Diskussion:Joachim Moritz Wilhelm Baumann

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Malabon in Abschnitt Stand

Stand

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Als Sohn eines Erb-, Lehns- und Gerichtsherrn müsste er auch hier eingeordnet werden Kategorie:Adliger. --Malabon (Diskussion) 22:26, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Der Vater kam ja ursprünglich aus Hamburg, ein vermögender Kaufmann - nichtadelig. Mit dem Erwerb des Rittergutes Steinbach (sehr wahrscheinlich als Lehn) von der Familie von Pflugk wurde man nicht automatisch adelig, es gab auch kein Verbot (zumindes zu dieser Zeit nicht mehr) das solche Güter nur an adelige veräußert werden durften. Mit dem Erwerb fielen auch div. Rechte an den Besitzer (Gerichtsbarkeit / Weitervererbung / Schulaufsicht usw.) - also der Besitz und die Nichtadeligkeit sind kein Widerspruch. Allerdings war Baumann 1833 tatsächlich der einzige bürgerliche Vertreter der Rittergutsbesitzer in der Ersten Kammer. Das ist schon bemerkenswert. Dank für die Korrekturen und Gruß von -- Proxy (Diskussion) 07:43, 9. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Danke für die Aufklärung. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:39, 9. Nov. 2024 (CET)Beantworten