Diskussion:Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Legesikon in Abschnitt Änderung des Titels

Änderung des Titels

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Da der Hessische Datenschutzbeauftragte seit der Neufassung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes im letzen Jahr auch Informationsfreiheitsbeauftragter ist, frage ich mich, ob man den Titel des Artikels dahingehend anpassen sollte. Ich hatte die neue Bezeichnung vor einiger Zeit im Artikel schon angepasst, bin mir als relativer Neuling aber nicht sicher, wie und ob das bei dem Titel auch passieren sollte. --Legesikon (Diskussion) 22:59, 20. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Hat sich durch die Verschiebung des Artikels jetzt erledigt. --Legesikon (Diskussion) 21:58, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten