Diskussion:Humes Gesetz/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von ZetKIK in Abschnitt ????

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Das erste Beispiel ist so nicht richtig. In der Philosophie fässt man Begriffe wie "gut" nur mit Fingerspitzen an, hier hat er allein schon deshalb nichts zu suchen. Es geht auch nicht darum eine Wertung über Kriege abzugeben, sondern sie als erstrebenswert oder nicht erstrebenswert herzuleiten. Richtig wäre eher: "Es gibt Kriege(sein). Also sollen Kriege auch sein(das soll so sein). Das ist jedoch nicht Humes Satz, sondern das nennt sich "naturalistischer Fehlschluss" Richtig wäre: Es gibt Kriege. Daraus kann man nicht schließen, das Kriege auch sein sollen. Bei anders lautenden Meinungen bitte korrigieren, ich unterstelle aber, dass das so richtig ist. 89.247.119.108 22:45, 12. Nov. 2007 (CET)

Es geht um juristische Logik und um das Verhältnis von Normen (Aussagen über gewolltes Sollen) und Tatsachen (Aussagen über vorfindbares Sein). Aus Hume's Gesetz lassen sich dazu vier schlichte logische Grundregeln herleiten:
1. Von Regeln kann man auf andere Regeln schlussfolgern.
2. Von Tatsachen kann man auf andere Tatsachen schlussfolgern.
3. Der Schluss von Regeln auf Tatsachen ist immer unzulässig/falsch.
4. Der Schluss von Tatsachen auf Regeln ist gewöhnlich unzulässig/falsch, es sei denn, es gibt eine explizit formulierte Norm, die die regelnde Kraft von Tatsachen anordnet. Ein Beispiel für eine solche Norm ist § 157 BGB. Danach haben die in einem professionellen Verkehrskreis üblichen Verhaltensweisen = die dortige "gute Praxis" oder etwa der dort geltende "Stand der Technik" (alles Tatsachen) regelnde Kraft (sind zugleich Normen). (Das BGB spricht altdeutsch von "Verkehrssitte".) Vergleichbare Regeln gibt es im Handelsrecht.
Herr Hume und sein Satz (konkretisiert durch Herrn Kelsen) bilden dafür die Grundlage.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: ZetKIK 15:35, 24. Mär. 2011 (CET)