Diskussion:Ines Stilling

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Fit in Abschnitt Frauenministerin?

Frauenministerin?

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Wieso wird Frau Ines Stilling am Ende der Seite als Frauenministerin behandelt? --Jan (Diskussion) 12:09, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

… jetzt nicht mehr … --Elisabeth 12:11, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nachsatz: Das ist genau der Grund, warum ich so vehement gegen die Tickeritis angekämpft habe, weil fix ist es eben erst mit der Angelobung durch und Brief und Siegel von UHBP. --Elisabeth 12:13, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Und wo ist der Beleg für die Aussage, sie sei "Bundesministerin ohne Portefeuille"? Ich ändere das erstmal auf die Aussage, die sich mittels der Website des Bundeskanzleramtes belegen läßt: "Bundesministerin im Bundeskanzleramt".--Fit (Diskussion) 13:11, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist his master’s voice, also direkt aus dem Mund des Bundespräsidenten. Er hat Stilling ausdrücklich mit Bezug auf Art 78 Abs 1 („ohne gleichzeitige Betrauung mit der Leitung eines Bundesministeriums“) angelobt. Die Betrauung mit den Agenden der Frauenministerin erfolgt aber durch eine Entschließung des Bundespräsidenten gem § 1 Abs 2 Bundesministeriengesetz, die jedoch im Bundesgesetzblatt verlautbart werden muss. Es handelt sich um die übliche Vorgangsweise. --emu (Diskussion) 13:41, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Stimmt! erledigtErledigt --Jan (Diskussion) 13:47, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Inwiefern erledigt? --emu (Diskussion) 13:49, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist genau auch durch das von Fit gebrachte Zitat von der BKA-Website belegt, siehe: "Bundesministerin im Bundeskanzleramt". – Im Gegensatz zu den anderen MinisterInnen, wo jeweils ihr Ressort dabei steht, steht bei Stilling ganz korrekt kein Ressort, weil eben ohne Portefeuille. -- HTH --Elisabeth 14:14, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ist denn nicht eher das Bundesministeriengesetz (Gesetzestext)einschlägig, daß nämlich das Bundeskanzleramt auch ein Ministerium darstellt? Und nicht nur das Bundesverfassungsgesetz (Gesetzestext)? --Fit (Diskussion) 14:32, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sie sind natürlich beide einschlägig. Zum hier geforderten Nachweis siehe [1] --emu (Diskussion) 15:18, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich sehe grad nicht, wie wir das hier auflösen können, wenn nicht aus der Formulierung des Bundespräsidenten "ernenne ich [...] zur Bundesministerin ohne Portefeuille" die Ernennung zur "Bundesministerin im Bundeskanzleramt" folgt. Neben dem was er gesagt hat, gibt es ja auch noch eine Urkunde, oder? --Fit (Diskussion) 15:46, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
"Schließlich ernenne ich gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes Frau Ines Stilling zur Bundesministerin ohne Portefeuille." Das sagte der Bundespräsident - ich halte das für richtiger. Ministerin ohne Portefeuille --Jan (Diskussion) 15:49, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Was wir für wichtiger oder richtiger halten, spielt keine Rolle, da wir nur gesichertes, rezipiertes Wissen wiedergeben. "Die Presse" schreibt einfach schon mal, Stilling sei schon Frauenministerin.[1] Damit hätten wir jetzt sogar drei Varianten. Jeder sagt bzw. schreibt halt das, was er für richtig bzw. angebracht hält.--Fit (Diskussion) 16:12, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Eine Lektüre des ersten Satzes des WP-Artikels Kanzleramtsminister (Österreich) löst aber die meisten Widersprüche auf.--Fit (Diskussion) 16:20, 3. Jun. 2019 (CEST) (Beitrag später leicht ergänzt.--Fit (Diskussion) 17:48, 3. Jun. 2019 (CEST))Beantworten