Der Text mag ja so in der zitierten Quellensammlung stehen, die Einsetzung eines Diphthongs, der im Original nicht vorkommt, ist aber dennoch unwissenschaftlich und entspricht nicht den Konventionen für die Edition von Papsturkunden. Im Original steht z.B. Celestinus, baptiste, presentiam, pena, um nur einiges zu nennen. Außerdem handelt es sich nicht um eine Bulle, sondern um einen. Gnadenbrief (littera cum serico). „Die Bulle Coelestins wurde und wird als kostbarer Schatz von der Stadt L’Aquila gehütet“ ist als Angabe des archivalischen Lagerorts zu ungenau und eigentlich auch unenzyklopädisch. --Enzian44 (Diskussion) 03:23, 31. Jan. 2022 (CET)
- Ich weiß, dass die Urkunde in mittellateinischer Rechtschreibung verfasst ist. Es muss aber halt eine seriöse Quelle für den genauen Text angegeben werden. Es gibt verschiedene populäre Internetquellen, die ich aber für wenig zuverlässig halte. --Rabanus Flavus (Diskussion) 07:18, 31. Jan. 2022 (CET)
- Selbst wissenschaftliche Datenbanken sind nicht gegen Fehler gefeit. Auf aposcripta database – Lettres des papes 14267 wird behauptet, es handle sich um eine littera cum filo canapis, obwohl das von den graphischen Merkmalen her völlig ausgeschlossen ist. Außerdem fehlt die Bulle sowieso und die Löcher für die Siegelbefestigung sind auf dem Foto auch nicht mehr zu erkennen. Dat. als Datum aufzulösen ist auch abwegig, da litterae als Typ der Urkunde genannt ist, also eigentlich Datae zu lesen wäre. Wie mit Urkunden Cölestins umzugehen ist, weiß ich seit 49 Jahren, als ich selbst eine unbekannte littera für das Kloster Casanova veröffentlicht habe. Ich wage mal zu bezweifeln, daß Dieter/Thönissen das Original oder ein Bild von ihm gesehen haben. 2017 ist ein Aufsatz von Roberto Paciocco veröffentlicht zu diesem Dokument worden, der vielleicht nicht leicht zu erhalten sein wird. Ich werde die Angaben mal einsetzen. Bei der Übersetzung erfährt man nicht, von wem sie stammt: daß die Christgläubigen die Urkunde lesen, steht jedenfalls nicht darin, inspicere heißt ja nicht lesen, sondern anschauen. Das entspricht auch eher der Praxis, daß Ablaßurkunden ausgestellt wurden, wenn einer der zur Gewinnung bestimmten Tage gekommen war. --Enzian44 (Diskussion) 04:38, 2. Feb. 2022 (CET)