Diskussion:Julius Abegg
Kriminalist und Feuerbach
BearbeitenWas prädestiniert Abegg dazu, als Kriminalist bezeichnet zu werden? Die gängige Definition lautet: „Kriminalistinnen bzw. Kriminalisten befassen sich professionell mit der Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie agieren in verschiedenen Rollen: als Richter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Kriminaltechniker.“ Seinem Werdegang nach und nach den Beschreibungen seines Wirkens ist es sicherlich richtig, ihn Kriminologe zu nennen, hinsichtlich der Bezeichnung "Kriminalist" ist die Quellenlage jedoch ziemlich mau.
Was seine juristische Praxis am Landgericht Erlangen angeht, dort hat er sicherlich nicht den im Text genannten Anselm Feuerbach getroffen. Dieser ist einerseits erst 1829 geboren und außerdem Maler. Handelt es sich vielleicht um Paul Johann Anselm von Feuerbach? Der war zumindest in der fraglichen Zeit als Jurist eine Berühmtheit, meines Wissens nach jedoch nie am Landgericht Erlangen tätig. --OnlyMe (Diskussion) 23:38, 4. Mär. 2013 (CET)
- Ich denke auch, "Kriminalist" ist falsch. Er war Strafrechtler. Und Feuerbach hast du korrekt bemerkt, siehe [1]. Danke für deine Aufmerksamkeit. Ich habe es so geändert. --Neitram ✉ 16:37, 23. Feb. 2017 (CET)
- Im Zusammenhang von Untersuchungen zum Prinzip des römischen Strafrechts lässt sich über die Auseinandersetzungen Christian Reinhold Köstlins mit Abegg sehr deutlich herauszeichnen, dass er unter Verweis auf dessen Werk „Strafrechtstheorien“ mitunter sehr um den Begriff der Gerechtigkeit rang (Dualismus Privatstrafrecht <-> öffentliches Strafrecht im antiken römischen Recht). Es spricht alles dafür, ihn als Strafrechtler zu bezeichnen. Einer gerichtlichen Tätigkeit bedarf es in diesem Zusammenhang ohnehin nicht.--Stephan Klage (Diskussion) 14:41, 1. Okt. 2018 (CEST)