Diskussion:Hochstift
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Für mich unklar
Bearbeitenfür mich ist folgendes unklar:
"Hochstift/Fürstbistum und Bistum/Diözese
Hochstifte waren Gebiete in denen die weltlichen Landesherrschaften durch Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten ausgeübt wurde. Der Begriff des Hochstifts oder Fürstbistums ist zu unterscheiden vom Bistum, der Diözese, in der der Bischof die kirchliche Oberleitung innehatte. Letzteres umfasste auch Gebiete, die der Regierung anderer Fürsten, manchmal sogar der (weltlichen) Herrschaft anderer Bischöfe unterstanden. Manchmal wird auch von Historikern das Hochstift fälschlicherweise als Bistum bezeichnet. Das weltliche Herrschaftsgebiet eines Erzbischofs hieß Erzstift oder Fürsterzbistum (z.B. Fürstbistum Breslau)."
die unklarheit ergibt sich aus dem LETZTEN satz. wenn ich es richtig sehe ist nach einigem nachdenken wohl erzstift/fürsterzbistum ein synonym für hochstift. falls das so sei, würde ich das weiter vorne in dem absatz unterbringen, und nicht nachdem ich gerade vorher erklärt habe, was KEIN hochstift ist. sonst denkt man nämlich zuerst, dass erfstift und fürsterzbistum auch kein hochstift wären, so wie das bistum. (satz vorher) --Meinefreiheit 15:48, 1. Sep. 2008 (CEST)
zeitgenössische Benutzung irrelevant
BearbeitenIch halte den Hinweis auf die zeitgenössische Benutzung im Bereich Paderborn/Höxter hier für irrelevant. Auch andernorts wird diese Bezeichnung gegenwärtig noch verwendet (z.B. Region Fulda). Daher sollte hier die allgemeingültige Erklärung stehen. Paderborner Spezifika mögen im entsprechenden Artikel Hochstift Paderborn abgehandelt werden. Wie sehen das andere? --MMG 18:08, 26. Apr 2005 (CEST)
- Naja, da das Wort ja nur in wenigen Gebieten noch verwendet wird, soll das hier durchaus alles erwähnt werden, finde ich. Wenn die mittelalterlichen Strukturen mal sogar noch im alltäglichen Sprachgebrauch vorkommen, ist das doch schön zu erfahren. --AndreasPraefcke ¿! 10:00, 31. Jan 2006 (CET)
Kirchenbesitz vs. Weltlicher Herrschaftsbereich
BearbeitenDie Definitonen im ersten und zweiten Abschnitt des Artikels sind nicht deckungsgleich - "Kirchenbesitz" ist nicht gleich "Weltlicher Herrschaftsbereich des Bischofs". 62.180.196.50 17:39, 1. Mär 2006 (CET)
Der oder das Hochstift?
BearbeitenHeißt es das Hochstift oder der Hochstift? Ich glaube "das". 15:36, 3. Jan. 2007 (CET)
Staatsform
BearbeitenUm was für eine Art von Staatsform handelt es sich bei einem Hochstift/Fürstbistum? Um eine Monarchie?
- Um eine Wahlmonarchie. In den meisten Fällen geschah die Besetzung des Thron eines geistlichen Fürstentums o.ä. per Wahl durch das Domkapitel, welche dann durch den Papst bestätigt wurde. In späterer Zeit (Frühe Neuzeit ff.) zog Rom die Besetzung an sich, glaube ich. --Themistokles1984 13:16, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hallo, der Papst hatte wie der Kaiser die Wahl des Fürstbischofs zu bestätigen. Das Domkapitel war bis zum Ende des HRR eindeutig Herr des Verfahrens. Insofern waren Fürstbistümer eher Ständestaaten. In der Zeit der Sedisvakanz war das Domkapitel sogar die eigentlich eintscheidende Distanz. Es gab sogar eigene Münzen. --Westfalenbaer 13:54, 10. Mai 2009 (CEST)
- Also Ständestaaten würde ich Fürstbistümer nicht nennen, weil sie doch eher zentralistisch regierte Gebilde waren. Das Domkapitel kann man auch nicht wirklich einen Landtag nennen. Dafür spricht zwar, dass das Domkapitel eine Wahlkapitulation zur Bischofswahl ausfertigte und an der Regierung beteiligt war, aber andererseits waren die Domherren keine Stände im herkommlichen Sinne, dass sie in einzelnen Gebieten die Herrschaft, die sie zu Lehen nehmen, ausübten. Insofern passt geistliches Fürstentum und Ständestaat nicht wirklich zusammen - wenn ich mich nicht irre? Die Herrschaftsform "an der Spitze" jedoch - mit Domkapitel auf der einen Seite und Fürstbischof auf der anderen - ist der Herrschaftsform eines reichsständischen Territoriums mit Landständen analog. --Themistokles1984 20:40, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hallo, der Papst hatte wie der Kaiser die Wahl des Fürstbischofs zu bestätigen. Das Domkapitel war bis zum Ende des HRR eindeutig Herr des Verfahrens. Insofern waren Fürstbistümer eher Ständestaaten. In der Zeit der Sedisvakanz war das Domkapitel sogar die eigentlich eintscheidende Distanz. Es gab sogar eigene Münzen. --Westfalenbaer 13:54, 10. Mai 2009 (CEST)
Ein Stift, mehrere Stifter
BearbeitenNur zur allgemeinen Information:
In historischen Quellen wie auch im Duden findet sich die Mehrzahl Stifter für das Stift. Ich finde das auch gar nicht schön, ist aber korrekt, also bitte zumindest in historischem Zusammenhang (altes Reich o.ä.) von der (falschen? anachronistischen?) Mehrzahl „Stifte“ absehen.
Gruß, --Themistokles1984 13:24, 10. Mai 2009 (CEST)
- Dass sich die Rechtschreibung wandelt ist normal. Diese Enzyklopädie will sich an den aktuellen Regeln orientieren. Laut Eintrag im Online-Duden: Stift, das; -[e]s, -e, selten: -er gelten beide Formen als korrekt, die früher geläufige Form Stifter wird aber nur noch selten gebraucht. Grüße -- Franzpaul 10:21, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Mit Verlaub: der Duden (überhaupt der Online-Duden, der ja nicht die gesamte Sprache behandelt) meint nicht die konkrete hier behandelte Form, sondern den allgemeinen Sprachgebrauch (für letzteren stimme ich dir zu, dennoch sollte man den Unterschied deutlich lassen, für jene, die sich mit der einschlägigen Literatur befassen). Allgemein für Klosteranlagen usw. kann man freilich ruhig „Stifte“ sagen--Josef Moser (Diskussion) 21:56, 17. Apr. 2013 (CEST)
Im Grimm steht doch die Entwicklung. Und die ging halt inzwischen wieder einen Schritt "zurück". Das ist doch alles hochgradig peripher wichtig. Und "Stifte" für "Hochstifte" nun wirklich nicht falsch. --AndreasPraefcke (Diskussion) 22:02, 17. Apr. 2013 (CEST)
- Richtig. Was für Quelle dafür herangezogen wird, ist ja auch egal. Nur eine Quelle sollte es eben sein. Und mit "hochgradig peripher" stimme ich dir ebenfalls zu!--Josef Moser (Diskussion) 22:05, 17. Apr. 2013 (CEST)
Mit "Stifte" als Pluralform dürfte doch die Verwirrung vermieden weden, daß damit eben nicht die stifende Person gemeint ist, die ja eben auch "Stifter" lautet. --ProloSozz (Diskussion) 12:09, 26. Mai 2021 (CEST)
Fürstbistum vs. Fürstbischof
BearbeitenIch suchte den Artikel Fürstbistum, der jetzt offenb. neu unter dem Lemma Fürstbischof steht, unter Fürstbistum und kam redirected zu Hochstift. Sorry, aber das ist falsch: Ein Bistum ist kein Stift, das kann wohl jeder und jede mindest. ansatzweise histor.-theolog. Gebildete bestätigen. Hochstifte waren nach meinem Wissensstand ganz klar nur die Fürstabteien! Ihr solltet die Verlinkungen unbedingt so umgestalten, dass Fürstbistum zumindest auch direkt zu Fürstbischof führt, sonst geht die Sache faktisch wirklich ins Leere! Danke --62.202.225.228 11:07, 13. Aug. 2012 (CEST)
- Ganz so eindeutig ist das leider nicht - das "Stift" in Hochstift (im Sinne von Fürstbistum) bezog sich ursprünglich wohl auf die Versammlung der Domkanoniker (Domkapitel), und da passt es wieder. --Schelm (Diskussion) 16:06, 20. Sep. 2012 (CEST)
Hochstifte stets auf Königsgut?
BearbeitenWurden Hochstifte nicht typischerweise auf Königsgut gegründet, wobei der König stets das Hausrecht in seinen Hauskirchen inne hatte? Von daher ist die "geistliche Herrschaft" ursprünglich doch etwas eingeschränkt und entfaltet sich erst mit dem Niedergang der "weltlichen" Zentralgewalt im späten Mittelalter und der Neuzeit. Wenn man das Wormser Konkordat betrachtet, oder den Anspruch des Sacrum Imperium, wie ihn Rainald von Dassel formuliert, ist die Sache im Mittelalter um so komplizierter. --188.104.45.35 23:52, 22. Mär. 2021 (CET)
Fürstbistum vs. Hochstift
BearbeitenImmer wieder gibt's Querelen, ob nun der Terminus "Fürstbistum" oder "Hochstift" der richtige ist. Aktuelles und umstrittenes Beispiel: Fürstbistum Basel, insbesondere in der erwähnung im Artikel über das Bistum Basel (siehe auch die beiden dortigen Diskussionsseiten). Nun: auch wenn "funktional" mit beiden Termini dasselbe gemeint sein mag (ein "geistliches Territorium"), so sind beide nicht 1:1 austauschbar. Zum einen sind gewisse Bezeichnungen und insbesondere Namen festgelegt und gebräuchlich – zum anderen ist beim "Hochstift" das Augenmerk zum einen sicher mal auf die Entstehung als Stift (Kirche) nicht außer acht zu lassen ("Hochstift" als kirchenrechtlicher und kirchenhistorischer Begriff), beim Fürstbistum liegt das Augenmerk jedoch auf der "weltlichen Funktion als Regentschaft einer Gebiertskörperschaft" ("Fürstbistum" als politischer und territorialverwaltungsorientierter Begriff). Aufgrund dieser unterschiedlichen Funktionalität stehen die zwei Begriffe zwar für dasselbe Objekt, jedoch jeweils aus einem Anderen Blickwinkel (klerikal in klerikalem Kontext vs. profan-politisch (auch wenn letzteres durch den Klerus ausgeübt)). Je nachdem, welcher der Aspekte in der historischen Erinnerung überwiegt, hat sich der eine oder der andere Terminus etabliert. Beim Beispiel des "Fürstbistums Basel" mag "Hochstift" zwar formell nicht falsch sein – im heutigen Sprachgebrauch überwiegt insbesondere bei aktuellen politischen Fragen (siehe die Kantonszugehörigkeit von Moutier bei der Jurafrage der Begriff "Fürstbistum Basel". Dieser wird dort in der Schule gelehrt und von den Tageszeitungen verwendet, wenn es um territoriale Fragen geht. Wenn es jedoch um kirchenhistorische Fragen geht und die Adressaten primär Historikerkreise sind, kommt die Bezeichnung "Hochstift Basel" sehr wohl vor – insbesondere dann, wenn Literatur aus Deutschland beigezogen wird, wo der Begriff "Hochstift" klar überwiegt. Würde in einer Tageszeitung in der dortigen Region jedoch vom "Hochstift Basel" geschrieben, müßte erläutert werden, daß damit das "Fürstbistum Basel" gemeint ist. Letzteres ist im damit genannten Gebiet ein Begriff, ersteres nicht. Siehe dazu zwei aktuelle Publikationen: Tageszeitung (BaZ)[1] und Pfarrblatt[2] – letzteres wohlverstanden ein kirchliches Publikationsorgan.
- ↑ Moutiers Kampf um die Kantonszugehörigkeit. In: Basler Zeitung. 27. März 2021, abgerufen am 24. Mai 2021.
- ↑ Ab Palmsonntag soll im Jura Frieden sein. In: Römisch-Katholisches Pfarrblatt dr Nordwestschweiz. 11. März 2021, abgerufen am 24. Mai 2021.
Mein Anliegen hier ist, die beiden Begriffe besser und klarer voneinander unterscheiden zu können resp. Klarheit darüber zu schaffen, wann welcher der beiden Begriffe angebracht ist, was dann auch im Artikel zum Ausdruck kommen soll. --ProloSozz (Diskussion) 12:21, 24. Mai 2021 (CEST)