Diskussion:Internationale Organisation (Völkerrecht)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2003:DE:23C6:6599:D123:DBF5:7420:CE48 in Abschnitt GUS

Hiermit protestiere ich gegen die Engführung des Begriffs "Internationale Organisation", wie er hier am 10. Juli im Artikel vorgenommen worden ist. Der Begriff "Internationale Organisation" ist weit vielschichtiger und umgreift Zwischenstaatliche Organisationen und NGOs gleichermaßen. In diesem Sinn wende ich mich auch gegen alle danach folgenden Veränderungen in anderen Artikeln und bei Einkategorisierungen. Die Kategorie:Internationale Organisation ist im Kategorienbaum Organisationen, siehe Portal:Organisationen eindeutig dem Bereich "Organisation nach Ländern" zugeordnet, nämlich für all jene Organisation, die nicht einzelnen Ländern zuordenbar sind, weil sie international agieren. Die Frage, ob eine internationale Organisation dabei zwischenstaatlich oder nicht-staatlich ist, ist dann eine Frage der "Organisation nach Form". Die dritte Zuordnungsebene ist "Organisation nach Thema". Diese hier vorgenommenen Veränderungen, sind dazu geeignet, das ganze Kategoriensystem lahm zu legen, dass nach wüstem Chaos langwierig aufgebaut worden ist und im Vergleich zu vorher wesentlich besser funktioniert hat. Diese für eine nicht interfakultative und interdisziplinäre und daher eindimensionale Interpretation aufzugeben, halte ich für sehr problematisch. Daher stelle ich auch alle von Benutzer Henning Blatt gemachten seit heute 14:16 organisationsbezogenen Edits in Frage, insbesondere aber auch die Herausnahme von Internationalen nichtstaatlichen Organisationen aus der Kategorie:Internationale Organisationen, was ich daher auch rückgängig gemacht habe. - Helmut Zenz 19:32, 23. Aug 2006 (CEST)

Der Vollständigkeit halber gebe ich hier meine Antwort von meiner Benutzerseite wieder:

Hallo Helmut, in der Tat kümmere ich mich seit geraumer Zeit intensiver um das Thema Internationale Organisation. Bevor ich den entsprechenden Artikel neugeschrieben habe, herrschte leider ziemliches Chaos. Also: begriffliches Chaos.
Ich gebe Dir recht, dass ich eine entschieden rechtliche Perspektive vertrete. Ein Blick in die alten Versionen des Artikels zeigt aber, dass das auch vorher im Prinzip schon der Fall war. Die Ausführungen beschränkten sich alle auf eine völkerrechtliche Betrachtung. Mit einer Ausnahme: Es hieß bis dato, der Begriff Internationale Organisation sei ein Oberbegriff für a. Zwischenstaatliche Organisationen und b. internationale nichtstaatliche Organisationen. In dieser Form ist diese Behauptung aber unzutreffend, da er den Begriff in einer explizit nichtjuristischen Weise verwendet. Diese Vermischung der Begrifflichkeiten in einem Artikel war in meinen Augen unerträglich.
Ich habe mich in diversen Einzelfragen des Artikels schon mit einigen Usern angelegt, aber dabei ging es bisher nie um die Frage, ob das Lemma nicht auch andere Erscheinungstypen der Internationalen Organisationen jenseits der rechtlichen Schiene umfassen sollte. Grundsätzlich ist diese Forderung aber natürlich berechtigt, wird der Begriff doch z.B. in den Sozialwissenschaften in durchaus anderem Sinn verwendet. Insofern bin ich gerne bereit, den Artikel zu verschieben z.B. nach Internationale Organisation (Rechtsform) oder Internationale Organisation (Körperschaft). Dann könnten User andere Artikel wie Internationale Organisation (Soziologie) anlegen.
Das Schicksal der (völkerrechtlichen) Internationalen Organisationen ist es leider, dass sie mit einem Namen belegt sind, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für eigentlich jede Form der menschlichen Zusammenarbeit mit einem gewissen Grad an ... Organisation angemessen ist. Da es sich aber um einen terminus technicus handelt, sollte der Artikel hinsichtlich seines Inhaltes m.E. in der Form beibehalten werden. Das Lemma spielt dabei eine nur untergeordnete Rolle und kann gerne angepasst werden.
-- Henning Blatt 20:00, 23. Aug 2006 (CEST)
Das ist nicht Schicksal der völkerrechtlichen Internationalen Organisationen, sondern der Sprache, insofern sie von vorneherein mehrdeutig ist oder aber Mehrdeutigkeiten entwickeln kann. Ein im Artikel jetzt viel schärfer vorgenommene Wertung nach dem Motto, die juristisch-völkerrechtliche ist die richtige und leider gibt es daneben, vor allem einen populären Gebrauch, legt nahe dass dieser unrichtig ist. Das ist er jedoch nicht, weil er auch als soziologischer und allgemein-politikwissenschaftlicher Begriff ist. Organisation meint eben zunächst nicht nur Rechtssubjekt und international nicht nur völkerrechtlich, von daher internationale Organisation auch nicht "völkerrechtliches Rechtssubjekt". Das Grundprinzip von Wikipedia war und ist eine interdisziplinäre Behandlung unter einem Lemma, nicht die Aufsplittung in viele einzelne. Nur in - leider immer häufiger werdenden - Ausnahmefällen wurden sie gesplittet, meist weil die Autoren nicht zu einer interdisziplinären Arbeit fähig waren und ihre Position durchboxen wollten. Es gibt genügend gelungene andere Beispiele und dies sollte bei Internationale Organisation auch gelingen. Für das Kategoriensystem gilt dann zunächst natürlich dass die Hauptkategorie, die Kategorie:Organisation ist und von der die Unterkategorien her bestimmt werden. Nun hat - mit gutem Grund - sowohl der Begriff "Organisation" als auch der Begriff "international" in der Kategorie die offenere Bestimmung erfahren. Nun kann nicht im nachhinein, ohne neues Chaos zu schaffen, dass du ja auch beheben willst, dem Teilbegriff "Internationale Organisation" plötzlich ein engeres Verständnis zugrunde gelegt werden. - Helmut Zenz 20:29, 23. Aug 2006 (CEST)
Im Übrigen gilt für die Kategorien nicht, was für den Artikel gilt. Diese sollen sogar so aufgesplittet werden, dass sie möglichst vielen Kategoriensystemen stimmig zugeordnet werden können. Von daher wäre der eigentlich stimmige Weg gewesen, eine Kategorie:Internationale Organisationen (völkerrechtlich) anzulegen, die dann eben sowohl zum Völkerrechtsbaum als auch weiterhin zum Organisationsbaum passt. - Helmut Zenz 20:32, 23. Aug 2006 (CEST)
Guten Morgen!
Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass der Vorwurf, ich zerstöre das Kategoriensystem der Wikipedia, vielleicht doch zu weit geht. Und alle organisationsbezogenen Edits anzugreifen, ist auch ziemlich pauschal; immerhin habe ich in den meisten bearbeiteten Artikeln nicht nur die Kategorie verändert, sondern zahlreiche Formatierungen und Ergänzungen vorgenommen. --- Henning Blatt 10:45, 24. Aug 2006 (CEST)
Ich habe nicht behauptet du zerstörst das Kategoriensystem der Wikipedia, sondern das Kategoriensystem Organisationen, bei der die Kategorie:Internationale Organisation eine bestimmte Funktion im Bereich "Organisationen nach Ländern" hatte, die deine Aktivität, zumal wenn du sie zu Ende führst, aushebelte. Bei der Vielzahl an internationalen Organisationen, die nicht völkerrechtliche Rechtssubjekte sind, legst du das Kategoriensystem lahm. Nichts anderes habe ich behauptet. Auch habe ich keinen pauschalen Angriff auf deine organisationsbezogenen Edits gemacht, sondern sie "in Frage gestellt", d.h. zumindest in meinen Sprachgebrauch, sie gehören auf ihre Richtigkeit hin überprüft. - Helmut Zenz 12:00, 24. Aug 2006 (CEST)
Ich möchte Dir erneut zustimmen, dass der derzeitige Artikel eine allein juristische Perspektive einnimmt und damit dem interdisziplinären Anspruch der Wikipedia nicht gerecht wird. Das sollte in der Tat geändert werden. Über die entsprechenden Modalitäten sollten wir uns unterhalten.
Dass ich aber eine Interdisziplinarität beseitigt oder mutwillig unterdrückt hätte, bestreite ich. Wie bereits gestern vorgeschlagen, bitte ich Dich, Dir die alten Versionen der Artikel Internationale Organisation und Zwischenstaatliche Organisation anzuschauen. Du wirst feststellen, dass ich keinen interdisziplinären Content entfernt habe. Es gab schlichtweg keinen!
Eine Ausnahme von dem vorangegangenen Absatz muss ich zugestehen: In beiden Artikeln fand sich die Behauptung, der Begriff Internationale Organisation sei ein Oberbegriff für a. Zwischenstaatliche Organisationen und b. internationale nichtstaatliche Organisationen. Diese Behauptung ist allein nach sozialwissenschaftlichen Gesichtspunkten zutreffend. (Insofern war dieser eine Satz auch gar nicht interdisziplinär, aber das nur am Rande.)
Wenn Du Dich über mangelnde Interdisziplinarität des Artikels beschwerst, dann kann ich nur antworten: Zu recht! Aber bitte mach das nicht mir zum Vorwurf. Das betrifft alle Autoren, die lange vor meiner Zeit an beiden Artikeln gearbeitet haben, in gleichem Maße. --- Henning Blatt 10:45, 24. Aug 2006 (CEST)
Die ursprüngliche Einleitung lautete Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen hinaus handelt. Internationale Organisationen werden in der Regel durch Vertragsabschluss zwischen Völkerrechtssubjekten gegründet, können sich aber auch aus einer Staatenpraxis wie im Falle der OSZE heraus entwickeln.. Das heißt für mich: Zunächst gehts um Organisationen, die über nationale Grenzen hinaus handeln. Im folgenden behandelt der Artikel die Internationalen Organisationen, die "in der Regel durch Vertragsabschluss zwischen Völkerrechtssubjekten" gegründet werden. Diese Einschränkung hast du getilgt und damit eine interdisziplinäre Interpretation ausgeschlossen. Dass der Artikel auch in seiner ursprünglichen Fassung weder interdisziplär noch qualitativ gut war und es eine Überschneidung zu Zwischenstaatliche Organisationen gab, gestehe ich gerne zu. Mein eigentlicher Kritikpunkt ist ja beileibe nicht die Verbesserung des rechtlichen Teils, die dir sehr gelungen ist, sondern, dass du diese disziplinären Einengung ins Kategoriensystem übertragen hast, sprich dort deiner Definition gemäß umzukategorisieren begonnen hast. - Helmut Zenz 12:00, 24. Aug 2006 (CEST)
Der erste Satz soll interdisziplinär gewesen sein? Also wenn das alles ist, dann können wir die Einleitung in der jetzigen Form gerne so formulieren, dass der rechtliche Bezug erst im zweiten Satz erwähnt wird... -- Henning Blatt 12:53, 24. Aug 2006 (CEST)
Du wehrst Dich gegen ein eigenes Lemma für die juristischen Internationalen Organisationen. Grundsätzlich kann ich das sehr gut verstehen, ist es doch auch mir zuwider, für jeden Sch... einen eigenen Artikel vorzufinden, auch wenn man den entsprechenden Content in bereits bestehende Artikel ebensogut hätte einfließen lassen können. In diesem Fall halte ich es aber für nicht angebracht, Sozialwissenschaften, Politik und Recht zu vermischen. Fast alle in dem Artikel angesprochenen Aspekte der Internationalen Organsationen machen nur unter einer juristischen Perspektive Sinn; Gründungsfragen oder Organstruktur sind keine sozialwissenschaftlichen Felder. Typisch sozialwissenschaftlich wäre z.B. ein Abschnitt über die Innendynamik einer Organisation. Derartiger Content würde sich aber keinesfalls auf Internationale Organisationen beschränken, sondern sich auf jede Form einer Organisation beziehen - sei es national, international, privat, öffentlich usw. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es in den Sozialwissenschaften überhaupt ein abgrenzbares Phänomen der Internationalen Organisationen gibt, oder ob sich dabei nicht lediglich um eine Spielart des Begriffs Organisation handelt.
Im Übrigen existierten bisher sogar zwei Artikel zu dem gleichen Thema, nämlich Internationale Organisation und Zwischenstaatliche Organisation. Diese beiden Artikel habe ich zu einem Artikel zusammengeführt, da sie sich beide ausschließlich mit juristischen Fragen befassten, aber die Bezeichnung Zwischenstaatliche Organisation im Völkerrecht außerordentlich unüblich ist. Soweit ich weiß, existiert kein einziges deutschsprachiges Werk, dass diese Bezeichnung im Titel führt (aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren); es wird stets nur von Internationalen Organisationen gesprochen. Insofern dürfte mein Verhalten Deinen Vorstellungen von Ordnung in der Wikipedia durchaus entsprechen.
Ich möchte auch zu meinen Neukategorisierungen Stellung nehmen. Wenn Du Dir die Edits im Einzelnen anschaust, wirst Du feststellen, dass ich jeweils die Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation durch die Kategorie:Internationale Organisation ersetzt habe. Das dürfte bei Dir auf Gegenliebe stoßen. Ich habe allerdings auch die Kategorie:Internationale Organisation bei solchen Artikeln entfernt, die keine Internationale Organisation im juristischen Sinn darstellen. Insoweit gebe ich auch hier Deiner Kritik recht. Aber bitte vergegenwärtige Dir, was für Artikel in dieser Kategorie eingeordnet waren! Katzenzüchtervereine (das ist kein Scherz: z.B. Cat Fanciers' Association, GCCF, The International Cat Association), Studentenverbindungen und Geheimlogen waren hier untergebracht! Ich denke, dass geht auch einem Sozialwissenschaftler oder Politiker zu weit. Und wenn nicht, erlaube ich mir die Frage, warum nicht auch die international operierenden Konzerne wie DaimlerChrysler und Colgate-Palmolive in der Kategorie:Internationale Organisation zu finden sind? Immerhin sind diese Konzerne in Anbetracht ihrer Gründung, ihrer Struktur und ihrer Arbeitsweise in jeder Hinsicht als Organisation zu bezeichnen. Solch eine Kategorisierung würde aber uferlos ausaten! Für die international operierenden NGOs schlage ich daher die Kategorie:Internationaler Verband vor. Das trifft es in wohl in allen Disziplinen am besten.--- Henning Blatt 10:45, 24. Aug 2006 (CEST)
Es mag für einen Juristen ein Problem sein die Cat Fanciers´ Association, Studentenverbindungen und Geheimlogen als internationale Organisationen zu begreifen, aber im sozialwissenschaftlichen Sinne sind sie genau das, international, sprich heute oft auch global genannt, agierende Vereinigungen. Und Internationalisierung und Globalisierung von Interessenverbänden oder NGOs ist sehr wohl Thema der Sozialwissenschaften. Und Prozesse in in diesem Sinne internationalen Organsationen laufen auch wesentlich anders ab als in "nationalen". Das Faß zum Überlaufen gebracht hat aber vor allem, dass du die Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation aus der Kategorie:Internationale Organisation herausgenommen hast. - Helmut Zenz 12:00, 24. Aug 2006 (CEST)
Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast.
--- Henning Blatt 10:45, 24. Aug 2006 (CEST)
Gleichfalls, sorry, dass ich gesplittet habe, aber es ging doch um drei sehr unterschiedliche Dinge. - Helmut Zenz 12:00, 24. Aug 2006 (CEST)

Habe mal meine Position in Worte umgesetzt und darüber hinaus einen Artikel Internationale nichtstaatliche Organisation angelegt bzw. aus NGO ausgegliedert und angepasst, zumal es ja die dazugehörige Kategorie gibt. Ob nun ein eigener Artikel Internationale Organisation (völkerrechtlich) geschaffen werden muss, weiß ich nicht. Ich denke mit dieser Einleitung kann sich der restliche Artikel durchaus auf die völkerrechtlichen Aspekte konzentrieren. Allerdings wäre ich im Kategorienbaum, wenn du an deinem durchaus berechtigten Vorhaben der Unterscheidung festhalten willst, dringend für eine Kategorie:Internationale Organisation (Völkerrecht) oder so ähnlich. Diese würde es nämlich außerdem den Pflegern erleichtern von Zeit zu Zeit die Oberkategorie "aufzuräumen" und IGOs von INGOs zu trennen. - Helmut Zenz 14:15, 24. Aug 2006 (CEST)

Ich denke, Du hast Dir mit der Aktion ein Eigentor geschossen. Du warst es, der die Aufsplittung der Internationalen Organisationen nach sozialwissenschaftlich und rechtswissenschaftlich verhindern wollte. Jetzt hast Du dafür die nichtstaatlichen Organisationen aufgesplittet nach national und international. Du wirst mir beipflichten, dass der Unterschied zwischen letzteren bei weitem nicht so groß ist wie der Unterschied zwischen ersteren, zumal auch auf internationaler Ebene bei den nichtstaatlichen Organisationen fast ausnahmslos nur von NGOs die Rede ist und nicht von INGOs.
Die sog. Aufsplitterung zwischen "Internationalen Organisationen" und "Internationalen nichtstaatlichen Organisationen" besteht im Kategoriensystem seit 1. Juni 2006 und wurde von Benutzer:C.Löser angelegt. Es ist nur recht und billig, dass es hierzu einen kurzen Überblicksartikel gibt. Es gibt ihn ja auch zu Zwischenstaatliche Organisation. Außerdem habe ich den Text wie gesagt zum größten Teil aus NGO herausgenommen, wo genau diese Unterscheidungen zwischen NGO und INGO schon drin waren. Und die Unterschiede zwischen NGOs und INGOs sind wohl größer als du denkst.
Dass Du Dich bzgl. der Unterscheidung der soz. und vr.-wissenschaftlichen Bedeutung des Begriffs Internationale Organisation jetzt in zwei Artikeln breit machst, ist völlig unangebracht und bläht den IO-Artikel unerträglich auf. Außerdem ist der Duktus Deiner Erweiterungen unvertretbar. Ich halte es für sinnvoll, zu Beginn des Artikels kurz auf die sozialwissenschaftliche Betrachtung einzugehen und dann auf Deinen neuen Artikel zu den INGOs zu verweisen. Das reicht völlig aus.
Von "breit machen" kann bezüglich des Stubs in Internationale nichtstaatliche Organisation wohl nicht die Rede sein. Die Hälfte des von mir in Internationale Organisation vorangestellten Textes habe ich ja nur aus dem Artikel selbst nach oben gezogen. Außerdem ist der Duktus Deiner Erweiterungen unvertretbar. Bitte genauere Kritik, denn das ist dann doch etwas pauschal.
Bitte sag mir, in welche Kategorie Du die Cat Franciers' Association eingeordnet haben möchtest: Kategorie:Internationale Organisation oder Kategorie:NGO.
Weder noch, weil es wie gesagt seit 1. Juni durch Löser, die eigenständige Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation gibt und dort gehören sie auch hin.
Ich gebe im Übrigen zu Bedenken, dass die Frage nach den Kategorien in der englischen Wikipedia schon vor langer Zeit in meinem Sinne gelöst wurde. Siehe en:Category:International_organizations. So völlig daneben scheine ich damit wohl nicht zu liegen, oder?
Im Gegenteil glaube ich, dass der englische Zustand mir Recht gibt, weil wir uns im Moment dem Zustand annähern.
en:category:International organization - International organization
en:category:International nongovernmental organization - International nongovernmental organization
Dass sie auch damit an ihre Grenzen stoßen zeigt der grüne Baustein, denn weder die Einkategorisierer unterscheiden ihren Regeln gemäß, noch wird die Kategorie wirklich übersichtlicher. Hier wärs IMHO für die deutsche Wikipedia eben sinnvoller zu sagen wir machen eine Kategorie:Zwischenstaatliche Organisation (aber die willst du ja wohl nicht, vielleicht eben Kategorie:Internationale staatliche Organisation oder Kategorie:Internationale Organisation (Völkerrecht)) und die schon existierende Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation, dann können die Nutzer, die nicht so firm sind, weiterhin in Kategorie:Internationale Organisation einsortieren und ein Beobachter kann diese Irrläufer dann schnell und unkompliziert weiterverteilen.
Der einzige Unterschied ist, dass die deutsche Wikipedia dank der jetzigen Einleitung über diese Unterscheidungen der Artikel Internationale Organisation selbst informiert, während man diese Informationen über getroffene Unterscheidungen in der englischsprachigen Wikipedia nur aus den Kategorieneinleitungen erfährt. Die sprachliche Mehrdeutigkeit von Internationale Organisation besteht nämlich auch im englischsprachigen Raum. - Helmut Zenz 10:54, 25. Aug 2006 (CEST)
-- Henning Blatt 09:53, 25. Aug 2006 (CEST)
- Helmut Zenz 10:54, 25. Aug 2006 (CEST)

Den Artikel Internationale nichtstaatliche Organisation hast Du gestern neu angelegt. Das zeigt mir die Versionsgeschichte. Oder habe ich da etwas übersehen? Insofern hast Du gesplittet, obwohl Du Dich unmittelbar vorher noch dagegen ausgesprochen hattest.

In der englischen Wiki bezieht sich die Kategorie:Internationale Organisation nur auf die staatlichen IOs. Wieso meinst Du also, der dortige Zustand gäbe Dir recht? Das Gegenteil ist der Fall. -- Henning Blatt 11:48, 25. Aug 2006 (CEST)

Weil ich mich nie dagegen ausgesprochen habe, in die Kategorie:Internationale Organisation mehr Ordnung zu bringen, deswegen habe ich mich auch nicht gegen die Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation ausgesprochen. Und es ist wie in der englischsprachigen Diskussion nur recht und billig, dass die Einrichtung einer Unterkategorie auch zumindest eine Kurzinformation zum Kategorienlemma in Form eines Stubs erhält. Aufgrund unserer Diskussion habe ich das nachgeholt. Im Übrigen besteht deshalb ja auch der Stub Zwischenstaatliche Organisation. Ich denke, dass inhaltlich über INGOs und die Unterscheidung zu IGOs in dem Artikel IO nicht mehr stehen muss, als jetzt durch mich steht. Denn ergänzend mit dem Stub reicht das durchaus. Ich werde mich aber, wenn euch das hier zu un-juristisch ist oder un-fein ist, einer weiteren Aufsplittung nicht im Wege stehen. Allerdings müsst ihr dann damit rechnen, dass ich diese weitere Aufsplittung dann auch ins Kategoriensystem Organisation übertrage, wie ich das im obigen Beitrag schon andiskutiert habe. Dann wirds auch eine Kategorie:Internationale Organisation (Völkerrecht) geben und die englische Lösung ist damit passé, gegen die ich ja grundsätzlich nichts einzuwenden hatte. - Helmut Zenz 13:11, 25. Aug 2006 (CEST)
Danke und nix für ungut, aber vielleicht verstehst du meine Vehemenz gerade aufgrund der Exzellenzkandidatur. Wenn diese nämlich unter dem alten Lemma positiv ausgegangen wäre, dann wäre das ganze für lange Zeit wie zementiert gewesen ("einen exzellenten Artikel verschieben?, einen exzellenten Artikel mit einer neuen Einleitung versehen, das geht doch gar nicht") und das wäre für mich vom Kategoriensystem her äußerst unbefriedigend und inhaltlich auch nicht richtig gewesen. Jetzt konnte ich für deinen hervorragenden Artikel über die IO im völkerrechtlichen Sinne auch getrost mit pro stimmen. - Helmut Zenz 10:40, 26. Aug 2006 (CEST)

Lemmatrennung

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Nach der o.a. ausgeibig geführten Diskussion ist nicht zu überblicken, ob und zu welchem Ergebnis sie geführt haben mag. Jedoch ist es unbefriedigend, wenn der Artikel über IO im völkerrechtlichen Sinne, der weit entwickelt war, in seiner Konsistenz beschädigt wird. Gegenwärtig sind Ausführungen dem ursprünglichen Artikel vorangestellt, die sich in umständlichem Stil mit anderen Aspekten des Begriffs und mit dem Sprachgebrauch beschäftigen – dann aber nicht besonders weiterführend sind. Dafür sucht man lange Zeit nach der Eingansdefinition... Der völkerrechtliche Artikel braucht sie nicht und die vorangestellten Abschnitte schaden ihm qualitativ. Es sollte daher eine Lemmatrennung gemacht werden: Internationale Organisation (Völkerrecht) / Internationale Organisation (Politik) und weitere, in die man den nun eingebrachten Stoff unterbringt: Internationale Organisation (NN).

Es mag sein dass neben IOs und politisch relevante NGOs es auch weitere viele Organisationen geben mag, allerdings ist es jetzt schon absehbar, dass dieser ganze Stoff zuviel ist für einen Artikel. Bei Wikipedia hat es sich eingebürgert, keine Monografien und Monsterartikel zu machen, sondern passend zu trennen. --CJB 11:14, 25. Aug 2006 (CEST)

Deshalb gibt es jetzt wie im englischen auch für diese Organisationen ja den Artikel Internationale nichtstaatliche Organisation. Dort ist alles notwendige gesagt und er dient zur Einleitung der Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation. Außer den drei einleitenden Absätzen und zwei erläuternden Absätzen bei "Unterscheidung zwischen ..." wurde der Artikel inhaltlich nicht verändert, denn der Rest stammt aus dem Artikel selbst und wurde nur vorgezogen, zumal dort in der ursprünglichen Version stand, dass ein Internationales Gericht den Sprachgebrauch "verwässert". Was soll diese Wertung bedeuten? Eine Auslagerung in Internationale Organisation (Völkerrecht) ist IMHO nicht notwendig, da das Inhaltsverzeichnis als zweiten Gliederungspunkt "Völkerrechtliche Definition" angibt. Jeder der also speziell das sucht, wird es schnell genug finden. - Helmut Zenz 11:37, 25. Aug 2006 (CEST)
Leider hat die Diskussion zu dem vorliegenden, wenig befriedigenden Ergebnis geführt. Ich kann mich Deinem Vorschlag einer Lemmatrennung nur anschließen, entspricht er doch meinen gestrigen Ausführungen (s.o.). Nur hatte Helmut Zenz den Vorschlag nicht aufgegriffen.
Über das Lemma für die völkerrechtlichen IOs sollten wir uns näher unterhalten. Den Zusatz (Politik) halte ich nicht für so sinnvoll, da gerade in der Politik wenig unterschieden wird hinsichtlich der Rechtsform und der dortige Sprachgebrauch eher der Sozialwissenschaft entspricht. M.E. sollte im Lemma die rechtliche Verselbständigung der IOs zum Ausdruck kommen, also z.B. durch (Körperschaft). Mit (Völkerrecht) wäre ich auch einverstanden. -- Henning Blatt 11:48, 25. Aug 2006 (CEST)
gemeint war natürlich entweder oder, hängt davon ab, was Hemut noch Sozialwissenschaftlies schrieben will --CJB 11:51, 25. Aug 2006 (CEST)
Ich hielt eine Lemmatrennung noch nicht für notwendig, aber wenn ihr euch so gegen die begriffsklärende und interdisziplinäre Aspekte berücksichtigende Einleitung grundsätzlich wehrt, wird es wohl keine andere Möglichkeit geben. Wie gesagt, wird sich dies dann analog auch auf den Kategorienbaum auswirken. - Helmut Zenz 13:09, 25. Aug 2006 (CEST)

Hi Helmut, du musst einsehen, dass dieser Artikel bis dato ausschließlich vökerrechtlich das Lemma behandelte. Wenn du Teile voranziehst und eine sprachgebrauchliche Abhandlung in 2 Abschnitten machst, dies eine Verschlechterung ist. Sie ist durch Kategorien und den Inhalten zu anderen Lemmata nicht zu rechtfertigen. --CJB 11:51, 25. Aug 2006 (CEST)

Nein das seh ich unter dem Lemma "Internationale Organisation" nicht ein, wenn das müsst ihr das wohl tatsächlich auf Internationale Organisation (Völkerrecht) verschieben, denn dies widerspricht sonst dem interdisziplinären Geist von Wikipedia. Wenn du dir die Diskussion wirklich anschauen würdest, würdest du sehen, dass mein Protest damit begann, dass eine weitergehende Einengung durch Henning Blatt stattgefunden hat einhergehend mit grundlegenden Änderungen im Kategoriensystem. Dies ist sehr wohl eine Rechtfertigung für eine Änderung und keine Verschlechterung! - Helmut Zenz 11:58, 25. Aug 2006 (CEST)
Natürlich wird der jetzige Artikel unter einem spzielleren Lemma mit dem Zusatz ~(Völkerrecht) verschoben, davon sprechen wir die ganze Zeit... Und wenn es 2 IO-Lemmata gibt, ist Wikipedia nicht minder interdisziplinär. Du kannst diesen Content aus den ersten Abschnitten dann unter dem 2. Lemma unterbringen und ggf. weiterentwickeln. --CJB 12:05, 25. Aug 2006 (CEST)
Helmut, ich finde es wird langsam reichlich unverschämt, dass Du mir nach wie vor vorwirfst, ich hätte irgendetwas im IO-Artikel "eingeengt". Das geht jetzt allmählich wirklich zu weit. Entweder weigerst Du Dich beharrlich, den Inhalt der alten Artikel-Version zur Kenntnis zu nehmen, oder es liegt an ... Na, ich will mir den Kommentar mal lieber sparen. -- Henning Blatt 12:52, 25. Aug 2006 (CEST)
Ich erkenne darin eine "weitere juristische Einengung" im Unterschied zur vorherigen Version und dabei bleibe ich. Der Satz "Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen hinaus handelt." wurde von dir ersatzlos gestrichen, "Landläufig werden oft auch" durch "Mitunter" ersetzt. Der klärende IGH-Passus an den Schluß verschoben und mit der Einleitung "In der jüngsten Völkerrechtsentwicklung ist ein Verwässern der klassischen Unterscheidung zwischen IOs und NGOs zu beobachten." verschoben. Das IRRK wurde nicht einmal mehr als völkerrechtliches Rechtssubjekt anerkannt ("keine IO"). Dass dies eine bewußte Aktion war, zeigt folgende Umkategorisierung. Du kannst es drehen und wenden wie du es willst. Gerade wer also die Artikel- und Kategorie-Versionen ernst nimmt, wird zu meiner Beurteilung kommen. - Helmut Zenz 13:05, 25. Aug 2006 (CEST)
Dein Beitrag offenbart ziemliche Ignoranz.
1. Der Satz "Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen hinaus handelt." wurde _nicht_ ersatzlos gestrichen. Er wurde lediglich zu einem Halbsatz degradiert. Inhaltlich identisch. -- Henning Blatt
Alte Version: "Als Internationale Organisationen bezeichnet man eine Organisation, die über nationale Grenzen hinaus handelt. Internationale Organisationen werden in der Regel durch Vertragsabschluss zwischen Völkerrechtssubjekten gegründet."
Deine Version: "Eine Internationale Organisation, IO (engl.: International Organization bzw. International Organisation) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt."
Ergebnis: Inhaltlich NICHT identisch. - Helmut Zenz 13:48, 25. Aug 2006 (CEST)
2. "landläufig werden oft auch" habe ich durch "mitunter" ersetzt. Wo ist das Problem? Die Aussage ist inhaltlich identisch, aber wesentlich enzyklopädischer. -- Henning Blatt
Landläufig: allgemeiner Sprachgebrauch; oft=häufig; auch=alternativ
Mitunter laut Duden: "manchmal, bisweilen, gelegentlich, von Zeit zu Zeit"
Daher weder inhaltlich identisch noch wesentlich enzyklopädischer - Helmut Zenz 13:48, 25. Aug 2006 (CEST)
3. Den IGH-Passus habe ich aufgrund einer Anmerkung von CJB an den Schluß des Artikels verschoben. M.E. berechtigt. -- Henning Blatt
Wenn ich IO auf das "bisherige" völkerrechtliche Verständnis einengen möchte, dann berechtigt, sonst NICHT! - Helmut Zenz 13:48, 25. Aug 2006 (CEST)
4. Ich erkenne das IKRK nicht als Völkerrechtssubjekt an? Bitte lies den Artikel noch einmal aufmerksam, insbesondere den Abschnitt Gründung. -- Henning Blatt
Sorry, das nehme ich zurück, allerdings verleitet IMHO deine Umformulierung des Passus, bei der das "keine Internationale Organisation" im Vordergrund steht und nicht mehr der Sonderfall, zu diesem Mißverständnis
Alte Version: "Einen Sonderfall stellt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz dar, das ein privatrechtlicher Verein nach Schweizer Recht ist, aber eine über jede andere nichtstaatliche Organisation hinausragende Bedeutung innehat und in vielen internationalen Verträgen eine entscheidende Rolle spielt. Vereinbarungen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sind zwar kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag und werden deshalb auch nicht in den United Nations Treaty Series gesammelt, werden jedoch von allen Staaten als bindend angesehen. Das IKRK gilt aus eines der ganz wenigen originären nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekte."
Deine Version: "Keine Internationale Organisation ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Es wurde von Privatpersonen als Verein nach Schweizer Recht gegründet. Das IKRK gilt allerdings als ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und ist insofern den meisten Internationalen Organisationen zumindest vergleichbar, obwohl sein diesbezüglicher Status ganz ausnahmsweise originärer und nicht gekorener Natur ist." - Helmut Zenz 13:48, 25. Aug 2006 (CEST)
Der einzige, der hier derzeit Artikel- und Kategorienchaos verbreitet, bist Du. Immerhin habe ich die zahlreichen NGOs in die Kategorie:NGO verschoben. War das etwa falsch?!?!?!?!?
-- Henning Blatt 13:15, 25. Aug 2006 (CEST)
Ja, weil es dafür bereits seit 1. Juni die Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation gab, deren Existenz du spätestens seit 18:18, 23. Aug 2006 (Zeitpunkt deiner Auskategorisierung aus der Kategorie:Internationale Organisation) kennst. Anstatt aber deine Kategoriesierungen zu korrigieren, hast du heute munter weiter in NGO einkategorisiert [1] u.ö. - Helmut Zenz 13:46, 25. Aug 2006 (CEST)

Jetzt noch mal zum Mitschreiben... _DAS_ ist es, worüber Du Dich aufregst? Und ich dachte die ganze Zeit, es gehe Dir irgendwie um die Kategorie:Internationale Organisation!!! Welch ein Glück! Die paar NGOs trage ich gerne um nach Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation. Ist ja in zehn Minuten erledigt. Können wir uns dann darauf einigen, dass Du Dich in Zukunft in Bezug auf den Artikel Internationale Organisation mäßigst? -- Henning Blatt 14:04, 25. Aug 2006 (CEST)

Mein Kompromiß sähe aufgrund der vorausgehenden Diskussion so aus:

Habe die Vorschläge umgesetzt. Ich hoffe, mit der jetzigen Situation könne alle leben. -- Henning Blatt 21:21, 25. Aug 2006 (CEST)

Ausgezeichnet, so hab ich mir das vorgestellt und damit kann ich auch "leben". - Helmut Zenz 21:52, 25. Aug 2006 (CEST)
Bezüglich der Kategorien würde ich es im Moment noch bei einer "amerikanischen" Lösung belassen, wenn die INGOs weiterhin konsequent in die Unterkategorie Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation auskategorisiert werden. Dann wird sich auch zeigen, welche weiteren Unterkategorien es gegebenenfalls braucht. - Helmut Zenz 22:07, 25. Aug 2006 (CEST)
Und nicht zuletzt würde ich es natürlich begrüßen, wenn du dein Versprechen wahrmachst und deine Umkategorisierungen der letzten Tage daraufhin überprüfst, ob sie nicht in die Kategorie:Internationale nichtstaatliche Organisation gehören. - Helmut Zenz 22:10, 25. Aug 2006 (CEST)
Letzteres setze ich sukzessive um; einige habe ich schon erledigt. -- Henning Blatt 10:08, 26. Aug 2006 (CEST)

Exzellenz-Kandidatur: Internationale Organisation (Völkerrecht) (Archivierung Abstimmung 10. August bis 30. August 2006)

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Ich habe den Artikel vorgeschlagen, weil er nahezu alle Aspekte der Internationalen Organisationen behandelt und die wichtigsten Fragen beantwortet. Alle Ausführungen sind rechtlich sehr fundiert, um nicht zu sagen wasserdicht. Er beinhaltet Links zu einer Fülle von Organisationen aus den verschiedensten Bereichen. Außerdem sehr kurzweilig geschrieben. Daher Pro. 82.83.200.231 23:55, 10. Aug 2006 (CEST)

  • Kontra ACK Histo. Der Artikel ist wirklich nichts besonders Gutes. Julius1990 15:38, 11. Aug 2006 (CEST)
*arg* Nur ein kurzer Hinweis, ohne den Artikel gelesen zu haben und daher auch ohne Wertung: Es wære allen (vor allem den Autoren!) sehr gedient, wenn ihr euer Votum "nichts besonderes" vielleicht _etwas_ detailierter ausdruecken kønntet! --Kantor Hæ? 21:33, 11. Aug 2006 (CEST)
Der Artikel gehört zu den vielen durchaus passablen Artikeln in der Wikipedia. Es ist nicht mein Thema, deswegen hab ich nur angemerkt, dass dieser Artikel nicht exzellent ist. Dem Artikel würde ein Review helfen, nicht ein Exzellenz-Kandidatur? Ich bin mir nicht Mal sicher, ob der Autor von ihr weiß. Julius1990 09:04, 12. Aug 2006 (CEST)
  • Pro, sehr schön strukturiert, detailliert und wie ich finde, auch allgemeinverständlich formuliert. Leider hat der Autor Pech, dass die meisten das Thema vielleicht nicht so attraktiv finden und deshalb einfach zu faul sind ihn wirklich zu lesen. Klar es gibt schönere Exzellent-Artikel, aber den Lesenswert-Status übertrifft er dennoch. (MARK 04:36, 12. Aug 2006 (CEST))
  • lesenswert also hier contra. Sehr schöner Artikel zu einem abstrakten Thema, aber einer mit dem virtuellen Bapperl {{Rechtswissenschaftslastig}}, Politische, Historische, Gesellschaftliche, Ökonomische Bedeutung kommt sehr kurz. -- southpark Köm ? | Review? 19:31, 12. Aug 2006 (CEST)
Politische Dimension ergänzt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
  • contra jetzt Neutral: ack southpark - Vollständigkeit und Ausgewogenheit sollten angestrebt werden. In Teilen schwer verständlich. Über lesenswert ließe sich reden. - Gancho 21:52, 12. Aug 2006 (CEST)
  • Inzwischen habe ich dann doch auch von dieser Kanditatur Wind bekommen. Und als alleiniger Autor bricht es mir jetzt das Herz zu sehen, wie der Artikel zerpflückt wird. Die Kandidatur als solche ist mir dabei relativ gleich.
Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf die letzten beiden Kritiken eingehen.
Southpark schreibt etwas von virtuellem Bapperl. Da diese Kritik auf jede Äußerung eines jeden Juristen zu gleich welchem juristischen Thema zutrifft, disqualifiziert sie sich selbst. Es tut mir leid, dass man Jura nicht anfassen kann, aber das ist nicht meine Schuld. Dass der Artikel sich nicht mit den politischen, historischen, gesellschaftlichen, ökonomischen Bedeutungen der Internationalen Organisationen befassen kann, versteht sich wohl von selbst. Man schaue - nur mal als Beispiel - in den Artikel Aktiengesellschaft (Deutschland): auch dort weit und breit kein Detail zu den angesprochenen Mankos. Für derartige Details muss man sich schon zu einer konkreten AG durchklicken. Und Auslassungen über die ökonomische Bedeutung der Internationalen Organisationen als Gesamtphänomen sind doch reichlich weit hergeholt.
Gancho beschwert sich über mangelnde Verständlichkeit des Artikels. Dem kann ich mich nun wirklich nicht anschließen. Bezüglich sämtlicher akademischer Disziplinen ist es wohletablierte Praxis, sich des Vorwurfs der Unverständlichkeit zu enthalten, wenn man nicht vom Fach ist. Nur bei Jura und Politik ist jeder Hinz und Kunz der Ansicht, mitreden zu können. Dass man in beiden Fächern durchaus einige Jahre studieren kann, scheint keine Rolle zu spielen. Wenn man also Passagen des Artikels über - ich rate mal ins Blaue hinein - Rechtssubjektivität und Immunitäten nicht versteht, dann liegen zwei persönliche Konsequenzen nahe: zum einen drehe ich vor der Lektüre des nächsten Wiki-Artikels die Musik leiser und lege den Telefonhörer auf, oder ich akzeptiere die Tatsache, dass es Leute gibt, die von bestimmten Dingen einfach mehr Ahnung haben. Nichtsdestotrotz möchte ich nicht die Möglichkeit von mir weisen, tatsächlich unverständlich formuliert zu haben. Für diesen Fall erbitte ich Hinweise auf konkrete Passagen; dann können ich oder andere dem Abhilfe schaffen.
Der Vollständigkeit halber gönne ich mir natürlich auch ein Pro. Und ich entschuldige mich für breitgetretene Schlipse.
-- Henning Blatt 20:06, 13. Aug 2006 (CEST)
Ach, die Juristen, die meinen ihre Rechtsnormen würden im luftleeren Raum entstehen ohne politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Randbedingungen, die natürlich eminent beeinflussen wie ebenjene Rechtsnormen aussehen. Ich mache das ja niemand zum Vorwurf, aber dass auch diese Szenarien abstrakt sein können und müssen, sollte ein Wikipedia-Artikel schon wiederspiegeln. -- southpark Köm ? | Review? 21:07, 13. Aug 2006 (CEST)
Politische Dimension ergänzt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
Also ich kann die Kritik nicht nachvollziehen. Ich finde dass es Henning Blatt ganz gut gelungen ist, einer recht trockenen Materie Leben einzuhauchen. Und als Jurist finde ich, dass er sich relativ klar verständlich ausdrückt. (MARK 22:45, 13. Aug 2006 (CEST))
Pro, denn selbst oder gerade als Nicht-Jurist sehe ich das auch so --AviationExpert 12:40, 14. Aug 2006 (CEST)

Pro, da es dem Artikel gelingt sich einer recht abstrakte Materie allgemeinverständlich zu nähern. (84.190.136.220 22:40, 13. Aug 2006 (CEST))

Pro weil (beispielsweise) ideal geeignet, um in der Vorbereitung einer MUN-Gruppe einige Hintergründe zu klären, die man (als Randgebiets-nicht-ganz-Jurist) selbst nicht schlüssig und widerspruchsfrei erklären könnte. --DINO2411 FYI 23:02, 14. Aug 2006 (CEST)

abwartend, Im Detail:

  • Einleitung: Ist der Sprachgebrauch mit NGO/INGO wirklich etabliert? Ist das noch maßstabgerecht in der Einleitung untergebracht?
Erledigt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
  • Links: 1x reicht, fortlaufend im Text ist unnötig, Abkürzungen sollten in den jeweiligen Link einbezogen werden
  • Format: Kursive Formatierung ist uneinheitlich
Erledigt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
  • Gliederung: okay
  • Stil: stellenweise zu blumig… „Eine erste Blütezeit erfuhren Internationale Organisationen…“ und „Mit dem rasanten zivilisatorischen Fortschritt in den Folgejahren…“ Relativsätze sollten nicht mit - - markiert werden. Auch sollten sie den Lesefluss nicht stören, ggf. auflösen oder ans Satzende stellen.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
  • Bilder: gut
  • Inhalt:
    • Es sollte prägnanter klargestellt werden, dass eine IO i.d.R. kein Völkerrechtssubjekt ist und die UNO eine Ausnahme wegen ihres universellen Charakters ist und nicht weil es eine IO ist.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
    • „Ob diese Einschätzung zutrifft, wird sich wohl kaum jemals abschließend beurteilen lassen.“ Solche Sätze sind überflüssig.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
    • Die EU als eine Int. Organisation derart uneingeschränkt zu bezeichnen, ist bedenklich. Und als Beispiel zu nennen, ist zuviel. Viele sehen die EU als Programmziel der Europäischen Gemeinschaft.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
    • „Internationale Organisationen sind rechtliche Gebilde, denen eine Rechtssubjektivität weder im nationalen Recht noch im Völkerrecht angeboren ist.“ Also mit Schwangerschaft hat es nichts zu tun, auch wenn es manchmal eine Zangengeburt sein mag ;-) Scherz bei Seite, der Satz ist schier überflüssig.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
    • „In ihren Mitgliedstaaten genießen die Organisationen regelmäßig den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.“ – Sachte! Was machen Staaten ohne Abgrenzung zwischen ÖR und anderem Recht? Es ist zutreffender von einer juristischen Person zu sprechen.
Erledigt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
    • „res inter alios acta“ sollte provisorisch verlinkt werden und ggf. im Fließtext erläutert, dass es sich um Verträge anderer oder Verträge zu Lasten Dritter handelt
Erledigt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
    • Der Passus über die Immunität geht zu weit. Es ist unvollkommen, beim Verfahrenshindernis zu verbleiben. Mitgliedstaaten haben die völkerrechtliche Klagebefugnis in solchen Fällen... Allerdings geht dieser ganze Exkurs über Immunitätsfolgen zu weit, unter diesem Lemma ist das nicht maßstabgerecht.
Meines Erachtens nach unzutreffend. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
    • Ständige Internationale Gerichte wie ITLOS und ICC sind nicht erwähnt und eingeordnet, ICTY und ICTR aber schon.
Gegenstandslos. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
    • Interpretation des LaGrand-Urteils: Personen haben Völkerrechtssubjektivität? Wirklich??... Uns was hat das mit NGOs zu tun?
Bedeutung folgt im nächsten Satz. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)
  • Belege: Beispiele können besser in Fußnoten untergebracht werden. Nachweise / Beispiele für neuere Entwicklungen in der Staatenpraxis fehlen teilweise. Fundstellen zu IGH-Entscheidungen fehlen.
IGH-Entscheidungen verlinkt. -- Henning Blatt 18:23, 27. Aug 2006 (CEST)
  • Fazit: Bei solch abstraktem Thema spielt die Stoffbeschränkung eine große Rolle und ist weit gehend gelungen. Stellenweise Straffung tut dem Artikel gut. Detailverbesserungen können ihn aufwerten. -- CJB 12:51, 17. Aug 2006 (CEST)

Bevor ich nachher auf Calvins Punkte eingehe, weise ich darauf hin, dass ich gerade einen neuen Abschnitt über die politische Dimension der IOs eingefügt habe. Klingt streckenweise ein wenig poetisch, aber das fördert ja bekanntlich die Lesbarkeit...  :)) -- Henning Blatt 10:04, 22. Aug 2006 (CEST)

Zu Calvins Kritik:

  • NGO/INGO: Bevor ich den Artikel neu geschrieben habe, hat jemand ganz fleißig an zig Stellen in der Wikipedia die NGOs als Internationale Organisationen qualifiziert. Das ist zwar falsch, aber um einem entsprechenden Änderungsedit vorzubeugen, habe ich das gleich zu Beginn des Artikels klargestellt. Inhaltlich gehört das in der Tat ans Ende in den entsprechenden Abschnitt. Ich habe das entsprechend verschoben.
  • Links: Die Behauptung, dass nur der jeweils erste Begriff verlinkt werden muss, ist zunächst mal nicht mehr als ein Ausdruck persönlichen Geschmacks. Dies setzt dann aber voraus, dass man, um den Link zu nutzen, von einer bestimmten Stelle im Text immer hochscrollen und suchen muss. Halte ich für nicht so praktisch, soll mir aber egal sein. Letztlich betrifft dies auch nur die UNO sowie die EG und die EU. Dass Abkürzungen mit in den Link gehören, bestreite ich, immerhin tragen die verlinkten Artikel auch keine Abkürzungen im Titel. Aber auch das ist ziemlich nebensächlich und darf gerne geändert werden.
  • Kursive Formatierung: Die ist doch sehr einheitlich, oder? Bitte nenne ein Beispiel, wo sie Deiner Meinung nach aus dem Rahmen fällt. Kursive Schreibweise habe ich genutzt, um ein Wort ganz ausnahmesweise zu betonen. Bei den Internationalen Ämtern kann kursiv gerne raus.
  • Stil zu blumig: Man kann es nicht jedem recht machen; ebenso regen sich die Leute auf, der Stil sei zu juristisch. Das Wort Blütezeit jedenfalls ist als Metapher in jeder Hinsicht etabliert.
  • Relativsätze: Gedankenstriche übernehmen sprachlich die gleichen Funktionen wie Relativsätze und sind ein seit Jahrhunderten gebräuchliches Stilmittel. Wer ein Problem mit Gedankenstrichen hat, kann den betreffenden Satz gerne umformulieren. Allerdings sollte kritisch geprüft werden, ob die Lesbarkeit unter allzu verschachtelten Relativsätzen - und genau das vermeidet man mit Gedankenstrichen! - nicht leidet.
  • IO i.d.R. kein Völkerrechtssubjekt: Diese Aussage ist gewagt; bitte belege sie. Tatsächlich ist nämlich das Gegenteil der Fall. Es ist allerdings zutreffend, dass bisher allein die Völkerrechtssubjektivität der UNO durch eine so prominente Stelle wie dem IGH entschieden wurde.
  • "Ob diese Einschätzung zutrifft...": Solche Sätze zu streichen bedeutet, einem Artikel die Seele zu nehmen! (Poetisch, aber wahr)
  • EU als IO: Es ist im Artikel wohl deutlich geworden, dass diese Frage lange umstritten war. Die neuere Literatur hierzu (also solche, die sich auf die Zeit ab 2002/2003 stützt) beantwortet die Frage aber nahezu einhellig im dargestellten Sinn. Dass es Gegenstimmen gibt, ist in der Juristerei nichts ungewöhnliches. Was meinst Du mit "derart uneingeschränkt"?
  • "...im Völkerrecht angeboren": Der Begriff angeboren ist im Völkerrecht weit verbreitet, siehe z.B. E. Klein in: W. Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 4. Abschn Rdnr. 93. Die Parallelität mit der biologischen Geburt ist nicht zufällig, verdeutlicht sie doch, dass eine nicht angeborene Eigenschaft der IOs diesen eben nicht von Natur aus anhaftet. Der Satz als solcher ist im Übrigen keinesfalls überflüssig; im Gegenteil ist seine Aussage unerlässlich für den gesamten folgenden Abschnitt. Wenn Dich der Begriff so sehr stört, dann kannst Du ihn gerne ändern. Aber bitte achte auch inhaltliche Kontinuität.
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts: Ein Artikel über Völkerrecht kann nicht die Rechtslage in 192 Staaten widerspiegeln. Das versteht sich eigentlich von selbst, wird aber auch durch das Wort regelmäßig verdeutlicht. Aber ich habe das jetzt dennoch besser formuliert.
  • res inter alios acta: Der Begriff ist provisorisch verlinkt. (Jedenfalls verstehe ich das unter einem provisorischen Link. Ich kann mich aber auch irren.) Alle User sind herzlich eingeladen, entsprechenden Content zu hinterlassen. Aber gerne darf der Spezialbegriff entfernt und durch eine profanere Formulierung ersetzt werden.
  • Immunität: Du sagst, es sei unvollkommen, beim Verfahrenshindernis zu verbleiben. Das verstehe ich nicht. Immunität bedeutet zunächst einmal Verfahrenshindernis - aus die Maus. Was meinst Du mit völkerrechtliche Klagebefugnis? Das musst Du schon etwas näher ausführen. Das kann alles mögliche bedeuten. Staat gegen Person? Staat gegen IOs? Staat gegen Staat? Vor nationalem Gericht? Vor internationalem Gericht? Vor organisationsinternem Gericht? Einen solchen Begriff gibt es nicht.
  • Ständige Internationale Gerichte: Sowohl ITLOS als auch ICC sind erwähnt und verlinkt, allerdings mit ihren deutschen (weil hierzulande gebräuchlicheren) Kürzeln ISGH und IStGH.
  • LaGrand-Urteil: "Wirklich?" Ja! Wirklich! Die Bedeutung für die NGOs folgt unmittelbar im Anschluss: "...sind keine sachlichen Gründe gegen einen vergleichbaren Status der NGOs ersichtlich". Um eventuellen Gegenfragen vorzugreifen, habe ich das Wort partiell eingefügt. (Das ist auch ein Begriff aus dem Völkerrecht, der speziell für die Völkerrechtssubjektivität gebraucht wird, also bitte nicht durch teilweise oder ähnliches ersetzen.)
  • Belege: Die im Text erwähnten IOs halte ich dort für sinnvoll untergebracht. Eine Liste am Ende des Artikels würde den Anschein von Vollständigkeit erwecken, wäre aber in jeder Hinsicht Stückwerk. Außerdem macht es den Artikel sehr viel lesenswerter, wenn die Beispiele in den Text eingebettet sind.
  • Entwicklungen in der Staatenpraxis: Welche Entwicklungen meinst Du? Ich suche gerne Fundstellen heraus.
  • Fundstellen zu IGH-Entscheidungen: Es gibt einen Artikel zum IGH. Dort findet sich ein entsprechender Link auf die Website. Wenn ich im Text jetzt auch noch die ICJ Reports einarbeite, dann beschweren sich andere über zuviel Klimbim. Von mir aus können entsprechende Nachweise aber gerne rein in den Artikel.

Vielen Dank für's Durchhalten! :)

-- Henning Blatt 13:48, 22. Aug 2006 (CEST)

Mit dem aktuellen Käse - also mit den heute in dem Artikel vorgenommenen Änderungen - habe ich nichts zu tun. Formatierung und Duktus sind überwiegend nur peinlich. Damit jetzt Kontra. -- Henning Blatt 14:09, 24. Aug 2006 (CEST). Hat sich inzwischen erledigt. -- Henning Blatt 09:39, 26. Aug 2006 (CEST)

  • Kontra, da der Artikel bis zu den von mir vorgenommenen Änderungen allein die völkerrechtliche Perspektive wahrgenommen hat. Dies entspricht weder dem interdisziplinären Geist der Wikipedia, noch ist es exzellent. "Internationale Organisation" ist heute ein sowohl wissenschaftlich wie populär-medial vielschichtig gebrauchter Begriff, den nicht eine Fachrichtung für sich okkupieren kann - Helmut Zenz 11:26, 25. Aug 2006 (CEST)
PS über Formatierung und Dukuts kann man gerne reden, nicht aber, wenn die Juralastigkeit so weit geht, dass folgende Definition, die vormals in NGO jetzt in Internationale nichtstaatliche Organisation steht, einfach ignoriert wird: Als internationale nichtstaatliche Organisation definiert der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) in seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt“. Und außerdem ist es unerträglich, wenn in der ursprünglichen Version es ganz um Schluß heißt: In der jüngsten Völkerrechtsentwicklung ist ein Verwässern der klassischen Unterscheidung zwischen Internationalen Organisationen und NGOs zu beobachten. So war es bislang einhellige Ansicht, dass erstere unter bestimmten Voraussetzungen den Status eines Völkerrechtssubjektes erlangen können, dieses den NGOs jedoch nicht möglich ist. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat nun in seinem LaGrand-Urteil vom 27. Juni 2001 Individuen ausdrücklich eine partielle Völkerrechtssubjektivität zugebilligt. Nach Auffassung des Special Rapporteurs der International Law Commission (ILC) sind keine sachlichen Gründe gegen einen vergleichbaren Status der NGOs ersichtlich (UN Doc. A/CN.4/532 vom 26. März 2003 (First Report on Responsibility of International Organizations) Abs. 17). Widerstände hiergegen sind in erster Linie von den Staaten zu erwarten, die in einem Völkerrechtsstatus der NGOs einen Kontrollverlust gegenüber diesen befürchten. Aha, Gerichte "verwässern" also den Sprachgebrauch der Juristen, oder wie soll man das sonst deuten? - Helmut Zenz 11:46, 25. Aug 2006 (CEST)
  • für den völkerrechtlichen Bereich des Begriffs ein sehr guter Artikel, in jedem Fall lesenswert, aber IMHO sogar exzellent und daher Pro, jetzt stöhrt mich eigentlich nur noch das "Verwässern der klassischen Unterscheidung", da dies meiner Ansicht nach die "jüngste Völkerrechtsentwicklung" unangemessen wertet. - Helmut Zenz 22:02, 25. Aug 2006 (CEST)
Stört Dich der Begriff "Verwässern"? In der jüngsten Völkerrechtsentwicklung zeigt sich, dass die starre völkerrechtliche Unterscheidung zwischen IOs und NGOs in dieser Form zu verwischen beginnt. Bisher sind aber nur einzelne Indizien (wie die zitierte IGH-Entscheidung) hierfür erkennbar und kein echter Trend oder gar eine Strömung. (Wesentlich schwächer also als z.B. der Trend, transnationalen Konzernen Völkerrechtssubjektivität zuzubilligen.) -- Henning Blatt 10:15, 26. Aug 2006 (CEST)
Habe "Verwässern" umformuliert. -- Henning Blatt 18:04, 28. Aug 2006 (CEST)

Kontra Es fehlen detalierte Quellenangaben. Stefanwege 18:11, 28. Aug 2006 (CEST) Ok, einige Quellen sind drin. Jetzt also Pro

Detailierte Quellenangaben sind eigentlich nicht erforderlich, da es sich bei den Ausführungen des Artikels um Allgemeinplätze handelt. Die kannst Du eigentlich in (fast) jedem Lehrbuch nachlesen. Nur bei schwer auffindbaren Informationen, umstrittenen Passagen und Gerichtsentscheidungen bieten sich Quellenangaben an. Außerdem ist umfangreiche Literatur angegeben. (Ich empfehle den Ipsen.) Wenn Du z.B. in den Artikel Europäische Union schaust, wirst Du feststellen, dass auch dort die allgemeinen Ausführungen nicht durch Quellen belegt sind. Nichtsdestotrotz habe ich die drei Nachweise im Text jetzt als Quellen am Ende des Artikels arrangiert. -- Henning Blatt 18:59, 28. Aug 2006 (CEST)
Ich habe noch eine ganze Reihe weiterer Quellen hinzugefügt. Irgendetwas läuft allerdings bei der Darstellung falsch. Die Nummerierung der Fußnoten beginnt bereits mit Nummer 6 oder 8 oder 4 (verändert sich mit jedem Edit des Artikels) und ein Teil der Fußnoten erscheint dann in den Quellen doppelt. Vielleicht hat ja jemand Ahnung, was man da machen kann. -- Henning Blatt 17:05, 29. Aug 2006 (CEST)

Formalia & Frist

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Kann man eine Kandidatur eigentlich auch aussetzen? Angesichts des Edit-Wars sollten wir das ganze auf unbestimmte Zeit verschieben. -- Henning Blatt 12:49, 25. Aug 2006 (CEST)

Ich schlage vor, den Artikel 2 Tage länger hier zu belassen (Fristverlängerung). In den vergangenen 2 Tagen war der beutreuende Hauptautor ausschließlich damit beschäftigt, eine langwierige Kontroverse mit einem User zu klären, die mit Kategorien und Lemmatrennung zusammenhing, nicht aber mit Artiklarbeit. Ich denke, es wäre fair, die Kandidaturfrist zu verlängern und die vorhandenen Vota weiter gelten zu lassen--CJB 22:32, 25. Aug 2006 (CEST)

Wie geht es weiter? Macht die Auswertung usw. jetzt irgendeine höhere Instanz? Z.B. Admin...? -- Henning Blatt 10:55, 3. Sep 2006 (CEST)

Einleitungssatz mit unnötigem Hinweis auf englischen Ausdruck

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Hallo allerseits,

warum steht im Einleitungssatz: „Eine Internationale Organisation (engl.: International Organization bzw. International Organisation) …“? Wieso wird hier trivialerweise auf die englische Sprache verwiesen? Kann man doch ganz bequem links in der Interwikileiste nachschauen, wenn man’s sich nicht selbst herleiten kann, oder? Der Klammerzusatz im Einleitungssatz sollte für den etymologischen Hinweis reserviert sein, aus welcher Sprache das Lemma sich herleitet, und meiner Auffassung nach ist dieser hier irreführend. Sollte der Begriff wirklich nachgewisenermaßen aus dem Englischen direkt übernommen worden sein, so bitte ich um entsprechende Einarbeitung der Information mit Quellenangabe im Geschichtsteil. Ist Französisch für den internationalen Verkehr nicht fast genau so wichtig wie Englisch, und warum steht das Stichwort dann nicht auch in de französischen Form im Einleitungssatz? Ich würde den Verweis aufs Englische demnächst einfach rausnehmen, wenn hier nicht gute Gründe dagegen vorgebracht werden können. Sonst bläht sich ggf. der Einleitungssatz erheblich auf, wenn alle wichtigen diplomatischen Sprachen hier angeführt werden. -- marilyn.hanson 14:16, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

  • Prinzipiell spricht in der Tat nichts dagegen, die Übersetzung zu streichen. Ich hatte bei meiner Neufassung des Artikels im letzten Jahr die Übersetzung schlicht übernommen, ohne mir darüber weiter Gedanken zu machen. Kleine Anmerkung am Rande: Dass Französisch in der Diplomatie nach wie vor eine herausragende Rolle spielt, ist ein weit verbreiteter Irrtum... Gruß! Henning Blatt 14:26, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Schreibweise

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Warum wird „Internationale Organisation“ großgeschrieben und nicht „internationale Organisation“? Es handelt sich ja um keinen Eigennamen und die internationalen nichtstaatlichen Organisationen werden ja auch kleingeschrieben. --Skyman gozilla Bewerte mich! 20:48, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Doch, es handelt sich um einen Eigennamen. In fast allen deutschsprachigen Lehrbüchern wird der Begriff groß geschrieben. Henning Blatt 10:52, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Okay! :-) Sollte man das vielleicht im Artikel erwähnen? Ohne dieses Hintergrundwissen erscheint die Schreibweise sonst doch etwas merkwürdig. --Skyman gozilla Bewerte mich! 17:46, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich kann man das erwähnen. Aber das Problem stellt sich doch eigentlich bei allen Termini technici, oder? Henning Blatt 12:55, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Neues Lemma

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Das alte Lemma war Produkt einer ziemlichen Auseinandersetzung zwischen mir und einem anderen User im Rahmen der Exzellenz-Diskussion von 2006. Völlig zu Recht wurde mir vorgehalten, dass das Lemma Internationale Organisation irreführend ist, wenn sodann Internationale Organisationen allein aus völkerrechtlicher Sicht behandelt werden. In anderen wissenschaftlichen Disziplinen (Sozial-/Politik-/Wirtschaftswissenschaften) wird der Begriff viel breiter verwendet. Allerdings finden sich zu diesem anderen Gebrauch im Artikel keine Ausführungen, und solche lassen sich auch nur schwerlich einbauen, ohne die inhaltliche Kohärenz des Artikels aufzubrechen. Das Lemma Internationale Organisation (Völkerrecht) war also mit Bedacht gewählt. Aus diesem Grunde distanziere ich mich von der aktuellen Verschiebung. Gruß! Henning Blatt 12:35, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kann ich nachvollziehen. Heute Morgen habe ich noch am Artikel gearbeitet, und jetzt bin ich wie vor den Kopf gestoßen, weil der Artikel verschoben wurde. --Jurastudentin 12:58, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Dann baut bitte die sozialwissenschaftliche Komponente mit ein. Ehrlich gesagt, ich versteh nicht ganz, was es da genau für Unterschiede geben soll. IO ist ein so breitgefächerter Begriff... Habe den Artikel hierher zurückverschoben, da es so auch klarer ist betreff der Weiterleitungen bzw. Benutzerfreundlichkeit. Ich möchte nicht unbedingt an eine BKL zu "nichtstaatliche Organisationen" kommen, wenn ich nach IO suche (oder an noch mehr Weiterleitungen gelangen, bevor ich endlich zum gewünschten Text komme). Was soll denn so verwirrend sein jetzt? ich finde beispielsweise, dass Politikwissenschaft und Völkerrecht allgemein relativ breitgefächerte Vorstellungen von diesem Begriff haben. Beinahe alles ist erlaubt. --Capriccio 15:32, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Auch die World Cat Federation ist eine internationale Organisation, da es sich dabei um eine Organisation handelt, die irgendwie grenzübergreifend tätig ist. Sie ist aber etwas völlig anderes als eine internationale Organisation im völkerrechtliche Sinne; beides sind nuneinmal zwei grundverschiedene Phänomene. Die rechtlichen Aspekte der IGOs lassen sich nicht auf INGOs übertragen. Und da der Artikel fast ausschließlich Rechtsfragen behandelt, verbietet es sich qua Natur der Sache, die INGOs hier zu berücksichtigen. In der Wikipedia ist zwar in der Tat (fast) alles erlaubt, aber vieles macht schlichtweg keinen Sinn. Daher sollten die Verschiebungen rückgängig gemacht werden. Henning Blatt 18:10, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Trotzdem sollte hier generell das Phänomen von internationalen Organisationen behandelt werden, seien diese nun IGOs oder INGOs. Das Phänomen, dass hier grenzüberschreitende Kooperation stattfindet bleibt ja dasselbe. Das kann so auch im Artikel erwähnt werden. ich fände es aus Verständlichkeitsgründen sogar besser, wenn das erst mal in diesem Artikel hier erwähnt werden würde. Man kann ja wirklich nie so strikt trennen, auch nicht bei den IGOs (oder was ist die OSZE im engeren Sinne?). Wenn es genaue Trennlinien gäbe, so könnte man auch leichter unterschiedliche Artikel erstellen, so aber ist alles ohnehin etwas wischiwaschi. Ausserdem, was war denn nun mit der sozialwissenschaftlichen Komponente, auf die zunächst verwiesen wurde? Wie ich sehe, sprechen wir hier über rechtliches - oder doch über alles? Noch einmal zusammenfassend: Es ist überhaupt schwer hier zu trennen, deshalb sollten wir dies zunächst erwähnen - IGOs und INGOs bleiben ja in jedem Falle eine "internationale Organisation" im wahrsten Sinne des Wortes. Hab aber nichts gegen weiterführende Artikel, sobald präziseres dazu genannt werden kann. --Capriccio 20:12, 28. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Sorry, aber so allmählich werde ich ein wenig ungeduldig. Noch ein letztes Mal: Eine völkerrechtliche Internationale Organisation ist etwas völlig anderes als eine INGO. Alle Ausführungen des Artikels sind in Bezug auf INGOs völlig falsch. INGOs werden nicht durch Verträge gegründet, sie genießen keine Immunitäten, sie sind keine Völkerrechtssubjekte, sie sind nicht Teil der staatlichen Handlungsinstrumentarien.
"Wenn es genaue Trennlinien gäbe, so könnte man auch leichter unterschiedliche Artikel erstellen, so aber ist alles ohnehin etwas wischiwaschi." Also das ist ziemlich frech! Sehr wohl gibt eine exakte Trennlinie zwischen beiden Organisationsformen. Die OSZE (im "engeren Sinne") ist niemals eine INGOs, auch wenn ihre Einordnung als IGO umstritten ist. Zu dieser Trennlinie enthält der Artikel knallharte Wahrheiten, insb. im Abschnitt über die Abgrenzung zu den INGOs. Was für eine Vorstellung hast Du eigentlich von dem Wort "Wischiwaschi"?
"Ausserdem, was war denn nun mit der sozialwissenschaftlichen Komponente, auf die zunächst verwiesen wurde?" Zur sozialwissenschaftlichen Komponente kann ich nichts beitragen, da ich mich da nicht auskenne. (Ich will nur dann einen Beitrag in der Wikipedia leisten, wenn ich auch was zu sagen habe, das ich verteidigen kann.) Wenn Du vom Fach bist, dann schreibe einen entsprechenden Artikel.
"Das Phänomen, dass hier grenzüberschreitende Kooperation stattfindet bleibt ja dasselbe." Auch die Daimler AG und die Agentur von Tokio Hotel arbeiten grenzüberschreitend. Sollen die daher auch als Internationale Organisationen in diesem Artikel behandelt werden? Das kann nicht Dein Ernst sein.
"Wie ich sehe, sprechen wir hier über rechtliches - oder doch über alles?" Ja, genau! Wir sprechen in dem Artikel tatsächlich nur über Rechtliches! Aber Du willst doch unbedingt den Artikel auf andere wissenschaftliche Disziplinen ausdehnen! Dass das faktisch gar nicht geht, versuche ich, Dir hier klar zu machen.
Mir scheint jetzt, dass Du Dich inhaltlich im Völkerrecht nicht näher auskennst. Anders kann ich mir Dein Vorbringen nicht erklären. Ich werde die Rückverschiebungen gerne selber vornehmen, aber das ist nur die Notlösung. Schöner fände ich es, wenn ich Dich auch tatsächlich von der Unsinnigkeit der ganzen Aktion überzeugt habe und Du dann selbst revertest. Henning Blatt 12:40, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kann mich aus rechtlicher Perspektive dem nur anschließen. Da auch ich von Sozialwissenschaften keine nennenswerte Ahnung habe, könnte ich dazu keinen Beitrag leisten, weshalb sich darum ein anderer bemühen müsste, wenn es tatsächlich überhaupt Sinn ergäbe, sozialwissenschaftliche Ausführungen unter dem völkerrechtlichen Begriff zu ergänzen. --Jurastudentin 13:20, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich weiß gar nicht was die ganze Aktion soll. Dieser Artikel handelt von internationalen Organisationen im völkerrechtlichen Sinne. Mag man diese nun als "internationale Organisationen" i.e.S. ansehen oder den institutionalisierten terminus technicus "Internationale Organisationen" präferieren (wobei soweit ich gesehen habe die meisten Völkerrechtslehrbücher bzw. deren Autoren der ersten Alternative anhängen), die Wikipedia nimmt jedenfalls keine bestimmte wissenschaftliche Perspektive ein, sondern geht als Enzyklopädie - so neutral wie möglich - von den Begriffen als solchen aus. Es kann also bspw. nicht argumentiert werden, dass der Begriff ein völkerrechtlicher sei und der Gegenstand der IOen im völkerrechtl. Sinne daher das Lemma Internationale Organisation für sich in Anspruch nehmen könne (anderes mag bei Begriffen gelten, die eindeutig eine bestimmte/eindeutige Herkunft haben). Aus ggü. den Wissenschaftszweigen neutraler Sicht ist für das hier behandelte Thema der völkerrechtl. IOen also das Lemma Internationale Organisation (Völkerrecht) vollkommen angebracht; auf das Lemma Internationale Organisation hingegen gehört die Begriffsklärung. Ganz abgesehen davon, dass der Verschiebekommentar "Erklärung der Funktionsweisen Internationaler Organisationen allgemein." von völliger Unkenntnis zeugt. Fachfremde sollten sich nicht an Artikeln zu ihnen unbekannten Themen zu schaffen machen, schon gar nicht, wenn bestehende Lemmata wie hier nach langen Diskussionen ausgehandelt wurden und generell ohnehin nicht ohne Rücksprache mit den anderen am Artikel Beteiligten bzw. dem im jeweiligen Fall zuständigen Wikipedia-Portal. --C. Löser 21:09, 29. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Amerasinghe: Principles of the Institutional Law of International Organizations

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Gestern bin ich über diese Möglichkeit zum Download dieses tollen Buches gestolpert – rechtlich unzweifelhaft sehr zweifelhaft, sodass ich mich natürlich von einem Download ausdrücklich distanziere. Gruß! Henning Blatt 18:46, 2. Dez. 2009 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 08:35, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Schreibweise - dacapo (mit Argumenten) -

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Generisch sollte "internationale Organisation" klein geschrieben werden.

Beispiele:
internationale Nichtregierungsorganisation oder
zwischenstaatliche Organisation, die ja auch allgemein definiert sind.
Ist hingegen von einer konkreten internationalen Organisation die Rede, so ist es ein Name und dann wird es gross geschrieben. Bitte um Meinungen. GEEZER … nil nisi bene 10:04, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Mein ich auch. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:30, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Rasanter zivilisatorischer Fortschritt

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Versteht sich von selbst, was damit gemeint ist, und stehe ich nur auf der Leitung? Übrigens ist rasant in der hier gemeinten Bedeutung (eigentlich beschreibt es ja eine flache Kurve) nach Dudens Urteil immer noch umgangssprachlich. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:33, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Sonderbare Territorien in der Übersichtskarte zu regionalen Organisationen

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Mit sonderbaren Territorien, die nicht anerkannt sind

Hallo, ich bin ziemlich unglücklich mit der Übersichtskarte zu internationalen Organisationen, denn die zeigt eine Welt mit zahlreichen Territorien, die so zusammen von niemandem anerkannt sind, weder von der UNO, noch von einem der deutschsprachigen Ländern. Und da wir hier ja sonst sehr korrekt sind, würde ich diese Karte lieber hier nicht einstellen, und erst recht nicht auf der Hauptseite des Tages. Denn Transnistrien, Südossetien, Abchasien sind nur von Russland anerkannt, Nordzypern nur von der Türkei, Somaliland von keinem anderen Land, nur vom Kartenersteller... Bergkarabach wird weiter allgemein zu Aserbaidshan gerechnet, und wenn es de facto Teil Armeniens ist, sollte es dann auch dessen Färbung haben. Als unabhängig bezeichnet es niemand, nicht einmal Bergkarabach selber. Noch wirrer ist die Grenzziehung in der Westsahara, die ja de facto von Marokko okkupiert ist, aber komplett, ohne weissen Streifen, was wiederum auch niemand anerkennt. Grüsse, --Goris (Diskussion) 10:35, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Die EU als internationale Organisation

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Das sehen aber viele anders, vor allem innerhalb der EU, denn nach deren Selbstverständnis ist die EU seit dem Lissabonvertrag keine gewöhnliche internationale Organisation mehr, sondern ein Völkerrechtssubjekt sui generis. Jetzt könnte man darüber streiten, aber es ist dennoch unangebracht, die EU hier alas konkretes Bsp. in der Einleitung bw. heute der Haupsteite zu nennen.--Antemister (Diskussion) 10:47, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Auch das ist tatsächlich nicht ganz korrekt. Man könnte das umschiffen, indem man sich auf den Europäischen Binnenmarkt oder die Europäische Zollunion bezieht, die beide ja dann auch grösser als die EU sind. Grüsse, --Goris (Diskussion) 10:53, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten

GUS

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Ich freue mich, dass jetzt die GUS immerhin per Karte eingebunden ist, wenn auch nicht auf Deutsch. Wie gelungen eine Definition wirklich ist, zeigt sich ja gerade erst in den Zweifelsfällen -- und eine Diskussion der GUS unter diesem Gesichtspunkt wird im Artikel schmerzlich vermisst. (A propos Commonwealth: Was ist eigentlich mit dem Commonwealth?) --2003:DE:23C6:6599:D123:DBF5:7420:CE48 12:32, 9. Dez. 2017 (CET)Beantworten