Diskussion:Jahresüberschuss

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 17387349L8764 in Abschnitt Reingewinn

Beeinflussung

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Irgendwo im Kapitel Beeinflussung müsste man den Link zur Bilanzpolitik einbauen. Ich bin mir aber nicht sicher wo. Vielleicht sollte man Beeinflussung in Bilanzpolitik umbenennen? --Norbach 11:29, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich halte den Abschnitt „Beeinflussung“ bis auf den Punkt „Verwendung Jahresüberschuss“ hier überhaupt für überflüssig, da es in der Tat Punkte der Bilanzpolitik sind. Es kann nicht, nur weil sich im Jahresüberschuss alle Unternehmensaktivitäten niederschlagen, Sinn sein, an dieser Stelle diese Punkte aufzuzeigen. --Aloiswuest 20:43, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Dotierung der gesetzlichen Rücklage

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Ich behaupte folgendes: Die Tabelle ist fehlerhaft!

Im §150 AktG steht: " In diese ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen."

Ein Gewinnvortrag, den die HV beschlossen hat, gehört der "HV" und kann nicht zur Dotierung der gesetzlichen RL verwendet werden. Siehe dazu auch Beckscher Bilanzkommentar. Addendum: Siehe dazu auch Günter Wöhe: Einführung in die ABWL, 21. Auflage, S. 929 Abb. 85 Hirschi 22:46, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

In einem tabellarischen Schema wird ausgehend vom Jahresüberschuss (Jü) der Bilanzgewinn folgendermaßen berechnet:

  Jü1
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
------------------------------------------
= Jü2
- Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen
------------------------------------------
= Jü3
- Einstellung in die anderen Rücklagen
------------------------------------------
= Bilanzgewinn

Bilanzgewinn

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"Nach vollständiger oder teilweiser Ergebnisverwendung entfällt der Ausweis. In der Bilanz erscheint statt der beiden Posten Jahresüberschuss / -fehlbetrag und Gewinn- / Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn / -verlust." Hier sollte man dazu sagen, dass nach vollständiger Ergebnisverwendung keiner der Besagten posten mehr in der Billanz ist. --178.2.198.86 17:03, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Fehlerhafte Formeln

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Die Formeln vom Typ "Jahresüberschuss = Erträge > Aufwendungen", sind mathematisch falsch. Da Benutzer:Wowo2008 sie wiederholt hier einstreut, habe ich keine Lust, dies erneut zu korrigieren. Vielleicht will ja jemand anders es versuchen.--Herbert81 (Diskussion) 18:29, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Nochmal: Die Formeln sind richtig. Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist ein Saldo, der die Differenz zwischen zwei Zahlenwerten ausdrückt. Die Differenz entsteht dadurch, dass der eine Wert größer ist als der andere. Deshalb gibt es einen Jahresüberschuss nur, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen. Umgekehrt liegt ein Jahresfehlbetrag vor. --Wowo2008 (Diskussion) 10:18, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Reingewinn

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Das Wort taucht im Artikel nicht auf und ist aus meiner Erfahrung gleichbedeutend mit dem Jahresüberschuss. Da es nicht mein Fachgebiet ist, merke ich es hier nur an, bevor ich selbst eine Ergänzung mache. MfG --17387349L8764 (Diskussion) 10:18, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten