Diskussion:Informationsrecht

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Aschmidt

Eigentlich ist das Informationsrecht begrifflich doch ein Synonym zum Informationstechnologierecht. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand sein Recht auf Information als Informationsrecht bezeichnet hat. Entsprechend findet sich in der verlinkten Sektion zur Informationsfreiheit auch kein Rückverweis auf das "Informationsrecht".

Ich schlage daher vor, die Seite umzuwandeln in eine einfache Weiterleitung auf IT-Recht. --IDSN (Diskussion) 19:25, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Nope, es gibt noch sehr viel mehr Bedeutungen in vielen Rechtsgebieten. Eine Weiterleitung kommt daher nicht in Betracht.--Aschmidt (Diskussion) 14:17, 25. Feb. 2018 (CET)Beantworten