Diskussion:Hugo Grotius
Der Link zur Deutschen Bibliothek war wenig ergiebig. Ich habe ihn ersetzt durch einen Link auf den Katalog des Süwestdeutschen Verbundes, wo 459 Titel nachgewiesen sind. Grundsätzlich: das Einfügen des DDB-Links ist nur bei Autoren des 20. Jahrhunderts sinnvoll! - Goerdten 11:27, 15. Sep 2005 (CEST)
- Grotius muß zeitweise auch in Hamburg im Exil gelebt haben. Zumindest besagt dies die Geschichte der Straße "Grootsruhe" im Stadtteil Hamm-Nord. Diese ist nach Hugo Grootius benannt, weil er als Religionsflüchtling dort auf dem Hof eines Hamburger Ratsherrn Zuflucht fand. --Mogelzahn 18:39, 3. Jul. 2007 (CEST)
Ich habe nun das Thema Grotius in Hamburg um die mir derzeit zugänglichen Fakten ergänzt. --2003:58:A409:B200:E8E5:48E2:6EF2:8ED7 13:39, 15. Jan. 2016 (CET) PS: Die Straße Grootsruhe liegt übrigens im ehemaligen Stadtteil Hamm-Mitte. Die von 1951 bis 2010 eigenständigen Stadtteile Hamm-Nord, -Mitte und -Süd wurden zum 1. Januar 2011 wieder zu einem Stadtteil (Hamburg-Hamm) vereinigt. --2003:58:A409:B200:E8E5:48E2:6EF2:8ED7 13:43, 15. Jan. 2016 (CET)
Vornehmlich hieß das, romanistische, theologische und humanistische Vermächtnismassen zusammenzuführen
Bearbeiten„Romanistisch“ scheint mir hier der falsche Ausdruck, da das eine linguistische Kategorie ist. Meiner Meinung nach müsste es „römisch“ heißen. --dä Chronist (Diskussion) 07:11, 13. Nov. 2022 (CET)
- Erklärungsversuch: Vordergründig würde ich Dir zustimmen wollen, da Römisches Recht dahinter zudem verlinkt ist. Das kann natürlich einem Mangelzustand im Artikelbestand WP geschuldet sein, da müsste man den Passus-Autoren fragen. Aber: Leitgedanken des Abschnitts – der den Satz beherbergt – sind das „Völkerrecht“ und die „Rezeptionsgeschichte des RR“, zwei Kategorien, die naturgemäß den kulturgeschichtlichen und damit auch sprachlichen Einflussnahmen durch die Außenwelt ausgesetzt sind. In der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte werden daher auch zwei Abteilungen unterschieden, die als zueinander antipode Quellsysteme verstanden werden können: die „germanistische Abteilung (GA)“ und die „romanistische Abteilung (RA)“. Das römische Recht ist nicht alleiniger Tatbestand der „RA“, es wird die gesamte Rezeptionsgeschichte (über Kontinentaleuropa hinaus) diskutiert. Den Frühaufklärer Grotius treffen wir im Kontext des „usus modernus“ (rechtlicher Zeitgeist) an, also in der fortgeschrittenen Rezeption, die ja im 12. Jahrhundert in Italien begann. Eine Besinnung auf Grotius aus heutiger Zeit, genauso wie eine Besinnung Grotius’ auf die Vorgängergenerationen, lassen aus meiner Sicht die Wahl der Terminologie „romanistisch“ zu. Er wollte aus allen Einflüssen Naturrechtsgrundlagen destillieren. VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:57, 13. Nov. 2022 (CET)
- Danke. Widder jet jeliehrt (-; [Linkshand-Smilie]. --dä Chronist (Diskussion) 14:33, 13. Nov. 2022 (CET)