Diskussion:Herzog in Bayern

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Vingerhuth in Abschnitt Name vs. Titel

"Jetziges Oberhaupt der Linie ist, durch 1965 erfolgte bürgerlich-rechtliche Adoption, Herzog Max in Bayern, der leibliche Bruder und designierte Nachfolger des derzeitigen Chefs des Hauses Wittelsbach, Herzog Franz von Bayern. Seine Großmutter war Marie Gabrielle geb. Herzogin in Bayern."

--> Die Herren heißen Max Herzog in Bayern und Franz Herzog von Bayern.--82.135.77.17 18:42, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Name vs. Titel

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Bis 1919 hat es sich bei "Herzog" eindeutig um einen Primogeniturtitel gehandelt, der seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung nicht mehr vergeben werden konnte, sondern allenfalls aus Tradition informell weiterhin für die Nachkommen verwendet wird. Wenn ich den Artikel zwischen den Zeilen richtig lese, liegt hier ein Sonderfall vor: Luitpold Emanuel hat wohl den früheren Titel "Herzog" zum BGB-rechtlichen Namensbestandteil gemacht. Wenn das richtig ist, müsste die Einleitung entsprechend ergänzt werden (nicht nur "war ein Titel", sondern "ist heute der Name eines bayrischen Adelshauses"). --Vingerhuth (Diskussion) 16:52, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich muss mich wohl teilweise korrigieren.Auseislich der auf https://haus-bayern.com veröffentlichten Genealogien wurde der Titel "Herzog in Bayern" auch vor 1919 nicht nach den Primogeniturregeln nur als Erstgeburtstitel, sondern auch an alle nachgeborenen Söhne und Töchter der Familie vergeben. Damit könnte die Wortkombination "Herzog in Bayern" 1919 zu einem bürgerlich-rechtlichen Familiennamen geworden sein. Das wäre ein Gegensatz zur regierenden Wittelsbacher-Linie "Herzog von Bayern". Wo immer nur dem Erstgeborenen der Herzogstitel zustand und alle Nachgeborenen Prinzen waren. Franz von Bayern und sein Vater Ruprecht umgingen den Titelverlust, indem sie 1955 beziehungsweise 1996 ihren Nachnamen standesamtlich in "Herzog von Bayern" ändern ließen und so aus dem früheren Titel einfach einen "normalen" Nachnamensbestadteil machten. Weiß jemand, wie das bei den Herzögen in Bayern namensrechtlich genau aussieht? --Vingerhuth (Diskussion) 12:40, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten