Diskussion:Innere Priorität

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 158.181.72.69 in Abschnitt dritte Anmeldung?
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GiftBot (Diskussion) 18:15, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Gebrauchsmusterabzweigung und Fristen

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Zum einen wäre eine Zusammenlegung mit diesem Artikel https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abzweigung_(Gebrauchsmuster) zu überlegen. Zum zweiten steht dort zum Thema Fristen, dass die Abzweigung noch 2 Monate nach Erledigung eingereicht werden kann, während hier unter Gebrauchsmuster steht, dass die Regeln einer Zweitpatentanmeldung entsprechend gelten, und bei dem Abschnitt, dass die Zweitpatentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag der Erstanmeldung erfolgen muss. Dittum (Diskussion) 08:07, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gebrauchsmusterabzweigung und innere Priorität sind nicht dasselbe... daher der Unterschied Dittum (Diskussion) 08:23, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten

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Link auf Priorität führt auf völlig sinnlosen Artikel, der mit dem Patentrecht nichts zu tun hat. Wohin ist was über Kettenregel verschwunden? --86.56.57.8 20:51, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

dritte Anmeldung?

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bei DPMA " Das bedeutet, dass er für die zweite Anmeldung den Zeitrang der ersten Anmeldung erhält. Die zweite Anmeldung darf aber nicht später als 12 Monate nach der Voranmeldung eingereicht worden sein."

Es ist due Rede nur von "zweiter Anmeldung". Bedeutet es, dass eine Dritte nicht mehr geht? Für eine erneute Verbesserung wäre es doch logisch?--158.181.72.69 19:00, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten