Diskussion:Jindřichův dvůr

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von AHZ

Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist unbelegt. Der von Mattoni angelegte Kurort gehörte seit seiner Gründung anteilig zu Unterlomnitz, Rodisfort und Rittersgrün. Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist daher mehr als zweifelhaft. --ahz (Diskussion) 00:07, 1. Jan. 2015 (CET)Beantworten