Diskussion:Institutioneller Anleger
Begriff des institutionellen Anlegers (QS-Baustein)
BearbeitenDie Bedeutung des Begriffs institutioneller Anleger ergibt sich daraus, dass solche Anleger vielen faktischen (Mindestzeichnungsvolumina) aber v.a. auch juristischen (InvG) Restriktionen nicht ausgesetzt sind. Deshalb ist es unbedingt nötig, diesen Begriff auch klar abzugrenzen, also zu sagen, wann ein Anleger "institutioneller Anleger" und wann nicht ist. In den USA hängt dies z.B. von einem Mindesteinkommen oder Vermögen (ich glaube min. USD 250.000 Jahreseinkommen oder USD 1 Mio. Vermögen) ab. Vermute, dass es in Deutschland sich aus dem InvG u.ä. ergibt.--WolfW 12:50, 2. Jul. 2008 (CEST)
Für meine Begriffe sollte der QS-Baustein bleiben, die Mängel sind nicht behoben. Hilfreiche Links könnten sein: [1], Rundschreiben 07_283.pdf. Beachtung verdient auch Art. 129 des (lux.) Gesetz v. 20. Dez. 2002 über Organismen für gemeinsame Anlage. --WolfW 13:02, 8. Okt. 2008 (CEST)
Institutioneller statt institutionelle Anleger?
BearbeitenSollte das Lemma nicht "institutioneller Anleger" (Singular) statt bisher "institutionelle Anleger" (Plural) sein?--WolfW 12:54, 2. Jul. 2008 (CEST)
Andere institutionelle Anleger
Bearbeitensind nicht zum beispiel kirchen, stiftungen usw. auch institutionelle anleger?
- Ja, im Sinne einer investierenden Institution natürlich - ich würde die Antwort aber auch von den verwalteten Beträgen abhängig machen, kleinere Institutionen gleichen im Verhalten und der Form ,wie sie von Dienstleistern (Banken, etc) bedient werden, eher den retail investor (Privatanlegern) --Stauffen 10:25, 15. Apr. 2008 (CEST)