Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist unbelegt. Der von Mattoni angelegte Kurort gehörte seit seiner Gründung anteilig zu Unterlomnitz, Rodisfort und Rittersgrün. Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist daher mehr als zweifelhaft. --ahz (Diskussion) 00:07, 1. Jan. 2015 (CET)