Diskussion:Hortfund von Rülzheim
Text ist nahezu identisch in dem Artikel zur Gemeinde Rülzheim#Geschichte enthalten.--Fettbemme (Diskussion) 16:39, 4. Mai 2014 (CEST)
Museum
BearbeitenIch habe mich gefragt was damit passiert ist und leider gab es dazu hier keine Antworten, aber anscheinend werden die Fundsachen ins Historisches Museum der Pfalz kommen. Das sollte hier reingeschrieben erwähnt werden.
http://derstandard.at/2000006862575/Illegal-gehobener-Barbarenschatz-soll-in-Speyer-bleiben (nicht signierter Beitrag von 80.57.68.112 (Diskussion) 17:45, 16. Nov. 2014 (CET))
- Erledigt --WeiterWeg (Diskussion) 02:19, 4. Feb. 2018 (CET)
Strafverfahren
Bearbeiten"Prozess um Barbarenschatz Finder erhält Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung Mehr als eine Million Euro soll der Schatz wert sein, den ein Mann in der Südpfalz ausgrub. Weil er ihn anschließend monatelang für sich behielt, ist er nun zu eine Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. 25.02.2015"
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/barbarenschatz-bewaehrung-wegen-unterschlagung-13450262.html (nicht signierter Beitrag von 88.130.5.37 (Diskussion) 19:24, 25. Feb. 2015 (CET))
- Danke für den Beleg! Bitte schreib doch sowas nächstes mal gleich in den Artikel dazu; denn meine Sichtung hatte ich bereits zurückgenommen, bevor ich den Beleg übertragen konnte. --H7 (Diskussion) 19:32, 25. Feb. 2015 (CET)
Raubgräber oder Hobbyarchäologe und Finder
BearbeitenIch meine, man kann auch schon vor der Rechtskraft des Urteils von Raubgräber sprechen gemäß Raubgrabung, da allein nach dem dortigen Denkmalschutzgesetz das Suchen untersagt gewesen ist. --AxelHH (Diskussion) 20:56, 26. Jan. 2016 (CET)
- Nö, nur das gezielte Suchen nach Bodendenkmälern ist dort verboten. Das nachzuweisen ist schwierig und der Angeklagte wurde auch nicht als Raubgräber (der Begriff existiert juristisch nicht) in 2. Instanz verurteilt, sondern wegen Fundunterschlagung.--91.119.0.251
- Soweit ich weiß, wurde der Finder nicht verurteilt, weil er eine Raubgrabung vorgenommen hatte (das heißt gezielt auf der Stelle eines gekennzeichneten Bodendenkmals gesucht), sondern weil er seinen Fund nicht sofort meldete (wozu man als Schatzsucher bei größeren Funden verpflichtet ist). Raubgräber wird von Archäologen und den Medien gerne als Kampfbegriff gegen Schatzsucher benutzt, die ihr Hobby aber meistens legal ausführen.--Sinuhe20 (Diskussion) 22:47, 28. Jan. 2016 (CET)
- Raubgräber sind laut Artikel Raubgrabung die, die durch eine Grabung gegen eine die genannten Vorschriften, verstoßen. Die hier zutreffende Vorschrift ist das Denkmalschutzgesetz (Rheinland-Pfalz) sein, wo es heißt: "Für Geländebegehungen, ... insbesondere mit Metalldetektoren, ... ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich." Genau das trifft hier doch zu, wenn jemand mit einer Sonde loszieht und keine Genehmigung hat. Glaube daher nicht, dass Schatzsuchen ein legales Hobby ist. --AxelHH (Diskussion) 17:01, 29. Jan. 2016 (CET)
- Sehr unserös zitiert, der vollständige Satz heißt: "Für Geländebegehungen und Nachforschungen, insbesondere mit Metalldetektoren, und Ausgrabungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich." Im Grunde ist dieser Satz unsinn, ein Ziel kann man ja haben nur obs was wird? Buddle ich in meinem Rosenbeet mit dem Ziel ein Kulturdenkmal zu finden wäre es strafbar, buddle ich um Samen zu pflanzen wäre es legal. Kulturdenkmäler kann man nur gezielt suchen wenn man vorher, antike Karten studiert, Luftbilder auswertet, antike Quellen nachliest um festzustellen, dort und dort müßte "es" sein, da dann hingeht und buddelt - das wäre gezieltes suchen. Das hat dieser Mann aber nicht gemacht, er ist planlos durch den Wald gelaufen und hat das durch Zufall gefunden. Planlos und gezielt ist also ein Unterschied! MfG
- Raubgräber sind laut Artikel Raubgrabung die, die durch eine Grabung gegen eine die genannten Vorschriften, verstoßen. Die hier zutreffende Vorschrift ist das Denkmalschutzgesetz (Rheinland-Pfalz) sein, wo es heißt: "Für Geländebegehungen, ... insbesondere mit Metalldetektoren, ... ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich." Genau das trifft hier doch zu, wenn jemand mit einer Sonde loszieht und keine Genehmigung hat. Glaube daher nicht, dass Schatzsuchen ein legales Hobby ist. --AxelHH (Diskussion) 17:01, 29. Jan. 2016 (CET)
- Ich habe die Formulierungen nochmal entschärft, allein schon aus Gründen der Neutralität. Es gibt da noch schlimmere, auf die der Begriff eher zutreffen würde, ich meine damit Leute die gezielt Hügelgräber plündern und die Funde sofort zu Geld machen. Das hier war aber eher ein Zufallsfund von einem bekannten Hobbysucher gewesen, der auch viel auf Youtube präsentiert und sogar einen eigenen Webshop hat. Hier mal ein Bericht von Spiegel TV: [1] --Sinuhe20 (Diskussion) 21:06, 22. Jan. 2018 (CET)
Nonsens
BearbeitenZitat: "Aus einer exakten Lagedokumentation und bodenkundlichen Analysen hätten Informationen zur Rekonstruktion der goldverzierten Objekte gewonnen werden können." Welche nennenswerte wissenschaftliche Evidenz soll bei einem wild zusammengewürfelten Hortfund die Lage der einzelnen Objekte besitzen? Die getätigte Behauptung ist als unseriöser Versuch zu werten, den wissenschaftlichen Informationsverlust durch die unsachgemäße Bergung des Sondengängers aufzubauschen. In Wirklichkeit sind es die Objekte selbst, die in diesem Fall den größten Wert für die Forschung darstellen - und zwar aus kunsthistorischer, nicht aus archäologischer Sicht. In der verlinkten Quelle, einem Archäologie-Blog, wird hingegen nur mit wilden Spekulationen operiert, was wissenschaftlich unseriös ist. Wie so etwas hier bei Wikipedia wiedergekäut werden kann, ist mehr als nur erstaunlich. (nicht signierter Beitrag von 91.118.58.179 (Diskussion) 15:09, 30. Apr. 2016 (CEST))
- Du vergisst, dass eine archäologische Bergung des Fundes erheblichen Erkenntnisgewinn hätte bringen können, siehe Goldhort von Gessel mit den Analysen an den Stoffanhaftungen. Wenn ein Sondengänger die Gegenstände schön sauber abgewaschen und geputzt hat, fallen diese Erkenntnisse weg. Evtl hätte auch die Fundlage der Gegenstände untereinander nähere Erkenntnisse bringen können, also ob es sorgsam geordnet vergraben wurde oder hastig reingeworfen. --AxelHH (Diskussion) 10:10, 1. Mai 2016 (CEST)
- Mit dem Beispiel möglicher Textilanhaftungen an den Metallobjekten habe ich gerechnet. Dazu ist anzumerken, dass diesbezüglich keinen Mangel an vergleichbaren Funden aus der Antike und Völkerwanderungszeit herrscht. Wissenschaftlich Bahnbrechendes war hier nicht zu erwarten, sondern nur der tausendste oder zehntausendste ähnliche Befund zu Material und Webart. Darüber Krokodilstränen zu vergießen ist mMn reichlich übertrieben. Depotfunde werden so gut wie nie sorgfältig vergraben - soll heißen, im Gegensatz zu Gräbern lässt sich hier aufgrund der Lage der einzelnen Objekte nur wenig in Erfahrung bringen. Der wissenschaftliche Schaden, den der Sondengänger hier angerichtet hat, kann demnach als gering angenommen werden. Die Fundunterschlagung ist das weitaus größere Problem - und genau dafür wurde der Täter schließlich auch verurteilt. Wobei anzumerken ist, dass solche Unterschlagungen durch ein strenges Schatzregal, das Finder nicht voll entschädigt, massiv gefördert werden. Nicht zufällig sind die Fundmeldungen im Vereinigten Königreich, wo ein intelligenterer Umgang mit Sondengängern gepflegt wird, deutlich höher - und das sehr zum Vorteil der Forschung. (nicht signierter Beitrag von 91.119.16.100 (Diskussion) 06:43, 2. Mai 2016 (CEST))
- Analysen an organischen Resten hätten zur Ermittlung des Ablagezeitpunktes und damit wesentlich zur Einordnung des Fundes beitragen können, also ob er von den damaligen Besitzern im 5. Jahrhundert oder viele Jahrhunderte später, vielleicht sogar im Zweiten Weltkrieg, von anderen Besitzern, Findern, Raubgräbern niedergelegt wurde. --AxelHH (Diskussion) 10:21, 2. Mai 2016 (CEST)
- Es handelt sich hier um einen typischen völkerwanderungszeitlichen Depotfund, der u.a. aus Hacksilber besteht. Unwahrscheinlich, dass er erst im 2. Weltkrieg unter die Erde kam. Solche Thesen dienen vor allem dem Zweck, um in einem konkreten Fall einen möglichst großen Schaden für die Wissenschaft zu suggerieren, wovon hier keinesfalls ausgegangen werden kann. Auch professionelle Ausgräber nutzen (aus Kostengründen) häufig nicht das volle Repertoire der ihnen zur Verfügung gestellten Untersuchungsmethoden und zerstören Befunde. (nicht signierter Beitrag von 91.119.0.46 (Diskussion) 10:38, 8. Jun. 2016 (CEST))
- Analysen an organischen Resten hätten zur Ermittlung des Ablagezeitpunktes und damit wesentlich zur Einordnung des Fundes beitragen können, also ob er von den damaligen Besitzern im 5. Jahrhundert oder viele Jahrhunderte später, vielleicht sogar im Zweiten Weltkrieg, von anderen Besitzern, Findern, Raubgräbern niedergelegt wurde. --AxelHH (Diskussion) 10:21, 2. Mai 2016 (CEST)
- Mit dem Beispiel möglicher Textilanhaftungen an den Metallobjekten habe ich gerechnet. Dazu ist anzumerken, dass diesbezüglich keinen Mangel an vergleichbaren Funden aus der Antike und Völkerwanderungszeit herrscht. Wissenschaftlich Bahnbrechendes war hier nicht zu erwarten, sondern nur der tausendste oder zehntausendste ähnliche Befund zu Material und Webart. Darüber Krokodilstränen zu vergießen ist mMn reichlich übertrieben. Depotfunde werden so gut wie nie sorgfältig vergraben - soll heißen, im Gegensatz zu Gräbern lässt sich hier aufgrund der Lage der einzelnen Objekte nur wenig in Erfahrung bringen. Der wissenschaftliche Schaden, den der Sondengänger hier angerichtet hat, kann demnach als gering angenommen werden. Die Fundunterschlagung ist das weitaus größere Problem - und genau dafür wurde der Täter schließlich auch verurteilt. Wobei anzumerken ist, dass solche Unterschlagungen durch ein strenges Schatzregal, das Finder nicht voll entschädigt, massiv gefördert werden. Nicht zufällig sind die Fundmeldungen im Vereinigten Königreich, wo ein intelligenterer Umgang mit Sondengängern gepflegt wird, deutlich höher - und das sehr zum Vorteil der Forschung. (nicht signierter Beitrag von 91.119.16.100 (Diskussion) 06:43, 2. Mai 2016 (CEST))
- Man sollte auch mal 1 und 1 zusammenzählen. Ohne diesen Sucher, würde das Zeug da heute immer noch im Waldboden liegen und weiter vor sich hin rosten! Das man hier den Finder vor Gericht gezerrt, man kann vermuten, entweder reine Abschreckung für andere und/oder man wollte den Finderlohn einsparen. Ist schließlich billiger den Finder anzuklagen als ihm bei einem Millionefund einen gerechten Finderlohn zu bezahlen. Ob schrieb einer, das er letzten Endes nur angeklagt werden konnte wegen Fundunterschlagung, weil er es erstmal für sich behalten hat. Nun weiter spekuliert, was wäre geschehen, hätte er den Fund sofort gemeldet, hätte man ihm dann zähneknirschend einen Finderlohn zahlen müssen?