Diskussion:Ignaz von Plener
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Otberg in Abschnitt Adelstitel
Adelstitel
BearbeitenGestrichen wurde der Hinweis, Plener sei 1856 zum Freiherrn geadelt worden. In den Ernennungsschreiben des Bürgerministeriums hat ihn Franz Joseph I. am 30. Dezember 1867 als Edlen v. Plener bezeichnet, das ist deutlich unter dem Freiherrn (siehe Deutscher Adel). Sein Sohn Ernst von Plener hat anscheinend ebenfalls keinen Freiherrentitel geführt. Plener kann nach 1867 zum Freiherrn avanciert sein, es fehlt jedoch der Nachweis. Wenn dieser nicht folgt, muss Freiherr gestrichen werden. --Wolfgang J. Kraus 23:51, 24. Mai 2010 (CEST)
- Danke für die Korrektur, 1856 wurde Plener wirklich nur geadelt, den Freiherr erhielt er erst 1906, daher führte der Sohn den Titel wohl nicht. Grüsse -- Otberg 12:44, 25. Mai 2010 (CEST)
- Woher hast Du 1906? In Czeike finde ich 1907. --Wolfgang J. Kraus 17:07, 25. Mai 2010 (CEST)
- Ernst von Plener hat den Freiherrentitel sehr wohl geführt; ich habe das gestern in den Literaturangaben zu seinem Lemma überlesen. --Wolfgang J. Kraus 17:59, 25. Mai 2010 (CEST)
- Du wirst recht haben, nachdem ÖBL und Czeike 1907 schreiben, vertraue ich beiden mehr als der NDB. -- Otberg 21:44, 25. Mai 2010 (CEST)