Wie gemeint?
BearbeitenBei Institutionensystem steht: "Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: [...]" Meiner Meinung nach, gibt es trotzdem drei Sachbereiche: 1. Das Personenrecht, 2. Das Sachenrecht und 3. gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte. (siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/ABGB) --FGLaw 00:37, 10. Dez. 2009 (CET)