Diskussion:Islamisches Bankwesen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Scharia

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Der moralisch und rechtliche Aspekt einer Unterstützung der Scharia wird hier nicht aufgenommen. Die Scharia ist eine Rechtsform, die mit der Demokratie unvereinbar ist und damit unserem Grundgesetzt widersprciht. Banken haben zu allen zeiten versucht Geld zu verdiene, das ist im Prinzip nichts schlimmes. Hier jedoch rüttelt es an den Grundfesten unserer Rechstordnung. -- 80.130.18.19 22:36, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Der Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Islamic Banking, nicht der Sharia - für die gibt es einen separaten Artikel. Meinungsbetrachtungen zur Sharia sind hier fehl am Platz. -- Arabist 12:11, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

par ordre de Mufti? Das hier ist doch eine Diskussionsseite, oder? Beim "Islamic Banking" geht es um das Finanzsystem einer nicht mit unserem Grundgesetz zu vereinbarenden (= verfassungsfeindlichen) Rechtsform. Übrigens ist die Englische Seite sehr viel ausführlicher http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_banking (nicht signierter Beitrag von 80.130.18.19 (Diskussion) )

Es widerspräche den Gesetzen der Logik, das islamische Bankwesen, das ein Teil der Scharia ist, in seinen krisisierbaren Aspekten nicht darzustellen und dabei den schariatischen Aspekt an dieser Stelle nicht hervorzuheben. Wenn in einem Teilaspekt das übergeordnete Ganze sich widerspiegelt, das sich in einem zumindest umstrittenen Gegensatzverhältnis zur dieses umschließenden Wirklichkeit befindet, so befindet sich logischerweise dann auch das Teilverhältnis in diesem Gegensatz zur Wirklichkeit, hier also zur Rechtsordnung des Grundgesetzes etwa. Ich bitte also darum, seinen POV nicht den Gesetzen der Logik zu opfern.
In der Sache selbst gibt es eine durchaus erwähnenswerte Kritik, etwa die, dass das islamische Zinsverbot z.B. durch höhere Gebühren umgangen wird:
"Der Kunde beauftragt die Bank, einen Gegenstand (z.B. Auto) zu kaufen. Die Bank wiederum verkauft diesen Gegenstand an den Kunden, der aber nicht sofort bezahlt. Für die verspätete Zahlung schlägt die Bank einen Zuschlag auf. Faktisch ist das ein Kredit, die Konstruktion geht aber mit der Scharia konform" (DIE PRESSE, Wien, 30.1.08 [1])
Es wird ferner grundsätzlich von einigen Islamkritikern im Westen die Befürchtung geäußert, dass sich das I.B. zu einem Brückenkopf der islamischen Gegengesellschaft in westlichen bzw. westlich orientierten Ländern entwickele und es islamisch-politischen Vorstellungen von der religionsfreiheitlich abgesicherten Legitimität eines dualen politisch-ökonomisch-sozialen Systems in der (erstrebten) Übergangszeit entgegenkomme. Dazu zähle, dass die religiöse Finanzaufsicht beim I.B. (sofern es sich um islamische Banken handelt) im Westen für den orthodoxen Islam eine strategische religiöse Schneise in die säkulare Gesellschaftsordnung gesehen wird, etwa von ähnlicher Bedeutung wie die Kopftuchfrage im öffentlichen Dienst (vgl. ISLAMISCHE ZEITUNG, 30.01.2008: "Wie islamisch korrekt investieren?", Absatz "Kritik am (sic!) Konzepten" [2]. Als Muslim sich nicht am I.B. zu beteiligen (z.B. erkenntlich am Besitz bzw Nichtbesitz einer "islamischen Kreditkarte") könne, so wird von einigen Kritikern befürchtet, auch als Druckmittel in bestimmten Peergroups gegen "westlich orientierte" Muslime eingesetzt werden, wie ähnliches in der Kopftuchfrage bereits sich abzeichne.
Diese hier verkürzt dargestellten Gesichtspunkte scheinen mir relevant und daher in den Beitrag gehörend. --Shoshone 21:39, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ja, vollkommen einverstanden mit dem letzten Beitrag. -- 80.130.18.19 23:45, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Anmerkung zu „Hier jedoch rüttelt es an den Grundfesten unserer Rechstordnung.“ Abgesehen von anderen Gesichtspunkten („unser Grundgesetz ist nicht Verfassung der Welt“ u.a.), die ich hier nicht mit einbeziehen will: entsprechende Geschäfte rütteln, qualitativ gesehen, doch kaum mehr an diesen Grundfesten als beispielsweise solche, bei denen letztendlich eine Unterstützung von z.B. Drogen- oder Waffenhandel ausgemacht werden kann. Der einzig klare Unterschied ist dabei, daß derartige Geschäfte nicht so klar einer einzelnen(?) Organisation(sform) zugeordnet werden kann. Aber gegen beispielsweise Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 stehen solche Dinge allemal. Interessant finde ich hier im Kontext auch Artikel Artikel 3 Abs. 3 (seltsam, diese Abfolge?!) — nicht als der Zensur redendes Argument sondern als zu bedenkenden Umstand, gerade wenn man mit(tels) des GG argumentiert. --87.163.45.66 04:35, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Also auf die "logischen" Sophistereien von Shoshone möchte ich hier nicht weiter eingehen. Allgemein muss jedoch gesagt werden, dass man wohl damit aufhören sollte, dem westlichen Bankwesen automatisch eine höhere Demokratie-Kompatibilität zu attestieren als etwa dem IB. Während die von Sh. angeführten möglichen Umgangsweisen mit IB in bestimmten Gruppen in einem problematischen Verhältnis mit dem Grundgesetz stehen mögen, sind die meisten Prinzipien *dieses finanziellen Bereichs* durchaus auch in Demokratien sinnvoll zu integrieren. Im Gegensatz dazu stehen manche westliche Geschäftspraktiken wohl eher in einem problematischen Verhältnis zu Art.2 ... --80.121.58.78 11:17, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten


Writschaftliche Relevanz des islamischen Bankensystems

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Einige Beobachter prognostizieren, dass in acht bis zehn Jahren 40 bis 50 Prozent der gesamten Spareinlagen der muslimischen Bevölkerung weltweit auf Konten islamischer Banken liegen werden.

Wer sind "einige Beobachter"? --85.180.123.88 00:24, 27. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt Zinverbot

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Was passiert, wenn der Kreditnehmer die verspätet zahlt? --88.68.200.44 17:16, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Warum englisches Lemma?

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Gibt es irgendwas, das für ein englisches und gegen ein deutsches Lemma spricht? Vgl. auch Islamic Finance und dortige Diskussion.Stullkowski 20:52, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Schreibweise Mudaraba (Muḍāraba)

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Auch mit Rücksicht auf die Wiedererkennung sollte das dh dem Dhāl (ḏ) vorbehalten bleiben (gesprochen wie englisch they). Das zur Zeit Mudharaba (statt richtiger: Mudaraba) geschriebene Wort beinhaltet aber ein Dād (ḍ); vereinfachend sollte man im Deutschen ersatzweise "d" schreiben und nicht "dh". (Zum Vergleich: niemand würde (hoffentlich) das Quṭb etwa aus dem Namen Sayyid Qutb als "Quthb" schreiben (man müsste es dann wohl, sehr falsch, sprechen wie englisch think); vereinfacht für das "ṭ" ist also nie das "th", sondern das "t"). -- 91.61.216.175 04:48, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Plagiat gefunden

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In dieser Diplomarbeit findet sich unter Punkt 3.1 fast genau der gleiche Text wie im Artikel unter 4. Wer hat hier von wem kopiert? -- Heln.k 21:36, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm, der Geschichtsabsatz im WP-Artikel stammt von Januar 2007, die Diplomarbeit „Islamische Bankwesen und Grameen Bank“ von T. Dür von April 2009. Wikipedia ist da wohl auf der sicheren Seite ;-) Und die Islamlehrer der IGGiÖ werden ja noch nicht mal entlassen, wenn sie mangelnde Deutschkenntnisse haben... --Atlasowa
Was ich mich vor allem frage, ist, warum das den Kontrolleuren nicht selbst aufgefallen ist. War mehr als offensichtlich. Und für sowas bekommt man einen Magister! -- Heln.k 07:51, 16. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise zur Geschichte

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Ich bin beim Formatieren leider nicht fit, kann das einer übernehmen?

Die fragliche erste englische islamische Bank ist http://www.islamic-bank.com/about-us/

Islamkonforme Investmentfonds gibt es inzwischen eine ganze Reihe, dafür wird kaum ein Einzelnachweis notwendig sein. 5 Zeilen weiter oben wird z.B. auf die Noor-Fonds der DWS hingewiesen. Dass es schon seit den 80ern Scharia-konforme Fonds in Mitteleuropa geben soll, ist mir neu, will ich aber auch nicht bestreiten.

Inzwischen gibt es auch schon eine Filiale einer islamischen Bank in Mannheim:

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Scharia-Bank-eroeffnet-Filiale-article551846.html

Allerdings hat diese Bank in Deutschland keine Vollbanklizenz, wie ich die Nachricht lese.

-- 88.215.115.121 17:44, 25. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Jenseitszentriertheit

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Im Gegensatz zu den Finanz- und Rechtssystemen kultureller Moderne, die sich durch eine vollständige Trennung von Geldströmen bzw. Justiz einerseits und Seelenrettung andererseits auszeichnen, ist die islamische Sakraljurisprudenz, die auch die Abwicklung von Geldgeschäften religiös bewertet, der bis zum Tage der Auferstehung gültigen Scharia verpflichtet. Urheber der Scharia ist Allah. Der schariagelehrige Fiqh hat die jenseitszentrierte islamische Normativität im Diesseits bestmöglich zu verwirklichen. Schariakonforme Finanzprodukte dienen der Rettung der Seele des Schriftgläubigen und, im Diesseits, der Finanzierung einer zunehmend schariakonformen Umgebung.

Lohn und Strafe im Diesseits und im Jenseits (Tilman Nagel) betont, dass sich das islamische Recht (fiqh) nicht zuletzt durch seine Jenseitszentriertheit vom säkularen Recht unterscheidet:
Zu den elementaren Grundlagen des islamischen Rechtssystems gehört eine fünf Stufen umfassende Reihung von Bewertungen einer Handlung: «Notwendig» bzw. «Pflicht» ist eine Handlung, deren Unterlassung Strafen einträgt; «empfehlenswert» ist eine Handlung, deren Vollzug Lohn, deren Unterlassung aber keine Strafen nach sich zieht; «erlaubt» sind mit Bezug auf Lohn oder Strafe neutrale Handlungen; «zu missbilligen» ist, was zu unterlassen keinen Lohn, zu begehen aber eine Strafe zur Folge hat; «verboten» (haram) schliesslich sind Handlungen, deren Unterlassung keinen Lohn, deren Vollzug aber eine Strafe zur Folge hat. Diese sogenannten «fünf Bewertungen» meinen Lohn oder Strafe sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Im Koran werden diesseitige und jenseitige Bestrafungen eines Fehlverhaltens noch als ein einziger Sachverhalt verstanden; Mohammed urteilt und vollstreckt unter unmittelbarer Anleitung durch Allah. Der in den «fünf Bewertungen» verborgene Bezug sowohl auf das Diesseits als auch auf das Jenseits schlägt sich in den seit dem 8. Jahrhundert entstehenden Rechtshandbüchern nieder
Quelle: NZZ 07.11.2009 http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/buchrezensionen/lohn_und_strafe_im_diesseits_und_im_jenseits_1.3981865.html -- 91.61.216.175 05:03, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Besser das englische Lemma

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Das Islamische Bankwesen fasst man als eine Ist-Beschreibung auf, so wie etwas Gegebenes. Man sollte hier stattdessen das Lemma Islamic Banking wählen das viel eher den zu beschreibenden Soll-zustand wiederspiegelt als einen Standard der innerhalb einer islamisch geprägten Bankenlandschaft mehr oder weniger oder auch gar nicht erfüllt werden kann. Hier leistet das deutsche Wort leider weniger. --Itu (Diskussion) 16:29, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Als Bänker spricht man ja nur Denglish, daher ist mir das englische Wort gebräuchlicher. Aber entscheidend ist WP:NK: Der allgemeine Sprachgebrauch in den DACH-Staaten. Und hier glaube ich, dass der deutsche Begriff verbreiteter ist. Karsten11 (Diskussion) 18:50, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Das kann ich grad gar nicht erkennen wenn ich so auf die Nachrichtenartikel zum Thema schiele. --Itu (Diskussion) 23:08, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Die Frage ist: Welchen objektiven Maßstab kann man hier nutzen, um den allgemeinen Sprachgebrauch festzustellen?--Karsten11 (Diskussion) 20:33, 8. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
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Beim suchen von weiterführenden Informationen habe ich festgestellt, dass einige der Seiten entweder gar keinen Mehrwert bieten oder erst gar nicht lesbar sind. Konkret handelt es sich hierbei um die Seiten:

de.financialislam.com - Graue Schrift auf schwarzem Hintergrund - Selbst für Leute ohne Augenprobleme absolut umzumutbar, von Barrierefreiheit braucht man da gar nnicht zu sprechen ...

und

www.islamic-banking-online.de - Keine Zusatzinformationen, nichts nützliches, bloß etwas Werbung.

Beide Seiten bieten für einen Besucher leider überhaupt keinen Mehrwert. Daher werde ich Sie jetzt entfernen. Sowas gehört nicht auf Wikipedia..


Nachtrag: Ich habe festgestellt, dass die Seite http://islamische-finanzdienstleistungen.blogspot.com/ gar nicht mehr erreichbar ist. Die werde ich auch gleich entfernen. (nicht signierter Beitrag von 78.50.74.229 (Diskussion) 18:15, 22. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Wadiah - Verwahrung

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Wenn beim einfachen Wadiah nur verwahrt würde könnte ja wohl kaum ein (Geschenk)zins gezahlt werden. --  itu (Disk) 14:59, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Cash advance

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„Cash advance ist verboten, da dies einem Kredit entspricht.“ - Kredit an sich ist doch aber nicht verboten, insofern macht die Behauptung keinen Sinn. --  itu (Disk) 15:07, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

S st

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Bitte Abkürzungen wie S. und st. auflösen. --  itu (Disk) 15:20, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Währungsverbot

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Dass nach Ansicht von Leuten der Koran ungedecktes Papiergeld (Fiat Money) verbietet, steht in Islamischer Dinar, müsste aber erst recht umseitig stehen. --  itu (Disk) 15:47, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Diese unbelegte TF hierher zu übernehmen verbietet sich. Die Aussage, der Koran verbiete Schulden, ist alllerallerhöchstens eine extreme Mindermeinung. Ein Islamisches Bankwesen wäre natürlich bei einem Schuldenverbot genauso undenkbar, wie ein Kauf auf Rechnung.--Karsten11 (Diskussion) 09:52, 3. Nov. 2015 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 12:26, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten