Diskussion:Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Legesikon in Abschnitt Änderung des Titels
Änderung des Titels
BearbeitenDa der Hessische Datenschutzbeauftragte seit der Neufassung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes im letzen Jahr auch Informationsfreiheitsbeauftragter ist, frage ich mich, ob man den Titel des Artikels dahingehend anpassen sollte. Ich hatte die neue Bezeichnung vor einiger Zeit im Artikel schon angepasst, bin mir als relativer Neuling aber nicht sicher, wie und ob das bei dem Titel auch passieren sollte. --Legesikon (Diskussion) 22:59, 20. Apr. 2019 (CEST)
- Hat sich durch die Verschiebung des Artikels jetzt erledigt. --Legesikon (Diskussion) 21:58, 12. Sep. 2019 (CEST)