Diskussion:Jörg Philipp Terhechte

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von MarkusQuichote in Abschnitt Verstoss 7.2: Relevanz? Selbstdarstellung?
Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 12:58, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Verstoss 7.2: Relevanz? Selbstdarstellung?

Bearbeiten

Ich vermute, hier handelt es sich um eine Selbstdarstellung (evtl Verfasser albertshausen). Zwar keine Falschinformation, aber auch irrelevant ausserhalb Kontext. Verstoss gegen Wikikriterium "Punkt 7.2: Wikipedia ist kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisationen- oder Firmenverzeichnis.". Nicht jedem Menschen bzw. auch ordentlichem Professor gebührt aufgrund seines Curriculum Vitae ein Artikel (Bedeutung als Person öffentlichen Lebens?). Sicher nicht in der Länge, der Bedeutsamkeit suggeriert. Schlage vor Kürzung auf "Philip Terhechte" ist ein deutscher Jurist o.ä.. Bitte um Meinung. Danke! MarkusQuichote (Diskussion) 20:37, 25. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für das Feedback! Aber er ist nicht nur ordentlicher Professor, sondern Vizepräsident einer Universität und Professor in Schottland und zudem Richter und somit von gewisser (nicht großer aber eben auch nicht keiner) Bedeutung als Person des öffentlichen Lebens. Findest Du, der Artikel klingt zu wertend? --Albertshausen (Diskussion)