Diskussion:Inwohner
Kategorie politischer Begriff
BearbeitenHallo,
der Inwohner ist ein politischer Begriff. Deswegen habe ich neben anderen Ergaenzungen, die Kategorie wieder hergestellt. Der Begriff diente (unter anderem) zur Unterscheidung von Personen zur Zeit der Ständeordnung mit und ohne Bürgerrecht. Wenn die Bezeichnung eines Menschen ohne Bürgerrecht kein politischer Begriff ist, dann weiss ich auch nicht ;) Sein Antonym ist in der bürgerlichen Gesellschaft der Bürger. --Gastschreiber Talk ?, 20:23, 16. Apr 2006 (CEST)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Luckyprof (Diskussion) 14:06, 3. Mär. 2014 (CET)
Begriffsvarianten
Bearbeiten"…das altmecklenburgische Landrecht dem Bürger lediglich einen Hauptnahrungserwerb in Handel, Handwerk oder Gewerbe zubilligte …"
Ist das richtig? Das würde heißen, dass sich Ackerbürgerschaft deshalb herausbildete, weil es den Bürgern nicht erlaubt war, Landwirtschaft zu betreiben - jedenfalls nicht hauptberuflich.
Ich vermute dagegen, dass es anders war, nämlich, dass es den Nicht-Bürgern nicht erlaubt war, Handel, Handwerk oder Gewerbe auszuüben, und ihnen deshalb nichts anderes übrig blieb, als "Ackerbürger" zu werden.
Dann müsste es aber heißen: "…das altmecklenburgische Landrecht lediglich dem Bürger einen Hauptnahrungserwerb in Handel, Handwerk oder Gewerbe zubilligte …" --André dA (Diskussion) 22:39, 15. Jun. 2016 (CEST)
Inwohner = Einwohner
BearbeitenRein sprachlich sollte im Artikel festgestellt werden, dass "Inwohner" einfach nur die ältere Form von "Einwohner" ist. Deshalb sagt man süddeutsch auch immer noch "Hausinwohner". Die Bedeutung eines Ortsansässigen ohne Bürgerrechte hatte auch "Einwohner" früher. Deshalb heißt es in der Lutherbibel bis heute: "Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch." (Genesis 23:4) Dass man in der Geschichtswissenschaft einen Unterschied zwischen beiden Formen macht, ist eine rein terminologische (also sekundäre und künstliche, wenngleich natürlich gerechtfertigte) Sache. 92.218.236.40 18:03, 7. Jun. 2023 (CEST)