Diskussion:Investmentsteuergesetz (Deutschland)
Wenn das Ausnalndsinvestmentgesetz sozusagen im Investmentsteuergesetz aufgegangen ist ("... wurden die steuerlichen Regelungen ... zusammengefaßt..."): wieso müssen dann Erträge nach AIG und InvStG in der Steuererklärung in zwei verschiedenen Zeilen eingetragen werden?
"so genannten AGE-Papieren"
BearbeitenWas ist das, wo hin kann man an dieser Stelle verlinken? (nicht signierter Beitrag von 80.149.229.121 (Diskussion) 11:26, 11. Apr. 2016 (CEST))
Unklare Berechnung im zweiten Beispiel
BearbeitenDas zweite Beispiel gibt als Endberechnung:
- Steuerpfl. Veräußerungsgewinn: (1.300 – 1.100 – 25 – 70) x 70 % = 73,50 EUR
an. Allerdings ergeben sich die 25€ und 70€ nicht aus den vorherigen Zeilen, sie scheinen aus dem ersten Beispiel kopiert worden zu sein.
Erstes Beispiel
Bearbeiten14,2857 % als Basiszins zu nehmen, ist unrealistisch und ist verwirrend. In Wirklichkeit liegt dieser Zinssatz bei etwa 1 %. Es ist für das Verständnis einfacher, realistische Zahlen zu verwenden, anstatt Zahlen zu benutzen, die sich einfach rechnen lassen, aber keinen Bezug zur Wirklichkeit haben. Einen Taschenrechner hat ja schließlich jeder zu Hause. Alternativ kann man auch mit einem Basiszins von 1,428% rechnen, dann kommt nach der Multiplikation mit 70% auf 1%, was sich auch einfach rechnen lässt, aber deutlich näher an den realen Werten ist.
Falscher Ausdruck?
BearbeitenUnter "Kernpunkte und Motive des Investmentsteuerreformgesetzes" folgt der Satz
- Zentrale Elemente der Neuregelung stellen für (Publikums-)Investmentfonds die Abschaffung des „transparenten“ Besteuerungssystems durch getrennte Besteuerung von Investmentfonds und Anleger verbunden mit einer pauschalen Besteuerung (Vorabpauschale) auf Anlegerebene dar.
Muß es nicht statt "Abschaffung" gerade "Einführung" heißen, oder habe ich was nicht verstanden?
2003:E3:7F30:C052:6D3E:DC34:1261:7713 03:38, 31. Okt. 2022 (CET)