Diskussion:Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Review: November 2009
BearbeitenUnd noch ein Artikel aus dem Bereich ÖH. Fragen wie oben :-). Und: Bin ich hier mit einem Jus-Artikel überhaupt richtig? --pep 20:24, 2. Nov. 2009 (CET)
- Zu beiden Artikeln: Beide Texte sind zu 100% unbelegt, da solltest Du dringend nacharbeiten. Die einzigen Refs, die Du gelegentlich setzt, sind die Gesetzestexte selbst, und eine solche Rechtsexegese machen wir nicht selbst. Zu dem Thema gibt es doch sicher eine Menge reputable Sekundärliteratur, die Du heranziehen könntest. --Sommerkom 08:09, 5. Nov. 2009 (CET) Erledigt
- Du hast natürlich prinzipiell recht und in ein paar Punkten liefere ich gerne die entsprechenden Belege nach (VfGH-Erkenntnis, die Umstrittenheit der Novellierung 2004/2005 und den Initiativantrag). Allerdings: all das sind schlichte Fakten (die mir bis auf das Erkenntnis evident schienen, aber zur Korrektur dieses Standpunkts gibt's ja den Review ;-).
- Was ich nicht sehe, ist eine Exegese der Gesetzesmaterialen. Wie sonst als vom Gesetz ausgehend soll man den Inhalt desselben beschreiben? Klar, wenn man Wertungen einbauen möchte oder Ursachenbeschreibungen, warum der Gesetzgeber dieses oder jenes gemacht hat, braucht es dazu Sekundärquellen (oder zumindest die Erläuterungen zur Regierungsvorlage o.ä.). Aber für den reinen Inhalt? Kein Kommentar wird Dir geordnet nach Organen die Aufgaben beschreiben oder dergleichen. Bestimmte Punkte, etwa die Nichtinkraftsetzung der Fachhochschul-Paragraphen der Stammfassung ließen sich zwar sicher auch mit einem Kommentar (Egger-Frad vermutlich, evt. steht's auch im aktuellen Huber noch drin), nur: Welchen Vorteil hat es, wenn ich mich auf eine Kommentar beziehe, in dem steht "gemäß § XY bedarf es zum Inkrafttreten der §§ X, Y und Z eines besonderen Bundgesetzes" statt direkt auf den § XY, in dem steht "die §§ X, Y und Z treten nach Maßgabe eines besonderen Bundesgesetzes in Kraft"? Rechtlich handelt es sich ein wenig um ein Randgebiet, verglichen mit dem ABGB oder dem deutschen BGB. Eine Gesamtdarstellung der rechtlichen Veränderungen seit 1945 ist mir nicht bekannt. --pep 09:37, 5. Nov. 2009 (CET)
- Addendum: Ich hab mich beim Aufbau des Artikels an den anderen Gesetzesartikeln in Kategorie:Rechtsquelle (Österreich) orientiert. Bitte nicht im Sinne von WP:BNS mißverstehen, aber dort habe ich Sekundärliteratur (Kommentare ö.ä.) ausschließlich unter "Weiterführende Literatur" gefunden, nicht als Beleg für einzelne Stellen der Beschreibung des Gesetzesinhalts. Die entsprechenden Werke werde ich heut abend gern hinzufügen (zusätzlich zu den oben angekündigten Einzelnachweisen). --pep 10:25, 5. Nov. 2009 (CET)
- Jetzt besser? :-) Oder bei welchen Dingen fehlt Deiner Meinung nach noch ein Einzelnachweis? Ich möcht eigentlich nicht jedes zweite Wort mit einem Paragraphen- oder Seitenhinweis verzieren, wenn es sich nicht um umstrittene Themen oder Wertungen handelt. --pep 23:30, 5. Nov. 2009 (CET)
- Nachdem Benutzer:Peter Putzer mich ausdrücklich eingeladen hat, hier meine konstruktive Kritik abzugeben:
- Vorweg: Es handelt sich auch jetzt schon bei Universitätsvertretung der Studierenden wie auch bei Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 um anständige Artikel, denen ich problemlos die Schulnote#Österreich 1 (die Bestnote) geben würde. Aber nachdem man ja auch Gutes noch weiter verbessern kann, möchte ich die Frage stellen, wie – im Endausbau – die Gesamtheit der Artikel im Bereich der Studierendenvertretung in Österreich gestaltet sein sollen – möglicherweise wäre dann nämlich der Schluss zu ziehen, dass manche Informationen in einen anderen Artikel verschoben/ausgelagert/eingebaut werden sollten.
- Konkret ein (sicherlich nicht ganz ausgereifter) Vorschlag, welche Artikel es meiner Meinung nach geben sollte:
- Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – es sollte geklärt werden, ob dieser Artikel neben der „Bundes-ÖH“ zugleich auch Allgemeines zum System der Studierendenvertretung in Österreich generell beinhalten sollte oder ob der Artikel Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – seinem Namen entsprechend – nur die eine im Lemma genannte Körperschaft öffentlichen Rechts behandeln sollte und der allgemeine Überblick in einem eigenen Artikel wie z. B. Studierendenvertretung in Österreich behandelt werden sollte
- Bundesvertretung der Studierenden (eventuell einarbeiten in Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, da die Bundesvertretung der Studierenden ein Organ der ÖH darstellt) Erledigt
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität mit folgenden Organen (entweder als eigene Artikel oder im Rahmen dieses Artikels behandelt)
- Universitätsvertretung der Studierenden (oder einarbeiten in Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität, da die Universitätsvertretung der Studierenden ein Organ der H an einer Universität darstellt) Erledigt
- Fakultätsvertretung (detto)
- Studienvertretung (detto) Erledigt
- Geschichte der Studierendenvertretung in Österreich – da gibt es viel dazu zu sagen; manches von dem, was jetzt in Universitätsvertretung der Studierenden drinsteht, würde ich dorthin auslagern
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – diesen Artikel würde ich nicht bloß als Detailartikel zu Geschichte der Studierendenvertretung in Österreich sehen, sondern ich würde vorschlagen, in diesem Artikel auch die allerwichtigsten inhaltlichen Eckpunkte des Gesetzes darzustellen (z. B. es gibt die Bundes-ÖH und es gibt die Hen an den Universitäten, diese sind jeweils Körperschaften öffentlichen Rechts, sind unabhängig von der jeweiligen Universität, unterstehen aber der Rechtsaufsicht durch den Wissenschaftsminister, können vom Rechnungshof geprüft werden, es gibt eine Zwangsmitgliedschaft, 4 Vertretungsebenen, …) Wie man mit der Doppelung zwischen diesem vorgeschlagenen Abschnitt des Artikels Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 und dem vorgeschlagenen Artikel Studierendenvertretung in Österreich umgeht, da habe ich jetzt noch keine gute Idee
- und dann kann es noch konkrete Artikel zu einzelnen Hen geben, z. B. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo z. B. angegeben sein kann, welche bedeutenden Politiker und Wirtschaftstreibenden früher in ihrer Studentenzeit Funktionen in dieser H ausgeübt haben
- Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – es sollte geklärt werden, ob dieser Artikel neben der „Bundes-ÖH“ zugleich auch Allgemeines zum System der Studierendenvertretung in Österreich generell beinhalten sollte oder ob der Artikel Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft – seinem Namen entsprechend – nur die eine im Lemma genannte Körperschaft öffentlichen Rechts behandeln sollte und der allgemeine Überblick in einem eigenen Artikel wie z. B. Studierendenvertretung in Österreich behandelt werden sollte
- Also kurz meine Diskussionsanregung: Eventuell Teile des Artikels Universitätsvertretung anderswohin verschieben (Trennen zwischen Ist-Stand und historischer Entwicklung; den Ist-Stand verschieben nach Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität, die historische Entwicklung nach Geschichte der Studierendenvertretung in Österreich); und den Artikel zum HSG 1998 ergänzen um die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte (aber ohne Dopplungen zum Artikel Studierendenvertretung in Österreich oder gar zum Artikel Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft).
- Zu weit gedacht? --UV 00:37, 9. Nov. 2009 (CET)
- Danke für die Rückmeldung! Teilweise deckt sich das eh mit meinen Plänen. Grundsätzlich war mein ursprünglicher Plan, den HSG-Artikel nicht weiter auszubauen, sondern das nur in den "Fachartikeln" zu machen. Allerdings bin ich inzwischen zu dem Schluß gekommen, daß eine kurze Übersicht des Systems dort reingehört (sowie das, was jetzt unter "Aufbau” ist, also der systematische Aufbau des Gesetzes, halt noch kommentiert/ergänzt). Persönlich bin ich kein Freund ewig langer Gesamtartikel, die sind mühsamer zu lesen als eine systematische Aufgliederung.
- Insofern war die Idee, Details zu den Organen (BV, UV, FV, StV; Instituts- und Abschnittsvertretungen unter StV, Organe nach § 12 Abs. 2 unter FV; Wahlkommission evt. in einem eigene Artikel ÖH-Wahlen o.ä.) in eigenen Lemmata zu behandeln. ÖH-Geschichte verdient einen eigenen Artikel, aber erst, wenn sie in nennenswertem Umfang geschrieben ist. Die Rechtsentwicklung aus dem HSG-Artikel find ich da aber nicht so spannend, mir ginge es eher um die politische Entwicklung, mehr als ein paar Sätze aus dem HSG-Artikel würd ich da nicht übernehmen wollen (aber natürlich wechselweise verlinkt).
- Die H~schaften an den Unis würde ich in einem Sammelartikel beschreiben (grundsätzlich und gegebenenfalls individuell). Es gab ja einige erfolgreiche Löschanträge und mangels Quellen wird man nicht viel Individuelles (über Referatsstruktur, Webpage und Vorsitz Hinausgehendes) sagen können, fürchte ich. Unter Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft würd ich sowohl die Körperschaft als auch einen Überblick über das System behandeln, jeweils mit kurzen Erklärungen/Abstracts und Verlinkung auf den Hauptartikel (aber zuerst kommen die Detailartikel dran, dann erst die Überarbeitung des Übersichtsartikels).
- Was hältst Du davon? --pep 11:43, 9. Nov. 2009 (CET)
- guter Plan, kein Einwand! --UV 21:07, 9. Nov. 2009 (CET)
Bin ja eigentlich im Wikiurlaub, daher von mir nur folgendes auf die Schnelle: Ich finde es nicht sinnvoll, die für Außenstehende ohnehin schon ziemlich komplexe Materie auf zu viele Unterartikel aufzusplitten. Der HSG-Artikel mag meinetwegen extra bleiben, schon allein weil er als Gesetz anders kategorisiert gehört als die Körperschaft. (Perspektivisch würde ich mir allerdings wünschen, dass nicht nur dieses eine, sondern alle HSG-e seit 1950 in einem Artikel Hochschülerschaftsgesetz behandelt würden.) Aber der Rest gehört m.E. soweit wie möglich im Zusammenhang erläutert. Sowohl die einzelnen Organe wie auch der Unterschied zwischen Bundes-ÖH und örtlichen ÖH's (die ja auch nicht immer getrennt waren, wenn ich richtig informiert bin) lassen sich durchaus in einem (gut strukturierten!) Artikel darstellen. Für D haben wir ja auch keine Einzelartikel für jede örtliche Studentenschaft, obwohl es bei uns mangels Bundesgesetzgebung wesentlich mehr regionale Unterschiede zu berücksichtigen gäbe. Schönen Gruß UweRohwedder 12:01, 10. Nov. 2009 (CET)
- Ja, ihr habt nicht einen Artikel für jede Körperschaft, aber es gibt einen Artikel zu den verfassten Studierendenschaften, einen zum fzs, einen zum Studierendenparlament usw. usf. Ich halte es für gescheiter, daß es einen Übersichtsartikel mit relativ oberflächlichen Informationen gibt und Verlinkungen in die Tiefe, als einen Riesengesamtartikel mit hunderten KB. Systematisch geh's ich grad von der Maschekseite her an, d.h. zuerst die Detailartikel und dann die Übersicht. hat sich so ergeben, vielleicht weil das Erfolgserlebnis dann größer ist (und weil der Universitätsvertretungsartikel schon existiert hat). Bzgl. HSG tendiere ich zu separaten Artikel (schon von der Systematik her), evt. könnte man aber "Hochschülerschaftsgesetz" statt zu einer BKL zu einem Übersichtsartikel machen. Gruß, --pep 15:22, 10. Nov. 2009 (CET)
neue HSG 2014
BearbeitenSeit dem 1.10.2014 gilt das HSG 2014. Der Artikel ist also veraltet. --Infopointaudim (Diskussion) 15:16, 3. Jan. 2016 (CET)
- Danke, habe dies im Artikel kenntlich gemacht. --UV (Diskussion) 15:49, 3. Jan. 2016 (CET)