Diskussion:Innung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Xxlstier in Abschnitt Wortherkunft

Struktur des Artikels

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Es scheint mir nicht sinnvoll den Artikel lediglich nach den beiden Ländern Deutschland und Österreich zu strukturieren. Ich schlage daher folgende Aufteilung vor, an der dann weiter gearbeitet werden kann:

  • Geschichte
  • Aufgaben
  • Organisationsstruktur/ Aufbau
  • Abgrenzung Deutschland und Österreich
  • Literatur usf.

Gerne Gedanken dazu und liebe Grüße :)--Jana Haiti (Diskussion) 11:10, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Liest sich doch ganz vernünftig. Mach's einfach. -- Kürschner (Diskussion) 11:19, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Etymologie

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Weiß jemand, wie dieses Wort entstanden ist? (nicht signierter Beitrag von 78.34.200.72 (Diskussion) 15:39, 31. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Wortherkunft

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unter diesem Link http://www.linguistik-online.de/38_09/schneiderwiejowski.pdf habe ich auf Seite 83/84 die Erklärung gefunden: [Seite nicht erreichbar am 31. Januar 2023]

"Innung lässt sich auf das mittelhochdeutsche innen zurückführen, was so viel heißt wie 'in einen Verband aufnehmen'"

reicht das?

mfg JHofi (nicht signierter Beitrag von 80.150.221.106 (Diskussion) 12:19, 31. Mai 2013 (CEST))Beantworten

https://www.dwds.de/wb/Innung#:~:text=Etymologie,-Innung%20f.%20%27&text=Mehr-,Innung%20f.,Aufnahme%2C%20Verbindung%27%2C%20spätmhd.
Etymologie: Innung f. ‘Verband von Handwerkern, Berufsvereinigung’, mhd. innunge ‘Aufnahme, Verbindung’, spätmhd. ‘Verbindung (zu einer Körperschaft), Verband’, mnd. inninge sind Verbalabstrakta zu dem im Nhd. untergegangenen Verb ahd. innōn ‘aufnehmen’, reflexiv ‘sich einreihen, sich zugesellen’ (um 1000), mhd. innen ‘haben, besitzen, aufnehmen, erinnern’, reflexiv ‘sich anschließen, innig verbinden’, einer Bildung zu den entsprechenden Formen von inne
Meines Erachtens nach bringt es nicht so recht etwas, dies in den Artikel aufzunehmen? -- Kürschner (Diskussion) 11:28, 31. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Innung war vor 1859 eine Vereinigung zur Förderung von beruflichen und sozialen Interessen von Handwerkern und Klein-Gewerbetreibenden. Quelle: [1] --Xxlstier (Diskussion) 08:55, 1. Feb. 2023 (CET)Beantworten

  1. Gewerbeordnung 1859, § 130