Möglicher Fehler endeckt. Fehlerhafte -> Bezugskurs muss aufgrund des Verbots der Unterpariemission mindestens dem Emissionskurs entsprechen.

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Folgendes ist in diesem Wikipedia Artikel zu lesen:

"Bezugskurs ist der Börsenkurs, zu dem junge Aktien durch den Aktionär erwerben werden können. Er liegt in der Regel unter dem Börsenkurs der alten Aktien, muss jedoch wegen des Verbots der Unterpariemission mindestens dem Emissionskurs entsprechen."

Folgende Quelle wird genannt:

  1. Gerhard Müller/Josef Löffelholz (Hrsg.), Bank-Lexikon: Handwörterbuch für Das Bank- und Sparkassenwesen, 1973, Sp. 335


Die Definition für eine Unter-pari-Emission lautet sinngemäß so:

Die Unter-pari-Emission ist die Erstausgabe von Wertpapieren an der Börse, bei welcher der Emissionskurs unterhalb des Nennwertes liegt.[1]


Aus der Tatsache das die Unter-pari-Emission bei Aktien verboten ist [2] und der Definition für die Unter-pari-Emission, kann gefolgert werden, dass die oben genannte Aussage aus dem Wikipedia Artikel falsch ist.

Der Bezugskurs müsste vielmehr aufgrund des Verbots der Unter-pari-Emission mindestens dem Nennwert der jungen Aktien entsprechen und nicht etwa dem Emissionskurs.

--Lorenor Zoro (Diskussion) 12:16, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten