Diskussion:Herrschaft Heitersheim
Philipp Joachim Freiherr von Prassberg
BearbeitenIn der Literatur (z.B. Johann Karl Falkenstein: Geschichte der drei wichtigsten Ritterorden des Mittelalters – Dritter Teil – Geschichte des Johanniter-Ordens, Dresden 1833, S. 134) ist Prassberg 1752 Großprior geworden und gestorben. Ich habe den zeitgenössischen Quellen "Neue genealogisch-historische Nachrichten" den Vorzug gegeben. Damit ergibt sich auch eine lückenlose Reihe der Großpriore. --Zieglhar (Diskussion) 19:49, 13. Nov. 2014 (CET)
Weinstetter Hof
BearbeitenIch bin mir nicht sicher, ob die Angaben in der Tabelle zu Weinstetten richtig sind. Das Dorf gibt es nicht mehr und der Weinstetter Hof gehört heute zu Eschbach. Näheres hier. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 20:22, 13. Sep. 2015 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund die Information aus dem Ortslexikon anzuzweifeln. Sie steht auch nicht im Gegensatz zum Fakt, dass der Weinstetter Hof zu Eschbach gehört. "Der Weiler und die 1663 erbaute Mühle kamen zur Gemeinde Bremgarten, der Hof zur Gemeinde Eschbach." --Zieglhar (Diskussion) 23:43, 13. Sep. 2015 (CEST)
Reichsunmittelbarkeit
BearbeitenSchon die Matrikel von 1521 führt den "Johansermeister" - gleich nach dem "Deutschmeister" - aber nicht unter den Fürsten, sondern unter den Prälaten. In der nach Kreisen geordneten Matrikel von 1532 findet sich der "Johanser Meister" unter den Ständen des (Ober-)Rheinischen Kreises nach den gefürsteten Prälaten. Später saß der "Johansermeister" als Fürst von Heitersheim zwischen den Fürstpröbsten zu Ellwangen und Berchtesgaden, 1776 entschied allerdings das Reichskammergericht einen langen Rechtsstreit mit Österreich dahin, dass keine Teile der Herrschaft Heitersheim unmittelbares freies Reichslehen, sondern nur vorderösterr. Landsassen seien. Erst 1802/03 wurde dem Johannitermeister mit der Grafschaft Bonndorf ein unmittelbares Reichsgebiet zugewiesen - und damit seine Reichsstandschaft sicher begründet. --Hvs50 (Diskussion) 12:40, 2. Sep. 2024 (CEST)
Die Erlangung des Fürstentitels allein führte nicht zu Sitz und Stimme auf Reichstagen. Hierzu war in der Regel der Nachweis von unmittelbar dem Reich unterworfenen Herrschaftsgebieten - und seien sie noch so klein ;-) - nötig. Darum ging es bei Heitersheim. Bei einigen wenigen "Reichsfürsten" (meist aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts) wurde die Admission zum Reichstag unter Vorbehalt des Nachweises solchen unmittelbaren Besitzes "auf Zeit" bewilligt, siehe Personalist. Fälle, in denen der Admittierte später seinen Platz wieder räumen musste, kenne ich aber nicht. --Hvs50 (Diskussion) 12:52, 2. Sep. 2024 (CEST)