Diskussion:Helmuth Zimmerer

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Malabon in Abschnitt Titel Oberstadtdirektor? Bitte klären..

Titel Oberstadtdirektor? Bitte klären..

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Welche Kompetenzen und Befugnisse hatte dieses Amt, das es m.W. so heute in Bayern(?) nicht mehr gibt (wohl in NRW und/ oder anderswo, denke ich..)?

Wurde der Titel in diesem Fall spezifisch ad personam (wieder?)eingeführt

- oder war das ein damals in BY gebräuchliches Amt, also eine (erst) später in BY abgeschaffte Funktion? Wer war der letzte Oberstadtdirektor in Wü.? Weiß da jemand was dazu? Ich würde mich über Klärung sehr freuen und halte es auch für wichtig in diesem Zusammenhang, ob extra eine Funktion geschaffen wurde.. (🤔 Es klingt irgendwie im Text so an.. !?) --2A02:3037:305:A807:4BF0:53D1:850A:6B02 14:53, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Da müsste man sich mal das damals geltende bayerische Kommunal- und Beamtenrecht ansehen. Für mich klingt es nach der Hierarchie … Oberrat, Städtischer Direktor, Oberstadtdirektor (wie Ltd. Städtischer Direktor). Ad personam kann man sicher ausschließen. --Malabon (Diskussion) 20:54, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten
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Habe die entsprechende Pressemitteilung (trotz einiger Mühewaltung) auf der Seite der Stadt nicht finden können.. --2A02:3037:305:A807:4BF0:53D1:850A:6B02 14:57, 30. Okt. 2024 (CET)Beantworten