Diskussion:José Antonio Primo de Rivera

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.134.130.224 in Abschnitt Hinrichtung

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-- DuesenBot 16:39, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Ermordet

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POV ermordet wurde von mir entfernt. Der Begrif passt hier nicht. Hingerichet ist eine neutrale und objektive Formulierung.--Tresckow 15:19, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Faschist

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Wurde, nicht ganz zu unrecht, von einer IP entfernt. Faschist im italienischen Sinne war er wohl nicht. Wohl eher klerikaler Nationalist mit nationalsyndikalistischen Bestrebungen.--Tresckow 10:48, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ermordet!

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Wem "ermordet" paßt oder nicht, spielt keine Rolle. "Hingerichtet" bedeutet, nach rechtsstaatlichem Gerichtsverfahren verurteilt und getötet zu werden. "Mord" ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, wobei zusätzliche Mordmerkmale erfüllt sein müssen. Ausreichend ist ein "niedriger Beweggrund". Die Tötung eines Menschen aus politischen Machtgründen oder aus ideologisch motiviertem Haß ist immer aus einem niederen Bewegrund geschehen und daher ein Mord. "Mord" nur dann anzunehmen, wenn es sich dabei um einen Menschen gleicher politischer Couleur handelt, die gleiche Tat aber bei einem Anhänger (eben auch einem Menschen!) der Gegenpartei nicht als "Mord" einzustufen, ist mehr als unvertretbar, wenn man wenigstens so tut als wollte man objektiv sein.

also schön, erschossen.--Tresckow 19:31, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Zumindest nicht falsch! Viele andere wurden auch erschossen - und damit auch ermordet. Mir fallen die Geschwister Scholl ein, wenn auch nicht Henning von Tresckow. Oder wurden die auch "nur": "erschossen"? Ich denke, hier wie dort: Mord - also als Zeitwort: ermorden, also abgeschlossene Vergangangenheit: ermordet worden. Was fällt daran so schwer? Weil Mord eine Wertung ist? (...dann viele Grüße an das Prinzip "wikipedia"!)
Dem Blödsinn zum Trotz ersetze ich das Wort jetzt nicht, um keine unendliche Geschichte zu beginnen.
Na gut, hast ja recht. Rechtsstaatlich war die Geschichte sicher nicht.--Tresckow 16:25, 20. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hochverrat unter einer demokratisch gewählten Regierung? Woher der Hinweis auf mangelnde Rechtsstaatlichkeit?

Ausserdem reicht der niedrige Beweggrund nicht. Merkmale dafür wären beispielsweise „Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier“. Eine politische Motivation wäre somit ausgeschlossen, ausser man definiert "Rassenhass", "Ehrenmord" oder ähnliches als politisch. Eine verwerfliche Begehungsweise (bspw. Heimtücke) oder deliktische Zielsetzung (bspw. Raub) ist hier auch nicht gegeben. Man könnte von einem politischem Mord sprechen - dazu gehört zum Beispiel auch der Tyrannenmord an Benito Mussolini. Wenn aber ein Gesetzgeber nach einem Rechtsverfahren tötet, nennen wir das rechtsgemäße Todesstrafe, beziehungsweise Exekution. Rechtmäßigkeit muss nicht unserer Auffassung von Rechtsstaatlichkeit entsprechen - es widerspricht aber unserem Konzept von Mord. Ausserdem ist dieser Artikel keine Leinwand für persönliche Meinungen, sondern eine Sammlung von nachprüfbaren Fakten. Also: Quellen her und weiter editieren! :) --93.134.130.224 01:44, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Hinrichtung

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Die Vollstreckung eines Todesurteils nennt man Hinrichtung.

"Erschossen" weckt falsche Assoziationen. Da denkt man an eine Schießerei, an Kampfhandlungen, an Überfall etc, also nicht an einen strikt geregelten Ablauf, in den der Tötungsakt eingebettet ist.

Eine Tötung, die auf einem formalisierten Procedere beruht (Gerichtsprozess, Verhandlung, Urteil, Vollstreckung des Urteils) ist eine Hinrichtung, ganz egal, was man von der Berechtigung des Gerichts halten mag.

Zum Einwand oben: nach rechtsstaatlichem Gerichtsverfahren verurteilt und getötet zu werden Das ist Unfug. Rechtsstaalichjkeit ist ein völlig falsches Kriterium. Wie kommst Du darauf? Diktaturen wie Nazi-Deutschland sind bekanntlich keine Rechtsstaaten und dennoch werden gerade in ihnen die meisten Todesurteile vollstreckt, auch Widerstandkämpfer gegen Hitler wurden ja "hingerichtet", aber sicher nicht nach einem rechtsstaatlichen, sondern nach einem gerichtlich formalisierten Procedere. Auch die Geschwister Scholl wurden selbstverständlich "im Namen des deutschen Volkes" (also beruhend auf einem - freilich verbrecherischen Formalprozess und -urteil - hingerichtet.

Teresita 00:03, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Topp! --93.134.130.224 01:46, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten