Das Ius civile bestand nur aus dem Zwölftafelgesetzen und nicht auch aus dessen Erweiterungen. Die Edikte, welche die Erweiterungen der Zwölftafelgesetze darstellen, sind das Ius honorarium.--86.56.105.36 14:08, 4. Jul. 2008 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ist korrigiert. -- Uwe 14:18, 4. Jul. 2008 (CEST)
- Die These oben war nicht zutreffend. Ist im Artikel aber längst korrekt wiedergegeben.--Stephan Klage (Diskussion) 12:04, 17. Sep. 2024 (CEST)