für die Behandlung von Juden und Judenangelegenheiten“, die der Berliner Polizeipräsident am 20. Juli 1938 den ihm unterstellten Dienststellen übersandte, erwähnt jedoch dabei nichts über eine „Spende“. Zu meinem Erstaunen fehlt auch eine Fußnote als Nachweis, wo diese „Richtlinien...“ nachzuschlagen sind.
  • Beim Überprüfen der Goebbels-Tagebuch-Passage (bei Longerich mit Anm. 126 für den 22. Juli 1938 angegeben) wurde ich in meiner Taschenbuchausgabe nicht fündig – ich werde in der Fröhlich-Ausgabe nachschlagen müssen.
NACHTRAG: Datum ist auf 27. Juli 1938 zu korrigieren (ISBN 3-598-23735-9)-Holgerjan
  • Für eine weitergehende Recherche werde ich zu Rate ziehen: Wolf Gruner: „Lesen brauchen sie nicht zu können“ – Die Denkschrift über die Behandlung der Juden in der Reichshauptstadt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens vom Mai 1938. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 4(1995), Frankfurt/M 1995, ISBN 3-593-35282-6, S. 305-341
  • Im Nürnberger Prozess/Dokumentenbände konnte ich nichts Sachdienliches finden. Mit freundlichen Grüßen --Holgerjan 13:50, 23. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Recherche-Ergebnisse

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  • Nach Gruner ( Lesen brauchen... ISBN 3-593-35282-6) wies Helldorf im Auftrag von Goebbels die Stapo Berlin an, bis zum Mai 1938 eine Denkschrift für eine künftige antijüdische Politik in Berlin zu erarbeiten. Dieser Entwurf ist dort (mit handschriftli. Anm.) zum großen Teil abgedruckt: "Denkschrift über die Behandlung der Juden in der Reichshauptstadt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens" - Es gibt dort zahlreiche Vorschläge (Kinoverbot, Parkbänke, Schlafwagenbenutzung, Kennzeichnunghspflicht, Ausschluss vom Schulbesuch, Berufsverbote...), aber eine Helldorf-Spende oder Auswandererabgabe gibt es dort nicht.

Derartige Maßnahmen seien durch "unauffällige" Anweisungen an den Kultusverband oder durch Polizeiverordnung umzusetzen, nicht durch Gesetze; die außen- und innenpolitischen Konsequenzen seien zu überprüfen. (S.308)

Am 17. Mai 1938 wurde der SD kurzfristig um Stellungnahme gebeten. Dieser kritisierte, dass die Maßnahmen nur auf Berlin beschränkt und auf diese lokalen Gegebenheiten abgestimmt seien. Zweitens seien Berufs- und Gewerbeverbote nur dann sinnvoll, wennn die Emigrationschancen ausreichten, um den "Abfluss der jüdischen Erwerbslosen" zu gewährleisten. (S. 310)

  • Nach Gruner ISBN 3-89468-238-8 , Seite 53 Anm. 193 sind die "Richtlinien für Behandlung von Juden..." archiviert bei Yad Vashem, Jerusalem, 051/0S0Bl, Nr.106 (500-1-603), Bl. 21. - Ich vermute jedoch, dass darin eher kleinliche Schkanen stehen (jüdische Leute mehrfach bestellen, möglichst am Sabbat...), jedoch keine Abgaben o. ä.

Unter dem 17. Februar 1939 wird eine "Zentralstelle für jüdische Auswanderung Berlin" bei der Reichsvertretung der Juden vorgesehen. (S. 64/65)

Unter dem 14. März 1939 wird das Judenderzenat beim Polizeipräsidium Berlin aufgelöst.

Dazu meine "Theoriefindung": Wie bei Reichsvereinigung der Juden in Deutschland dargestellt, wurden reichere Juden angehalten, bei ihrer Ausreise eine "Spende" abzugeben, um damit verarmten Juden eine Ausreise zu ermöglichen (z. B. Vorzeige-Geld). Ich könnte mir vorstellen, dass die Helldorf-Spende bis zum März 1939 eine entsprechende schon in Berlin verlangte Abgabe zu diesem Zwecke war. --Holgerjan 18:09, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Holgerjan, vielen Dank für deine Recherche. Die Benennung als „Helldorf-Spende“ wird sicher nicht in offiziellen Dokumenten der Zeit zu finden sein, das war eher eine bitter-ironische Benennung durch die Opfer, so jedenfalls mein Eindruck. Belegt und regelmäßig erhoben wurde sie jedenfalls, sonst würde sie nicht namentlich im Beck'schen Kommentar zum BEG erwähnt sein. An anderer Stelle las ich auch, dass das Geld keinesfalls der jüdischen Gemeinde oder armen Auswanderern zukam, vielmehr floss es in NSDAP-Kassen, teilweise auch in Helldorfs private Hände. Möglicherweise gab es gar keine schriftliche Gesetzesgrundlage oder Anordnung? --Minderbinder 18:52, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Nein, eine gesetzliche Grundlage wird es nicht geben. Ich denke vielmehr an eine regelmäßig erhobene Pflicht-Abgabe wie beim Heimeinkaufsvertrag, bei der über "Sonderkonto H" oder "Sonderkonto W" Gelder einbehalten wurden, oder eben als Abgabe über die erwähnte "Reichsvereinigung", die letztlich für die Finanzierung von Auswanderung oder Deportation benutzt wurden. Einem gleichen Zweck könnte (als zeitlicher Vorgriff für Berlin) die Helldorf-Spende gedient haben. Falls Helldorf sich nicht selbst bedient hat... --Holgerjan 23:38, 25. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Unstimmigkeit

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  • Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 waren die legalen Möglichkeiten zur Emigration in ein sicheres Land für deutsche Juden unabhängig vom Ende dieser Zwangsabgabe abgeschnitten.
  • Bis zum Erlass vom 18. Oktober 1941, mit dem Heinrich Himmler allen Juden die Genehmigung zur Auswanderung untersagte... (häufig zitiert, z. B. bei Gottwaldt / Schulle: Die Judendeportationen..., 2005. ISBN 3-86539-059-5, S. 61/62)
  • Holocaust-Chronologie [1] unter 23. 10. 1941:
    Anweisung des Gestapo-Chefs Müller an die Dienststellen der Sicherheitspolizei
Himmler habe angeordnet, "daß die Auswanderung von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern ist". "Die Evakuierungsmaßnahmen bleiben hiervon unberührt". "Lediglich in ganz besonders gelagerten Einzelfällen, zum Beispiel bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses, kann nach vorheriger Herbeiführung der Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes der Auswanderung einzelner Juden stattgegeben werden." (Adler, S. 29-30)

--Holgerjan 13:20, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe das entsprechend abgeschwächt und präzisiert. Unstrittig ist sicher, dass der Ausbruch des Krieges mit Frankreich und England wichtige Fluchtrouten abschnitten. Daher nun stark eingeschränkt ab 1. September 39. --Minderbinder 13:39, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten