Ch.-B.??

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Was heißt denn diese Abkürzung, bzw. wofür steht sie? (nicht signierter Beitrag von 87.79.58.196 (Diskussion) 10:39, 29. Jan. 2012 (CET)) Beantworten


Gründe für eine Umbenennung und Überarbeitung vom Artikel Industriekennzeichnung

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1. Der Begriff „Industriekennzeichnung“ ist missverständlich. Er fügt sich in eine Reihe zusammengesetzter Substantive aus dem Wortfeld „Kennzeichnung“ ein. Diese Reihe wird gebildet von beispielsweise „Straßenkennzeichnung“, „Produktkennzeichnung“ oder „Lebensmittelkennzeichnung“. Dabei erscheint jeweils das erste der beiden verbundenen Substantive als das zu kennzeichnende Objekt. „Straßenkennzeichnung“ bedeutet die Kennzeichnung von Straßen, „Lebensmittelkennzeichnung“ die Kennzeichnung von Lebensmittel. Dementsprechend lässt sich „Industriekennzeichnung“ als Kennzeichnung der Industrie verstehen. Intendiert ist hingegen die in Industrie-/Produktionsprozessen eingesetzte Kennzeichnung. „Industrielles Kennzeichnen“ hingegen umgeht dieses Missverständnis.
2. Die Begriffserläuterung auf der bestehenden Wikipedia-Seite „Industriekennzeichnung“ lautet: Unter Industriekennzeichnung versteht man die Markierung bzw. Produktkennzeichnung in einem industriellen Fertigungsprozess. Teilweise wird auch von Codierung gesprochen. Diese Kennzeichnung dient überwiegend zur Rückverfolgbarkeit der Ware oder zur Kenntlichmachung von Verbrauchsdaten. Beispiele für solche Kennzeichnungen sind Mindesthaltbarkeitsdaten (z. B. auf Milchpackungen), Chargennummern (z. B. Ch.-B.-Nr. bei Medikamenten, Kosmetika oder Lebensmitteln) oder Seriennummern  (z. B. Fahrgestellnummer eines Autos). Diese Beschreibung ist nicht stringent und nicht hinreichend. Sie beschränkt sich ausschließlich auf die Produktkennzeichnung und lässt beispielsweise die beim industriellen Kennzeichnen sehr wichtige „Sicherheitskennzeichnung“ sowie die Kennzeichnung der Produktionsmittel gänzlich außer Acht. Unter dem Thema „Industriekennzeichnung“ erwartet man aber zwingend Aussagen zur Kennzeichnung von Produktionsmitteln und deren räumlichen Umfelder.
3. Der Abschnitt „Kennzeichnungstechnik“ ist unvollständig und inhomogen. So kann ein „Laserkennzeichner“ durchaus ein „Lasergravierer“ sein und ist deshalb nicht in eine Aufzählungsreihe neben „Gravur“ zu stellen. Außerdem ist „Gravur“ keine „Kennzeichnungstechnik“ und kein „Gerät“ sondern ein Verfahren.
4. Die Abschnitte „Direktkennzeichnung“ und „Mediumskennzeichnung“ sind in der Hierarchie weiter oben anzusiedeln, als dies bei der Seite „Industriekennzeichnung“ getan wird.

Daraus folgt: Die vorhandene Seite ist strukturell und begrifflich unpräzise und führt deshalb an einigen Stellen in die Irre. --LuOb2 (Diskussion) 20:50, 5. Jan. 2020 (CET)Beantworten