Diskussion:Hornbach (Begriffsklärung)
Blaulinks auf Begriffsklärungsseiten
BearbeitenBei einer BKS gilt die Regel: Pro Eintrag nur ein verlinkter Wikipedia-Eintrag. Das ist bei Gewässern entweder der Klammerbegriff mit dem genauen Lemma oder - sofern dieser fehlt - die geographisch granulärste Angabe in der Erläuterung, z.B. die Gemeinde durch die das Gewässer fließt, oder das nächst größere Gewässer in die es mündet. --Gunnar (Diskussion) 15:45, 19. Feb. 2022 (CET)
Eine zweite Regel ist, dass keine Pipelinks erlaubt sind, d.h. das Linkziel ist immer komplett im BKS-Eintrag zu nennen und nicht zu kaschieren. Zudem sollte keine Wüste von Rotlinks entstehen, sondern wenn für einen Gewässereintrag noch kein spezieller Wikipedia-Artikel angefertigt wurde, dann ist der Name des Gewässers mit einem Rotlink auszustatten und maximal ein weiterer Begriff dieser Zeile mit einem Blaulink. --Gunnar (Diskussion) 16:21, 19. Feb. 2022 (CET)