Diskussion:Incoterms
Beitrag aus der Einleitung
Bearbeiten(Folgenden unsignierten, undatierten Beitrag (aus 2012?) aus der Einleitung herausgenommen und als ersten Beitrag eingefügt. Helium4 (Diskussion) 13:52, 9. Apr. 2024 (CEST) )
Die Tabelle ist falsch! In der englischen Wiki-Site ist eine andere Rangfolge als hier gegeben.
(Ende des verschobenen Beitrags. Helium4 (Diskussion) 13:52, 9. Apr. 2024 (CEST) )
Urheberrecht
BearbeitenHinweis: die Incoterms sind urheberrechtlich geschützt, siehe [1]. Bitte die einzelenen Klauseln daher nicht im Artikel wiedergeben.--poupou review? 18:41, 23. Nov. 2007 (CET)
- Ich hoffe, das trifft auf die TLAs nicht zu - wenn doch bleibt nicht viel dazu zu sagen.... Yotwen 17:30, 6. Dez. 2007 (CET)
der Urheberrechtsschutz ist sinnvoll, weil er die Text-Veränderung verhindert. Aber vielleicht fragt mal jemand bei der Firma IHK-Paris nach, ob der wikipedia-org eine ausdrückliche Erlaubnis zur Text-Wiedergabe wenigstens der einleitenden Texte zu den INCO-Terms gewährt wird - macht doch Sinn. Vielleicht kann die Frage ja auch mal an den kommerziellen Verein ICC-Deutschland - als deren Vertriebspartner - geschickt werden. Martin mhonline 14:30, 11.Nov.2008 (CET)
Incoterms - DDU
BearbeitenWie wird DDU mit den Incoterms 2010 richtig ersetzt? DAT? Ist die Erstellung der Zollpapiere + Zolldurchlauf zu Lasten Empfänger enthalten? --ASC (nicht signierter Beitrag von 164.128.54.35 (Diskussion) 11:55, 2. Feb. 2011 (CET))
meiner Meinung nach ist DDU in der Tabelle nicht richtig dargestellt, denn es beinhaltet zwar nicht die Bezahlung der Eingangsabgaben, sehr wohl aber die Zollformalitäten, d.h. der Verkäufer ist für die Beibringung aller für die Zollabfertigung notwendigen Dokumente verantwortlich, inkl. der für den Import notwendigen Zulassungen !
nein - das ist nur eine Gefahrtragungsregelung, Steuererklärungen für Dritte (=Zollanmeldungen) sind nicht abzugeben Martin - --martin 15:02, 11. Nov. 2008 (CET)
Der Verkäufer kann gar nicht für einen Dritten eine Zoll-/Steueranmeldung abgeben! Der Verkäufer trägt alle Kosten bis zu Haustür des Empfängers, außer Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer. -- Karnivoren, 30. Juni 2010 (nicht signierter Beitrag von 134.247.141.90 (Diskussion) 09:26, 30. Jun. 2010 (CEST))
- Doch, das geht durchaus. Wenn der Verkäufer eine Firma mit Sitz im Ausland und einer Niederlassung im Inland ist, dann kann die Inlandsniederlassung dem Zoll gegenüber als Importeur auftreten; Der Kunde muss sich nicht mit dem Zoll herumschlagen. Dieses Verfahren hindert die VErtragsparteien aber nicht daran, den Vertrag zwischen einer Auslandsniederlassung des Verkäufers und dem Kunden zu vereinbaren. Der Verkäufer ist allerdings in diesem Fall verpflichtet, dem Käufer die Mehrwertsteuer für die Ware zu berechnen und abzuführen. Dasselbe passiert übrigens, wenn ein im Land des Käufers ansässiger Fulfilmentdienstleister die Zollanmeldung im Auftrag des Verkäufers vornimmt. Außerdem meine ich, irgendwo mal gelesen zu haben, dass auch ausländische Firmen unter Vorraussetzungen Zollanmeldungen abgeben dürfen. -- Dynam1te3 (Diskussion) 21:19, 20. Okt. 2013 (CEST)
DDU ist in der Tabelle richtig angegeben, auch die Zollformalitäten werden vom Einführer übernommen - die Versicherung interessiert erst einmal nicht, denn die muss extra eingedeckt werden. Welche Partei das macht ist egal und wird frei vereinbart. Wanze2807 (12:52, 26. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Incoterms - DDP
BearbeitenDie Darstellung ist missverständlich: DDP betrifft die Zahlung von Zöllen und Steuerähnlichen Eingangsabgaben (Agrarbeiträge/Verbrauchssteuer) nicht jedoch Abgaben, die nur Steuer-Inländer treffen, also die Umsatzsteuer, das könnte mit UStG und Zollkodex kollidieren, praktisch wäre es dann nämlich ein inländisches Geschäft, und dafür sind die INCO-Terms (eigentlich) nicht geeignet - Lösung wie auf der ICC-Deutschalnd-Seite vorgeschlagen: in Zusatzklausel Umsatzsteuer/VAT ausnehmen http://www.icc-deutschland.de/index.php?id=134 --Martin (mhonline) 15:16, 11. Nov. 2008 (CET) Nachsatz: Die Tabelle gibt den Übergang der Kostenträgerschaft vom Verkäufer zum Käufer für notwendige Kosten an. Desterwegen fällt beispielsweise die Versicherung als Kosten bei den D-Frankaturen aus der Tabelle fort - der Eintrag sollte leer bleiben - denn es gibt keine Versicherungspflicht für den Lieferanmten von seinem Ort zum benannten Bestimmungsort. Daß es aus Sicht des Lieferanten trotzdem sinnvoll ist, eine Versicherung im eigenen Interesse einzudecken, ist dabei eine ganz andere Geschichte. --Martin (mhonline) 14:42, 12. Nov. 2008 (CET) bitte darum das DDP richtig gestellt wird in der darstellung denn eine Versicherungspflicht besteht hier nicht ! (nicht signierter Beitrag von 87.139.91.23 (Diskussion | Beiträge) 10:30, 16. Nov. 2009 (CET))
Frachtfrei
BearbeitenMeiner Meinung nach fällt frachtfrei unter die Kategorie "carriage paid to" und enthält _nicht_ die Entladekosten am Zielhafen und den Transport zum Kunden. 84.173.252.84 14:14, 16. Sep. 2008 (CEST)
Dokumentations- und ähnliche Pflichten
BearbeitenWäre es nicht möglich, auch noch die weiteren Pflichten wie z. B. die Dokumentationspflichten mit aufzuführen? Insbesondere für Drittlandsvorgänge ist das sehr wichtig (Stichwort: Umsatzsteuer)! (nicht signierter Beitrag von 91.47.186.233 (Diskussion) 16:50, 30. Jan. 2009)
- Aus den Incoterms ergibt sich keine Aussage über die USt/MwSt. Als Verbrauchssteuer wird zwar die Einfuhrumsatzsteuer in fast allen Fällen von der jeweiligen Zollverwaltung eingetrieben, aber die Gesetzgebung trennt ziemlich strikt zwischen Zöllen und USt. Im Gemeinsamen Markt wird die USt sogar durch den Importeur abgeführt, d.h. in Abhängigkeit von den jeweils getroffenen Regelungen. Hierzu solltest du dich aber eher mit dem Wiener Handelsrecht auseinandersetzen, bzw. mit dem Zollkodex und den diversen USt-Gesetzen. Yotwen 17:29, 30. Jan. 2009 (CET)
Anmerkung zur Tabelle
Bearbeiten(Folgenden Beitrag vom 25.9.2010 hier chronologisch eingereiht und neu betitelt. Helium4 (Diskussion) 13:28, 9. Apr. 2024 (CEST) )
Anmerkung zur Tabelle: Viele Fehler drinnen. Leider weiß ich nicht, wie diese Tabelle in HTML aufgebaut ist. maßgeblich für den WOrtlaut der Incoterms ist aber: http://www.icc-deutschland.de/index.php?id=127 und die entsprechendne Unterseiten! (nicht signierter Beitrag von 85.216.120.183 (Diskussion) 19:24, 25. Sep. 2010 (CEST))
Anmerkung zur Tabelle: Bei FCA ist nicht unbedingt der Verkäufer verpflichetet die Spedition zu bezahlen. Insofern ist dort der grüne Pfeil nicht richtig. Eine Überprüfung der anderen Punkte wurde nicht vorgenommen.
Anmerkung zu DAP /DDU Es ist grob falsch, zu schreiben. dass DAP DDU ersetzt. DDU enthielt Versicherung, DAP aber NICHT! (nicht signierter Beitrag von 193.159.109.234 (Diskussion) 10:21, 7. Feb. 2012 (CET))
(Obigen Beitrag vom 25.9.2010 hier chronologisch eingereiht und neu betitelt. Helium4 (Diskussion) 13:28, 9. Apr. 2024 (CEST) )
Abkürzungen Ortsangabe
BearbeitenWenn in dem Zusammenhang Abkürzungen gängig, üblich oder standardisiert sind, sollte das vllt. belegt und in geeigneter Form erwähnt werden. Vllt. Seehäfen ARAG (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Gent) oder HHHB (Hamburg/Bremen) o.ae.? --Pflastertreter 20:15, 6. Okt. 2010 (CEST)
Incoterm-Codes 2010 / Tabelle Pflichten des Verkäufers
BearbeitenHab die Tabelle der Pflichten des Verkäufers nach INCOTERMS 2010 vorbereitet, sie müsste aber noch final geprüft werden, bevor sie im Artikel eingestellt wird. Leider liegt mir die gedruckte Version der INCOTERMS 2010 noch nicht vor:
Verladung auf LKW | Export-Zollanmeldung | Transport zum Exporthafen | Entladen des LKW im Exporthafen | Ladegebühren im Exporthafen | Transport zum Importhafen | Entladegebühren im Importhafen | Verladen auf LKW im Importhafen | Transport zum Zielort | Versicherung | Einfuhr-Verzollung | Einfuhr-Versteuerung | |
EXW | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FCA | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FAS | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
FOB | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
CFR | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
CIF | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein |
CPT | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein |
CIP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
DAT | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
DAP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | [1] | JaNein | Nein | Nein |
DDP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja |
- ↑ Benannter Ort im Bestimmungland
--Bullenwächter ↑ 16:24, 16. Dez. 2010 (CET)
Ich habe, nach erhalt der gedruckten 2010er einige kleine Korrekturen vorgenommen, bitte diese noch einmal gegenprüfen - Vielen Dank --Bullenwächter ↑ 09:08, 13. Jan. 2011 (CET)
- Ich hatte mich auch daran versucht kam aber zu einem anderen Ergebnis [[2]]. Ich habe die neuen Incoterms im Büro wenn Du willst lass ich Dir die relevanten Abschnitte zukommen.-- Tresckow 18:37, 21. Jan. 2011 (CET)
Änderungen zu Vorgängerversion
BearbeitenEine Kleinigkeit von meiner Seite hierzu, vielleicht kann man das noch "einbauen":
Ab dem 01. Januar 2011 gelten neu die Incoterms 2010 wie folgt:
Anstelle von 13 gibt es nur noch 11 Incoterms. Zudem sind einige Incoterms nur noch für Seefracht und Inland-Wassertransporte gültig.
Aufgehoben werden:
* DAF CP - Delivered at Frontier * DDU PP - Delivered Duty Unpaid * DEQ PP - Delivered Ex Quay * DES PP - Delivered ex Ship
Neu hinzu kommen:
* DAP PP - delivered at place * DAT CP - delivered at terminal
Incoterms 2010, gültig für alle Transportarten:
* EXW CC - ex works * FCA CP - free carrier * CPT PP - carriage paid to * CIP PP - carriage and insurance paid to * DAT CP - delivered at terminal (NEU!) * DAP PP - delivered at place (NEU!) * DDP PP - delivered duty paid
Incoterms 2010, nur gültig für Seefracht und Inland-Wassertransporte:
* FAS CP - free alongside ship * FOB CP - free on board * CFR PP - cost and freight * CIF PP - cost, insurance and freight
Hab einen möglichen Vandalismusedit revertiert, allerdings steht o. g. Edit noch zur Überprüfung aus, mir fehlen dazu leider die Quellen. --Bullenwächter (Diskussion) 21:50, 23. Sep. 2014 (CEST)
Lieferort und Bestimmungsort
BearbeitenIn der Tabelle zu den Incoterm-Codes 2010 findet sich sowohl der Begriff "Lieferort" wie auch der Begriff "Bestimmungsort". Ist das Absicht? Was ist die jeweilige Definition bzw. wodurch unterscheiden sie sich? (nicht signierter Beitrag von 129.247.247.240 (Diskussion) 15:30, 18. Aug. 2015 (CEST))
Unverständliche Definition in der Einleitung
Bearbeiten"Incoterms ... sind eine Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel."
Mit dieser Erklärung muss der Leser meines Erachtens davon ausgehen die einzelnen Abkürzungen (z.B. "EXW") ohnehin schon verwendet wurden ("handelsübliche Vertragsformeln" sind) und die ICC nur eine (freiwillige?) Auslegung dieser Klauseln entwickelt hat. Das trifft es ja aber doch nicht: Die Incoterms sind Kürzel, deren Inhalt komplett von den Erläuterungen der ICC definiert wird, die damit by reference in den Vertrag einbezogen werden. Oder hab ich da einen massiven Denkfehler? --Ildottoreverde (Diskussion) 14:33, 23. Jun. 2018 (CEST)
Änderung Stufentabelle in
BearbeitenHallo @Benutzer:Cfrude,
deine Änderung bringt einige interessante Aspekte und Ausführungen rein.
Die rot/grüne "Stufentabelle" finde ich allerdings sehr eingängig und habe sie wieder rein genommen.
Stufentabelle
BearbeitenHallo, leider ist die Stufentabelle aber nicht immer korrekt, insbesondere bei den Versicherungsregeln. und ob bestimmte Kosten anfallen ist bei vielen Terms mehr von der Ortsangabe abhängig als vom Term selbst. Ich wäre dankbar, wenn ausdrücklich gekennzeichnet würde, dass diese Tabelle ohne Beachtung der originalen Regeln nur als erste Tendenz geeignet ist. Beste Grüße, Clemens Rude (nicht signierter Beitrag von Cfrude (Diskussion | Beiträge) 08:42, 11. Feb. 2020 (CET))