Diskussion:Jugendgarantie

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Corradox in Abschnitt Unterabschnitt 4.8

NPOV-Verstoß?

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Im Kommentar zu meiner letzten Änderung habe ich versehentlich die Formulierung „vier Wochen“ anstelle des richtigen „vier Monate“ benutzt. Die EU versprach 2013, dass ab 2014 allen jungen Menschen unter 25 Jahren „innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum“ angeboten wird.
Wenn man das Attribut „hochwertig“ streicht, dann wäre es wohl tatsächlich möglich gewesen, eine vom ifo-Institut kritiserte „Praktikantenschwemme“ auszulösen, von der wirklich jeder arbeitswillige NEET erfasst worden wäre. Aber das Attribut „hochwertig“ ist Teil des Versprechens.
Man könnte kritisieren, dass meine Bewertung des Versprechens als „unsinnig“ einen NPOV-Verstoß darstelle. Im Kontext des Jahres 2020 ist es jedoch offensichtlich, dass in Zeiten von (drohenden) Massenentlassungen das Versprechen nicht eingehalten werden kann. Dennoch werde ich diese Wertung nicht in den Artikeltext einarbeiten.
Liest und hört man jedoch die vielen Aussagen Schmits, die er zur Jugendgarantie gemacht hat, so wird klar, dass sie auf der Grundthese beruhen: „Ein Rückgang der (Jugend-)Arbeitslosigkeit ab dem Ende der COVID-19-Krise kann nur erreicht werden, wenn…“. Das ursprüngliche Versprechen wird also mit Bedingungen verknüpft, deren Erreichen unsicher, wenn nicht fraglich ist. Und das ist Schmit auch bewusst.
In diesem Sinn kann man davon sprechen, dass sich Schmit von dem ursprünglichen Versprechen „vorsichtig abzusetzen versucht“. --CorradoX (Diskussion) 18:07, 27. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Unterabschnitt 4.8

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Nichts von dem, was in diesem Abschnitt steht, ist falsch oder, in größeren Zusammenhängen betrachtet, irrelevant. Es fehlt aber die Engführung zum Thema des Lemmas. Erst durch die Definition des Begriffs „Inklusiver Arbeitsmarkts“ (zu erweitern durch: „-und Ausbildungsmarkts“) durch die EU-Kommission wird deutlich, dass alle Personen im erwerbsfähigen Alter die Chance auf eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt (zu ergänzen: „und Ausbildungsstelle auf dem Ausbildungsmarkt“) erhalten sollen.
Damit sind zunächst (Lemmabezug!) alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung gemeint, die (nach deutschem Recht) als „erwerbsfähig“ gelten, folglich arbeitslos werden können und vor diesem „Schicksal“ – auch durch die Jugendgarantie (die verstärkte Jugendgarantie und die Ausbildungsgarantie!) – bewahrt werden sollen. Mitgemeint von der Kommission sind auch Jugendliche und junge Erwachsene, die vor Arbeitslosigkeit durch den Status der „vollständigen Erwerbsminderung“ als „arbeitnehmerähnliche Personen“ in „segregierenden“ Spezialeinrichtungen geschützt werden. Eben deshalb ist es‚ trotz des Verstoßes dieser Praxis gegen das Inklusionsgebot die UN-BRK, nicht Aufgabe der Jugendgarantie, diesen Personenkreis vor Arbeitslosigkeit durch Vermittlung eines Arbeitsplatzes auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schützen.
Das wiederum (hier setzt der Artikeltext ein) ist ein Versäumnis, das man den Konstrukteuren der drei o. g. Garantien vorwerfen kann.
Nur: Wer erhebt die entsprechende Kritik? Die Formulierungen im Artikeltext erwecken den Eindruck, der Autor gebe hier eine eigene Interpretation der referierten Rechtsnormen wieder. Es gibt Texte, in denen Ähnliches, wie im Artikeltext zu lesen ist. Allerdings stammen diese bezeichnenderweise aus den 2020er Jahren und behandeln die Jugendgarantie der EU am Rande. Hauptabsicht der Autoren ist es zu belegen, dass nur die Einführung einer nationalen Ausbildungsgarantie den Vorgaben der UN-BRK gerecht werde. In den 2010er Jahren (Hauptzeit, die im Artikel behandelt wird) wurde dieses Argument kaum vorgebracht.
Bitte keine Projektion von Diskursen des Jahres 2023 in einen (durch heute falsche Akzentsetzungen) „veraltenden“ Text! --91.97.72.127 09:30, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Ich akzeptiere die Kritik. Der Abschnitt war mit Informationen überfrachtet und nicht auf das Thema des Lemmas fokussiert.
Zur drohenden Veralterung des Artikels: Ihr kommt man am besten bei, indem erstens die „historischen“ Aussagen (= alles, was sich auf die Zeit vor 2020 bezieht) „zurechtgestutzt“ werden und indem der Artikel chronologisierend fortgeschrieben wird. Dabei ist das Jahr 2020 noch nicht „das Ende der Fahnenstange“.
Es fehlt in dem Artikel zweitens der Hinweis darauf, dass zumindest in Deutschland die Diskussion über die Jugendgarantie weitgehend durch die über die Ausbildungsgarantie ersetzt worden ist. In wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsländern der EU ist die Lage eine andere, weil dort immer noch mehr als 10 % Jugendarbeitslosigkeit deutlich zeigen, dass die 2013 gestellte Aufgabe dort noch nicht erledigt ist, und zwar auch ohne Berücksichtigung des Aspekts der Gebote der UN-BRK. Auch in Deutschland gibt es mahnende Stimmen, die darauf hinweisen, dass der virulente Diskurs über den Fachkräftemangel hierzulande nichts daran ändert, dass Arbeitgeber immer noch zögerlich im Hinblick auf die Einstellung von (behinderten und nicht-behinderten) jungen „Losern“ sind. --CorradoX (Diskussion) 16:31, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten