Relevanz des Unternehmens gemäß WP:RK#Busunternehmen und Verkehrsbetriebe gegeben

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Relevant sind Busunternehmen und Verkehrsbetriebe, wenn sie

  1. im Auftrag einer Stadt, eines Landkreises, des Bundeslandes oder des Staates ÖPNV mit eigener Liniengenehmigung (in D § 42 PBefG), Konzession und/oder Verkehrsvertrag betreiben oder
  2. mindestens 3 nationale Fernbuslinien mit eigener Liniengenehmigung (in D § 42 PBefG) betreiben oder
  3. in besonderem Zusammenhang mit einem Ort stehen, z. B. besondere historische Leistungen erfüllt haben oder
  4. jährlich mindestens 1 Million Fahrkilometer leisten oder
  5. Verkehrsverbünde sind, denen relevante Unternehmen angehören oder die Unternehmen beauftragen.

Durch den Ausschreibungsgewinn für das aus den 3 im Artikel genantnen Linien bestehende Linienbündel des VRN ist der erste Teilsatz der o.g. RK erfüllt.--Squarerigger (Diskussion) 11:23, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten