Diskussion:Hermann Voss (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zsasz in Abschnitt Nachweise

EN 1 - Gustav Gründgens Teils. ...

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Was soll dieser Einzelnachweis bitte bedeuten. Ich kenne die Abkürzung Teils. nicht.--Orik (Diskussion) 16:20, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

4 Jahre später: Lieber Benutzer:Zsasz. Bitte verbessere doch Deinen EN. Gruß --Orik (Diskussion) 21:36, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Das müsste eine Briefsammlung von 1967 gewesen sein. Bei Gelegenheit schau ich in den Band noch mal rein. Zsasz (Diskussion) 23:22, 18. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Nachweise

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Für die Inhalte werden etwas wenig Nachweise geliefert, siehe auch Thread hierdrüber. Ich hätte auch gerne gewußt, was dieser Satz bedeutet: „Als Vertrauensmann des BNSDJ wurde Voss Mitte April 1933 dem Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rudolf Dix, zur Seite gestellt.“ Sah die Satzung des DAV vor, dass jemand dem Vorstand eine Person zur Seite stellen konnte? Und wer war dieser jemand? Gruß Orik (Diskussion) 10:23, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe mich in der Formulierung eng an die Quelle gehalten die dies nicht weiter spezifiziert. Vom Kontext her würde ich annehmen dass der BNSDJ Voss Dix aufgenötigt hat. Das wird aber in der Literatur nicht explizit gesagt, daher habe ich darauf verzichtet diese - eigene - Interpretation einzufügen, damit mir keiner Quellenverfälschung nachsagen kann.Zsasz (Diskussion) 13:31, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten