Diskussion:Julius Appelius

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Erbsloeh in Abschnitt Preußisches Kreisgericht?

Preußisches Kreisgericht?

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@Karsten11: Dank für Deine Mitarbeit am Artikel. Du hast den Wikilink „Kreisgericht“ in „Kreisgericht (Preußen)“ geändert. Nun gehörte aber Arnstadt nicht zum Land Preußen sondern zum Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Hast Du Belege dafür, dass die Gerichte im Fürstentum in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, also während der Tätigkeit des Probanten im juristischen Dienst des Fürstentums, der preußischen Gerichtsbarkeit unterlagen? Falls nicht, werde ich die Änderung revertieren, da hier offenbar ein falscher Bezug vorliegt. Gruß --Erbslöh (Diskussion) 21:44, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Danke für den wertvollen Hinweis. In dem bisherigen Sammelartikel Kreisgericht, den ich aufgeteilt habe, fehlte Schwarzburg-Sondershausen. Ich werde einen Artikel Gerichte im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen schreiben und dann den Link dahin ändern.--Karsten11 (Diskussion) 11:41, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ob dieses Lemma nicht ein wenig irreführend ist (Stichwort: „Thüringer Rostbratwurst im Fürstentum“)? Gerichtsbarkeit? Wie dem auch sei, bis zum Erscheinen des Artikels revertiere ich Preußen erst einmal. Gruß --Erbslöh (Diskussion) 12:39, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel eingestellt. Wenn Amtsgericht Arnstadt geschrieben ist, kann man diesen ja statt dessen verwenden.--Karsten11 (Diskussion) 16:21, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Guter Artikel. Nun ist auch der Wikilink stimmig, vielen Dank! Gruß --Erbslöh (Diskussion) 19:53, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten