Diskussion:Importeur
Aber wie ist die genaue Bedeutung des Wortes "Generalimporteur"? Alleiniger oder Hauptimporteur?
Was ein Importeur ist weiß ja jeder ;-)
Generalimporteur
BearbeitenDie Erläuterung von "Generalimporteur" finde ich immer wieder nur in Texten zu Österreich und der Schweiz. Ist die juristische Bedeutung dieses Terminus sicher auch in Deutschland dahingehen, dass ein Generalimporteur das alleinige Recht hat, Waren eines best. Herstellers in Dtld. einzuführen? Ich sehe in der Praxis in Dtld. zu viele Verstöße dagegen (Grauimporte im Fahrzeugbereich). Friedo Goe (Diskussion) 19:50, 7. Jan. 2013 (CET)
Exporteur
BearbeitenKomischerweise fehlt das Stichwort in der Wiki, sollte aber doch nicht fehlen, wenn der Importeur schon drin steht, oder? (nicht signierter Beitrag von 80.134.36.173 (Diskussion) 23:48, 10. Jul 2010 (CEST))
Definition des Importeurs
BearbeitenDie einleitende Definition "Importeur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts" ist fraglich. In den einschlägigen Gesetzen des Außenwirtschaftsrecht der BRD (AWG, AWV) ist der Begriff des "Importeurs" nicht definiert. Ebenso wenig im europäischen Zollrecht (UZK + DVO + IA). Es gibt Definitionen des "Importeurs", allerdings nicht im Sinne des Außenwirtschaftsrecht, sondern in diversen EU Vorschriften wie z.B. REACH (Verordnung (EU) 1907/2006), MDR (Verordnung (EU) 2017/745). --2001:9E8:33A7:4500:48B9:E592:2E5F:3AAC 19:52, 17. Feb. 2024 (CET)
- Ich habe einen link auf die VERORDNUNG (EU) 2023/988 angebracht. Dort ist en:importer und de:„Einführer“ definiert :== jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in der Union in Verkehr bringt; Da es eine Verordnung ist, gilt die Definition auch in DE.
- Auch „Inverkehrbringen“ ist dort definiert.
- M.E. sollte man nicht zwischen Importeur und Einführer oder Einführer im engeren Sinne unterscheiden. Ich bin aber kein Jurist.
- BusyBeaver-de (Diskussion) 00:48, 18. Mär. 2024 (CET)