Diskussion:Hypothek

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Unterschied zu Beleihung (Kreditwesen)

Falscher Satz

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Also der erste Satz ist falsch. Die Hypothek ist kein dingliches Recht. Dingliche Rechte sind z.B. Dienstbarkeiten wie Wegerechte und Realasten. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Sie wird in §§ 1113 ff. BGB geregelt.

Zur Form: Beiträge bitte signieren! Zur Sache: Der Satz ist nicht falsch, sondern allgemeine Meinung (vgl. Palandt/Bassenge 65. Aufl. § 1113 Rdnr. 1). Nur weil Prof. Mütter von der FH Rosenheim eine andere Einteilung vertritt, ist eine Änderung an der vom BGB gewählten Nomenklatur, die den Begriff des Grundpfandrechts nicht kennt, nicht veranlasst. Ich habe die Änderung des anonymen Nutzers revertiert. --Andrsvoss 13:27, 10. Jul 2006 (CEST)

Der Artikel enthält eindeutig zu viel Fachchinesisch, ich habe fast nichts verstanden. Nur ein Beispiel: "Wenn der Beleihungswert des Grundstückes 60% der Hypothek übersteigt, reduziert sich bei der kreditgebenden Bank die Belastung der haftenden Eigenmittel." -- Was soll das heissen? Capullo 23:40, 18. Apr 2005 (CEST)

Es bedeutet, dass die Bank, die gesetzlich verpflichtet ist, einen bestimmten Prozentsatz der vergebenen Kredite als Mindestreserven (z.B. in Form von Guthaben bei der Zentralbank) zurückzuhalten, bei einem Wert des Grundstücks von mehr als 60 % der Hypothek den vergebenen Kredit nicht bzw. nicht so sehr auf ihre Mindestreserven anrechnen lassen muss. Mit anderen Worten: Die Bank kann bei gleichem Mindestreservenstand mehr Kredite ausgeben, was für die Bank günstig ist, weshalb sie für hypothekarisch gesicherte Kredite günstigere Zinsen berechnet. Dass der Artikel viel Fachchinesisch enthält, liegt einfach daran, dass es sich um ein juristisches Fachgebiet handelt und daher nur mit juristischer Terminologie besprochen werden kann.


Frage zur Bilanzen der Banken

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15:21, 04. Aug 2007 (CEST)

Danke für die Erklärung, aber letzteres glaube ich nicht. Ich bin selbst "Kunde" einer Hypothek und habe einiges Wissen zum Thema, kann jedoch aufgrund der Unverständlichkeit des Artikels nicht beurteilen, ob dieses Wissen dort zumindest teilweise schon enthalten ist oder nicht. Es mangelt nicht nur an Verständlichkeit, sondern auch an "Anwenderwissen" z.B. über Tilgungsmodelle, Vorabtilgungs-Konditionen, Zinskonditionen, Rechte im Fall des Abhandenkommens der Immobilie durch Brand/Einsturz, Finanzierung von Immobilienkäufen im Ausland... und so weiter und so fort. Abgesehen davon ist der Begriff "Hypothek" nicht nur ein juristischer Fachbegriff, sondern auch ein Begriff der Betriebswirtschaftslehre, des Privatkunden-Investments, des Banken-Marketings, der Soziologie, etc.etc. Capullo 23:51, 2. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Der Artikel behandelt die Funktionsweise der Hypothek nach dem deutschen Recht. Das ist dann ja auch Ausgangspunkt für die Rolle der Hypothek im wirtschaftlichen Sinn.

dann soll jemand das umschreiben bitte...Rob

Definition

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Es fehlt eine Definition des Begriffs Hypothek. --Tom Bouctou 06:21, 4. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Immer noch nicht durchgehend verständlich

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Folgendes ist noch etwas undurchsichtig:

"Die Bedeutung der Hypothek tritt in der Praxis zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück." --> Warum? Niedrigere Zinsen des assoziierten Dahrlehens? Irgendwelche Vorteile seitens der Bank?

Nein, sondern weil die Hypothek - wie im Artikel gesagt - zur persönlichen Forderung akzessorisch ist, während die Grundschuld - wie im Artikel Grundschuld gesagt - keine persönliche Forderung voraussetzt. --Andrsvoss
Was genau ist eine "persönliche Forderung" (gibt es auch nicht-persönliche?) und warum ist es zwingend ein Nachteil, dass diese vorausgesetzt wird? Auf die Gefahr hin, es hier auf die Spitze zu treiben: Ich würde behaupten, lass das mal 20 durchschnittliche nicht-juristische Akademiker lesen und die Hälfte wird es nicht (richtig) verstehen. --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Persönliche Forderung ist der Anspruch einer Person gegen eine andere. Pfandrecht ist ein Verwertungsrecht an einer Sache und verschafft keinen Anspruch gegen den Eigentümer, der die Verwertung nur (er)dulden muss. Die Unabhängigkeit von Grundschuld und Forderung ist für die Bank ein Vorteil, weil z.B. Mängel der Forderung sich nicht auf das Sicherungsmittel Grundschuld auswirken und persönliche Forderung sowie Sicherungsmittel leichter getrennt verwertet werden können. --Andrsvoss

"Bestellung der Hypothek" --> Das soll offenbar "Zustandekommen" der Hypothek heißen (?)

Ja, man spricht daon, das der Eigentümer an seinem Grundstück eine Hypothek bestellt. --Andrsvoss
Warum steht das dann nicht in dem Artikel? "Man" spricht davon m.E. nicht, sondern nur bestimmte Kreise (z.B. Juristen) --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

"Dadurch wird erreicht, dass die Hypothek ohne Eintragung im Grundbuch durch Übergabe des Briefes übertragen werden kann, was ihre Verkehrsfähigkeit erhöht." --> Was genau heißt Verkehrsfährigkeit und warum wird diese erhöht?

Verkehrsfähigkeit heißt die Fähigkeit eines Rechts im Rechtsverkehr übertragen zu werden. Sie erhöht sich, weil es offensichtlich einfacher ist, ein Stück Papier (Hypothekenbrief) zu übergeben als zum Notar zu gehen und abzuwarten bis die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist. --Andrsvoss

"Übertragung der Hypothek" --> Damit ist laut der Definition "Hypothek=Pfandrecht" offenbar gemeint, dass die Bank ihr Pfandrecht an irgendwen überträgt? Warum sollte sie das tun?

Vielleicht weil sie - Banken tun sowas! - die Forderung verkauft hat oder weil der Eigentümer umgeschuldet hat und der neue Kreditgeber (die neue Bank) die Hypothek abgelöst. --Andrsvoss
Schöne Erklärung. Die jetzt noch mal eben ohne hämischen Unterton in den Artikel eingebaut und fertig. --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Habs eingefügt. --Andrsvoss

Und was passiert, wenn der Eigentümer der Immobilie wechselt? Wie wird dann die Hypothek übertragen oder umgeschrieben?

Garnicht. Die Hypothek lastet wie ausführlich dargelegt auf dem Grundstück. Eigentümer des Grundstücks und persönlicher Schuldner der Forderung müssen nicht identisch sein. --Andrsvoss
Es ist nur eben für uns Laien schwer vorstellbar, wie eine Schuld auf einem Grundstück lasten soll, die nicht die Schuld des Eigentümers ist. --Capullo 21:20, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Hmm, aber schon das Volkslied (Karnevalschlager?) weiß: "Wir versaufen unser Oma (!) ihr klein Häuschen und die 1. und die 2. Hypothek!" --Andrsvoss
Hmm, könnte man das (für Laien) auch wie folgt präzisieren: "Wir" haben die Schulden/Darlehen; die Oma "haftet" für diese Schulden (weil: Hypothek auf dem Häuschen) - die Oma hat aber selbst keine Schulden(!), sondern: die Oma haftet mit Ihrem Eigentum "Häuschen" für unser Darlehen (also: Schuld und Haftung klar getrennt) - falls "wir" nun wg. "Saufens" das Darlehen nicht zahlen können, wird Oma's Häuschen zwangsversteigert -> damit haben "wir" es dann (indirekt) versoffen hornung 21:20 03.01.2007

"Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld" --> Welche Bedeutung hat diese Gundschuld, wenn doch eben keine Forderung mehr besteht? Man möchte doch meinen, dass "keine Forderung = keine Schulden = keine Grundschuld"...

Folge dem im Artikel gesetzten Wikilink Eigentümergrundschuld und erfahre weiteres. --Andrsvoss
Leider ist besagter Artikel teils genauso unverständlich. Ich werde ihn vorerst aber mal in Ruhe lassen, sonst sitze ich morgen früh noch hier. --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Vor allem ermöglicht die Eigentümergrundschuld dem Eigentümer die Sicherung des Ranges. Nehmen wir an, auf dem Grundstück lasten zwei Hypotheken. Wenn der Erlös in der Zwangsversteigerung nicht ausreicht, beide abzudecken, wird der Gläubiger der höherrangigen Hypothek zuerst befriedigt. Was übrigbleibt, erhält der Gläubiger der zweitrangigen Hypothek. Wenn aber der Schuldner die erstrangige Hypothek abbezahlt hat, erwirbt er sie als Eigentümergrundschuld, d.h. ihm steht nun die Grundschuld an seinem eigenen Grundstück zu. Die kann er später wieder erneut zur Sicherung verwenden; wäre dem nicht so, würde die zweitrangige Hypothek in den ersten Rang aufrücken mit der Folge, dass der Eigentümer später für die Sicherung einer neuen Schuld nur noch eine zweitrangige Hypothek bestellen könnte, die natürlich schlechtere Konditionen zur Folge hätte.

"Wenn der Beleihungswert des Grundstückes 60% der Hypothek übersteigt, reduziert sich bei der kreditgebenden Bank die Belastung der haftenden Eigenmittel." --> Der Satz ist immer noch nicht umgeschrieben und damit genauso unklar wie vor ein paar Tagen schon bemängelt.

Der Satz ist genauso verständlich wie immer: Werden mit der Hypothek nicht mehr als 60% des Grundstückswerts belastet (Beispiel: Wert: 100.000 €, Hypothek <= 60.000 €), dann muss die Bank weniger Eigenmittel als Mindestreserve bei der Bundesbank vorhalten. --Andrsvoss
Wo im Artikel oder wo in verlinkten Artikeln steht das? --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Habs ergänzt. --Andrsvoss 22:31, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich füge dann mal eben den "unverständlich"-Marker wieder ein.......

Ich habe ihn wieder raus genommen. Der Marker kennzeichnet nicht subjektive (für Capullo bestehende), sondern objektive (hier nicht vorliegende) Unverständlichkeit. --Andrsvoss 17:37, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten

--Capullo 00:42, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Was genau verstehst du unter "objektive Unverständlichkeit"? Objektiv unverständlich ist etwas, das weniger als 5% der Leser verstehen? Oder geht es schon bei weniger als 20% los? --Capullo 21:13, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Der Artikel ist unverständlich. 84.147.212.32 01:09, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Was genau ist denn nicht verständlich? --AT talk 01:52, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hypothek, wirtschaftlich?

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Der aktuelle Artikel konzentriert sich auf die rechtlichen Aspekte. Wo koennen denn die wirtschaftlichen Aspekte diskutiert werden (bspw. Festhypothek, Terminhypothek, Refinanzierungsaspekte, etc.)? Ich schlage vor, dafuer einen separaten Artikel anzulegen, denn die Ueberschneidungen der beiden Themen sind erstaunlich klein, und eine saubere Trennung der beiden unterschiedlichen Konzepte halte ich fuer wichtig. Rl 17:47, 13. Jul 2006 (CEST)

Ich war schon immer der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Aspekte (über Kredite als Immobilienfinanzierung) zu kurz kommen, traue mich nur nicht so recht einen Anfang zu machen! Also, nur zu! M.E. würde aber eine dicke Zwischenüberschrift im vorliegenden Artikel reichen. Capullo 20:20, 13. Jul 2006 (CEST)

Wie wärs wenn ich gleichen Artikel unter Hypothek eine Sparte mit "Hypothekarformen" (variabel, Fest, libor etc.) eröffnet würde ??? ––Schöfli 14:33, 21. Jul 2006 (CEST)

Das ist durchaus eine Moeglichkeit. Meiner Ansicht nach foerdert das noch die bestehende Verwirrung. Derzeit sagt die Einleitung: " Umgangssprachlich wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet." Deine "Hypothekarformen" gibt es also offenbar nur umgangssprachlich, Du muesstest sie in Darlehen diskutieren. Dort wird Hypothek nur als "Siehe auch" erwaehnt. — Hmmm... Hypothekendarlehen – darunter fallen auch Darlehen, die durch andere Immobilienverpfaendungen als die Hypothek gesichert werden. Nur den Redirect in einen Artikel umwandeln, fertig. Rl 16:05, 21. Jul 2006 (CEST)
Habe soeben den Ausdruck "umgangssprachlich" entfernt. Unter Hypothek versteht man m.E. ganz generell, ausser in der juristischen Fachsprache, auch das Hypothekendarlehen. --Capullo 17:34, 21. Jul 2006 (CEST)

Hypothek

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Folgender Sachstand: Das Grundstück einer Mietwohnanlage ist mit einer Hypothek belastet. Die Mietwohnalage wird in eine Eigentumswohnanlage umgewandelt, was passiert dann mit der Hypothek? Mir ist klar, dass die Hypothek auf dem Grundstück und nicht auf dem Gebäude lastet. Allerdings würde ich gerne wissen, ob die Hypothek von den Eigentümern der Wohnungen übernommen werden kann, bzw. ob diese dann aufgeteilt werden kann?

Es wird ja sicherlich keiner eine Eigentumswohnung kaufen, auf dessen Grundstück bereits vom vorherigen Eigentümer eine Hypothek lastet!?


Ich kann hier nur für die CH sprechen. Oftmals lastet auf einer Mietwohnanlage nicht nur die Hypothek auf dem Grundstück, sondern auch auf der Baute (sprich den Wohnungen). Sollte dies nicht der Fall sein, wie im oben beschriebenen Text, werden dann separate Schuldbriefe eröffnet mit Stockwerkeigentums- und Miteigentumsanteile. In den meisten Fällen jedoch, wird zuerst gebaut und sollten es Eigentumswohnungen sein, werden von Anfang an, separate Schuldbriefe pro Einheit erstellt. Werden dann nicht alle Wohnungen verkauft, bieten die restlichen Schuldbriefe die Sicherheit für die bestehende Hypothek.

−−Schöfli 15:39, 20. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Nur als Anmerkung: Grundbuchtechnisch gibt es in Deutschland nur das (bebaute) Grundstück, das Gebäude kann nicht getrennt vom Grundstück betrachtet werden. Das gilt auch für Wohnungseigentum. Die Eigentümer haben immer einen Anteil am Gemeineigentum plus ihrem Sondereigentum, also z.B. der Wohnung. Es liegen immer genaue Bruchteile vor, die den Anteil der einzelnen Eigentümer bezeichnen. Man kann eine einzelne Eigentumswohnung beleihen, zwangsversteigern und alles. Wenn auf der ETW eine Schuld lastet, muss das eben beim Kaufpreis berücksichtigt werden. Wo ist das Problem? --88.77.145.91 15:43, 17. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Laienfrage

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Worin liegt die Besonderheit einer Hypothek, die eine Forderung sichert, gegenüber einer Forderung ohne Hypothek? Kann nicht auch der Gläubiger einer Forderung in das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des Grundstücks vollstrecken? Vielleicht könnte eine sachverständige Person eine Erklärung dazu in den Artikel mit einbauen. Danke --84.57.36.187 13:28, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten

M.E. steht es im Artikel. Erstens: Der Eigentümer des Grundstücks muss nicht der Schuldner sein. Zweitens: Beim Vollstrecken der persönlichen gilt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Beim Vollstrecken der Hypothek gilt dagegen die im Grundbuch festgelegte Rangordnung. --Andrsvoss 18:48, 19. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Frage zu Bilanzen der Banken

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Fehlen in allen Bilanzen und Bilanzsummen der Banken global 1.200.000.000.000 US - Dollar? "14" Prozent sind immerhin zirca 200.000.000.000 US - Dollar http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/350/126156/ 15:28, 04. Aug 2007 (CEST)

Verstehe kein Wort

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Der erste Absatz ist für den Laien unverständlich:

Da wird eindeutig zu viel Fachsprache verwendet. Es sollte möglich sein, das Thema zu erklären, ohne vorauszusetzen, dass der Leser die folgenden Begriffe kennt: "beschränktes, dingliches Recht", "sich aus einem Grundstück zu befriedigen", "eine Forderung wird fällig gestellt", sogar den "Gläubiger" sollte man kurz erklären.

Das mag für euch Experten lächerlich klingen, aber es ist möglich. Hier ist ein Absatz aus einer Seite von wdr.de, den ich als Laie auf Anhieb verstehen konnte:

  • Die Hypothek ist ein Sicherungsmittel für denjenigen, der dem Grundstückseigentümer einen Kredit gewährt. Kann der Kredit aus welchen Gründen auch immer nicht zurückgezahlt werden, ist der Berechtigte, der Hypothekengläubiger also, befugt, sich aus dem Grundstück zu befriedigen, also die Zwangsvollstreckung zu betreiben, um mit dem Erlös den gewährten Kredit zurück zu bekommen. ([1])

(Wobei es sich bei der "Zwangsvollstreckung" oft um eine Zwangsversteigerung des Hauses handelt, oder?) Das ist das Niveau, auf dem eine Masenpublikation wie Wikipedia erklären sollte. Wikipedia ist keine Fachzeitschrift! --72.81.204.251 13:57, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die wesentlichen Begriffe sind mit erklärenden Artikeln verknüpft. Einfach mal da nachschauen. --84.57.8.50 14:31, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Das Beispiel WDR zeigt, dass es so bestimmt nicht geht:

  • Die Hypothek ist kein Sicherungsmittel. Sie ist ein Recht an einem Grundstück. Sie wird nur als Sicherungsmittel eingesetzt.
  • Die zu sichernde Forderung muss kein Kredit sein.
  • Die zu sichernde Forderung muss sich nicht gegen den Grundeigentümer richten.
  • Es kommt für die Zwangsvollstreckung in keiner Weise darauf an, ob der Kredit (gemeint: die persönliche Forderung) nicht zurückgezahlt werden kann. Allein maßgeblich ist, ob eine fällige Forderung besteht.

--Andrsvoss 20:07, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Es kann doch nicht sein, dass man als Laie erst mal 5 andere Artikel nachschlagen muss, um den ersten Absatz der Hypothek-Definition zu verstehen. Das Wort ist zu weit verbreitet, als dass Wikipedia es sich leisten könnte, eine nicht allgemein verständliche Definition zu bieten. Auf die Feinheiten kann man im Artikel ja eingehen, aber die Grundidee sollte doch für Nicht-Experten erklärbar sein. --72.81.204.251 01:59, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe den Einleitungssatz überarbeitet. Er ist jetzt ausführlicher, mE präziser und verständlicher. Die Beschreibung des WDR kann nicht übernommen werden, da sie, wie Andrsvoss schön ausgeführt hat, falsch ist. Wir wollen ja eine richtige wikipedia  :-). Zwar wird in jur. Artikeln Fachsprache verwendet, wo es sich nicht vermeiden lässt. Die Fachsprache ist aber immerhin noch Deutsch. Schau mal auf Artikel, wie Wechselstrom. Da schlackern mir die Ohren --Sebastian Huber 12:06, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Sebastian, ich würde den Eingangssatz gern ändern. Erst ist in der jetzigen Fassung sehr verschachtelt und daher immer noch nicht sehr verständlich, finde ich. Vorschlag: Aus einem langen Satz mach drei kurze: "Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) dient der Sicherung einer Geldforderung des Hypothekengläubigers (Hypothekar). Zu diesem Zweck kann der Gläubiger sich aus dem Erlös befriedigen, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt. Allerdings gilt dies nur wenn und soweit ihm die gesicherte Geldforderung gegen den Schuldner tatsächlich zusteht." Einverstanden?--N.Al-Saratan 01:00, 9. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hypothek und Darlehn

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Die Bezeichnung des Darlehns als Hyopthek ist dem Artikel gemäß laiensprachig. Dann verstehe ich die Formulierungen im Pfandbriefgesetz nicht recht. Wird da unter "Hypothek" nicht doch das durch Hypothek gesicherte Darlehn verstanden? Ratlos.. --84.57.26.31 11:01, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

An welcher Stelle des Gesetzes soll das der Fall sein? Ich kann beim ersten Durchsehen keine Stelle finden, wo dieser fehlerhafte Sprachgebrauch eingerissen sein könnte. --Andrsvoss 22:37, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich muß sagen, daß ich auch den Eindruck habe, daß Hypothek im Pfandbriefgesetz im Sinne einer durch Hypothek gesicherten Forderung verwendet wird. Das fängt schon in §1 I Nr.1 PfandBG an: Die Pfandbriefbank darf Schuldverschreibungen auf in Inhaber (Anleihen, Bonds) (sog. Pfandbriefe) nur "auf Grund" erworbener Hypotheken an Dritte begeben. Dadurch soll die besondere Sicherheit der Schuldverschreibungen gewährleistet werden. Es wird nicht etwa die Schuldverschreibung durch die Hypothek gesichert; diese sind als Wertpapiere am Kapitalmarkt frei handelbar. Den Pfandbriefen müssen Forderungen der Bank gegen Dritte (i.d.R. Darlehnsforderungen) entgegenstehen, die durch Hypotheken oder Grundschuldnen gesichert sind. Die Arbeitsweise der Pfandbriefbank ist ja folgende: sie gibt hypothekarisch gesicherte Darlehn an Kunden heraus. Zur Refinanzierung emittiert sie Pfandbriefe am Kapitalmarkt. Wenn man dieses Prinzip durchdenkt, kommt man m.E. zu dem Schluß, daß das PfandBG mit Hypothek eine Forderung meint, die durch Hyopthek gesichert ist. --Sebastian Huber 12:11, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hypothek - Was ist das?

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Der erste Satz des Artikels krankt daran, daß die dringendste Frage, nämlich was eine Hypothek überhaupt ist nicht beantwortet wird. Mag vielleicht schwer sein, dies knapp und in einfachen Worten auszudrücken, aber für einen brauchbaren Lexikoneintrag ist dies unerläßlich. Elke Philburn 22:23, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wieso? Eine Hypothek ist das Recht dasjenige Grundstück, das mit der Hypothek belastet ist, bei Fälligkeit der durch die Hypothek gesicherten Forderung, zu verwerten (durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) und an statt die Zwangsvollstreckung aus der Forderung in das Vermögen des Schuldners zu betreiben. Genau das ist die Definition. --84.57.41.217 22:46, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Es gibt sie offenbar tatsächlich: Leute, die glauben, einen unbekannten Ausdruck sinnvoll definieren zu können, indem sie etwas schreiben, das u.a. auf den unbekannten Ausdruck basiert... - Yog-S
Muss leider auch sagen, dass ich den ersten Satz nicht kapier. :-( Auf immobilienscout24.de, Lexikon steht "Eine Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück." Ist eine Hypothek dann praktisch das gleiche wie ein Grundstück? Also ein Dokument auf dem Steht, dass das Grundstück mir gehört? Kann man das nicht einfacher formulieren? --Zitronenmasse 22:52, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Nein, der Eintrag auf immoscout ist schlecht formuliert. Die Einleitung des Artikels als auch der Beitrag der IP formulieren es korrekt. Das Haus gehört demjenigen der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Das (Verwertungs-)Recht berechtigt lediglich zur Befriedigung der Ansprüche bei Forderungsausfall. --AT talk 17:55, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Das man das Wort Hypothek nicht versteht, könnte daran liegen, dass es mit dem Wort selbst erklärt ist. Man kann Hypothek nicht mit Hypothek erklären. In einer Definition sollte das Wort selbst möglichst gar nicht vorkommen! --84.191.117.7 12:47, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Darlehensverkäufe

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In den letzten Tagen habe ich so Einiges über Darlehensverkäufe an andere Banken gehört. Hier einige Hinweise bzw. Quellen:

Leider habe ich keine Ahnung davon. Scheint aber wichtig zu sein! Kann das mal jemand von den Experten aufarbeiten?! Martinvoll 14:06, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Habe noch einige Infos in Wikipedia dazu gefunden:

Die Informationen zum Darlehenshandel sind allerdings über mehrere Artikel verstreut. Sinnvoll wäre eine zusammenfassende Darstellung, die auch auf die erheblichen Probleme für die Darlehensnehmer (Häuslebauer) und die möglichen volkswirtschaftlichen Folgen (US-Immobilienkrise?) eingehen. Martinvoll 14:20, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die durch die Hypothek gesicherte Forderung

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In der Praxis sichert die Hypothek fast nie die Darlehensforderung, sondern die Forderung aus abstraktem Schuldanerkenntnis, welches anlässlich der Hypothekenbestellung abgegeben wird. Der Text spiegelt zwar die in diesem Bereich praxisferne universitäre Lehre wider, ist aber in rechtstatsächlicher Hinsicht ein absoluter Ausnahmefall. Ich schlage eine Ergänzung des Textes vor.

Zur Form: Bitte Beiträge signieren!
Zur Sache: Nach dem Gesetz kann die Hypothek jede Forderung sichern. Rechtstatsächlich gibt es die Hypothek fast nicht mehr. Als Sicherungsmittel beim Immobiliarkredit wird fast ausschließlich die Grundschuld eingesetzt. --Andrsvoss 22:04, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
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Interessant, der enlische Beitrag "Mortgage law" linkt hierher zur "Hypothek", waehrend der Artikel hier zum englischen "Hypothec" link. Etwas inkonistent oder? (nicht signierter Beitrag von 87.113.36.200 (Diskussion) 22:48, 24. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Auf die schwedische WP geht der Link nach sv:Hypotek, waere nicht eher sv:Pantbrev das korrekte Pendant? Das ist naemlich der Begriff, den man meist auf Immobilienseiten findet. -- 195.14.244.151 23:31, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Kommando zurueck, da habe ich mich vertan, Pantbrev ist wohl sowas wie die Bestaetigung einer Bank, dass sie auf das Haus eine Hypothek in der angegebenen Hoehe vergeben wuerde, wenn man es braeuchte. Also eher sogar etwas positives. -- 194.8.209.148 09:54, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Unverständlichkeit - Erledigt?

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der erste Absatz wurde ins Laiendeutsch übersetzt. zur steigerung der verständlichkeit wurde ein beispiel aus dem alltag eingeführt. einige umformulierungen mithilfe von definition aus dem Wirtschaftsdeutsch (österr. nationalbank) (nicht signierter Beitrag von Oliver Rein (Diskussion | Beiträge) 10:10, 13. Nov. 2011 (CET)) --olli 12:46, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

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"So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus nach dem Krieg als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland."

Ist ein sehr schönes Beispiel, aber unnötig verlinkt. Eventuell sogar citation needed. (nicht signierter Beitrag von 213.54.152.66 (Diskussion) 22:44, 17. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Geschichtlichen eurozentristrischen Fehler im Text bitte korrigieren

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Im Text steht leider:

"Die Hypothek ist wohl eine Erfindung attischer Geldverleiher."

Bitte korrigieren, Zinsen, Kredite, Darlehen und Hypotheken gab es nachweislich bereits bei den alten Sumerern, die frühesten sumerischen Tontafeln im 4 Jahrtausend v. Chr. behandeln bereits Kredite, Darlehen und Hypotheken. Die altmesopotamische Tempelwirtschaft war bereits in seiner Frühphase der ersten Tontafelfunde im Embryonalstadium ein voll entwickeltes Bankwesen.

Wenn ich es selbst korrigiere wird es ohnehin nur wieder rückgängig gemacht.

Zu den Belegen: David Graeber, "Geschichte der Schulden - 5000 Jahre" und "Die falsche Münze unserer Träume", sowie Alfred Mittchell-Innes in zwei Aufsätzen im Jahre 1912 und 1913 im New York Banking Journal, siehe auch die altorientalischen Altertumswissenschaften, Sumerologie etc. Selbst die Bibel kann da als Quelle herhalten.

Alles auf die Griechen und Römer zurückzuführen ist

Ich selbst habe allerdings keine Zeit mich hier mit Wikipedia-Admins herum zu ärgern.

Daher bitte korrigieren,

Danke

Juristendeutsch

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ist ebeso wie Griecholatein der Ärzte extra verschwurbelt, damit es niemand außer den Juristen versteht. Soweit okay, aber folgendes:

„(Auch) wenn die Forderung, auf die sich die Hypothek bezieht, durch den Eigentümer getilgt wurde,...... erhält der Eigentümer die Möglichkeit, die derzeit eingetragene verdeckte Eigentümergrundschuld über einen Notar beim Grundbuchamt in eine offene Eigentümergrundschuld umzuwandeln.“

...ich nix verstehen. Wast ist eine verdeckte Eigentümergrundschuld, wieso steht sie da und wieso wird sie dann offen und was ist eine offene Eigentümergrundschuld? Achja bei Eigentümergrundschuld war ich schon... Und noch:

„Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen (Hypothekendarlehen) als Hypothek bezeichnet.“

Übersetzt nach obiger Analogie:

„Außerhalb der medizinischen Fachsprache wird Rhinitis auch als Schnupfen bezeichnet.“

Prost.--Ulf 13:41, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Unterschied zu Beleihung (Kreditwesen)

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Für mich ist das ein Doppeleintrag, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, unter Diskussion:Beleihung (Kreditwesen). --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:18, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten