Diskussion:Ingenieur

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:DC:7F1B:F7F7:959E:96F1:64AD:B746 in Abschnitt Der Ingenieur im Bild der Öffentlichkeit
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Genauere Definition der Berufsbezeichnung

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Aktuell steht im Artikel folgende Definition: "Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind."

Dagegen definiert §1 Absatz 1 IngG des Landes BW den Ingenieur folgendermaßen: "(1) Die Berufsbezeichnung »Ingenieurin« oder »Ingenieur« darf führen, wer

1. ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, was mindestens 180 ECTS-Punkten entspricht, an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Erfolg abgeschlossen hat, wobei dieses Studium überwiegend von den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik geprägt sein muss,

2. nach § 3 von der Ingenieurkammer die Genehmigung hierzu erhalten hat,

3. nach dem Recht eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt ist oder

4. nach dem Ingenieurgesetz vom 30. März 1971 (GBl. S. 105) in der jeweils geltenden Fassung zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt war.(…)"

Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=jlr-IngGBW2016rahmen

Ich sehe da eine gewisse Unschärfe im Artikel. Denn nach §1 Absatz 1 Nummer 1 IngG BW wäre ein Physiker kein Ingenieur. Laut Artikel könnte man das aber denken.

Was meint ihr dazu?

Juppaqa (Diskussion) 19:36, 2. Dez. 2024 (CET)- Juppaqa (Diskussion) 19:36, 2. Dez. 2024 (CET)Beantworten

P.S:
Beispielsweise würde ich folgenden Satz aus diesem Wiki daher als falsch ansehen:
"Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen. "
Denn Informatik wäre nur ein Teil von vielen, dass diese Person im Studium nach §1 Absatz 1 Nummer 1 IngG BW gehabt haben müsste. Juppaqa (Diskussion) 19:40, 2. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Der Ingenieur im Bild der Öffentlichkeit

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Bitte den Abschnitt komplett überarbeiten. Irgendwelche 100 Jahre alten Lieder oder Gedichte sagen absolut nichts über den Ingenieur im Bild der Öffentlichkeit aus. --2003:DC:7F1B:F7F7:959E:96F1:64AD:B746 08:32, 11. Jan. 2025 (CET)Beantworten