Diskussion:Jungfrau

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Begriff veraltet ?
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Christentum

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Zum Thema gibt es zusätzlich den Artikel Jungfrau (Kirchentitel). Ich habe ihn zunächst in „Siehe auch“ eingefügt. Der Inhalt sollte noch in den Text eingearbeitet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Artikel Geweihte Jungfrau und „Jungfrau (Kirchentitel)“ teilweise inhaltlich überschneiden. --Pinguin55 (Diskussion) 22:58, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die geweihte Jungfrau findet sich bereits im Fließtext. Inhaltliche Überschneidungen waren aufgrund der Nähe der Thematik und des Personenkreises, um den es geht, nicht zu vermeiden. Trotzdem gibt es Unterschiede, weshalb beide Lemmata eine Daseinsberechtigung haben. -Turris Davidica (Diskussion) 09:27, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Kürzliche Artikeländerungen

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Ich sehe die kürzlichen Artikeländerungen durch Dich, In dubio pro dubio, als durchaus kritisch und revisionsbedürftig. Da kommt Falsches, Umstrittenes, Überflüssiges, schlecht Formuliertes usw. hinein.

Vielleicht muss man da später nochmal ordentlich drübergehen, ändern, löschen, revertieren... --Weltseher (Diskussion) 23:49, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Bin für Kritik offen, bitte äußere Dich konkret dazu, damit ich weiß, was ich evtl falsch mache. Revision ist zudem immer wichtig. Gruß--in dubio Zweifel? 23:50, 5. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Eigentlich weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll... ist auch eine Zeitfrage. Ich melde mich ggf. wieder. Viele Grüsse, --Weltseher (Diskussion) 13:28, 6. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Begriff veraltet ?

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Es geht um den Satz (mit Beleg aus dem Duden):

"Als Bezeichnung für ein junges Mädchen oder eine nichtverheiratete Frau gilt der Begriff heute als veraltet."

Das halte ich für Unsinn und irrtümlich. Erstens bezeichnete der Begriff immer schon etwas sehr bestimmtes (kein Geschlechtverkehr, körperlich intakt (in gewisser Weise, zumindest im religiösen Sinne, auch mit der (nicht unbedingt zutreffenden) Folgerung "seelisch rein")) und nicht einfach nur "ein junges Mädchen" oder "eine nichtverheiratete Frau". Und zweitens ist der Begriff als Bezeichnung für eine Frau, die nachweislich noch unberührt ist, keineswegs veraltet, und kann doch eigentlich auch nicht veraltet sein. Was wäre denn bitte die alternative moderne Bezeichnung ? (bitte nicht engl. "virgin"...)

Ich nehme an, dass da etwas verwechselt wird. Natürlich gilt Jungfräulichkeit, Keuschheit oder Unberührtheit heute in der westlichen Welt (und auf Wikipedia) als völlig unmodern und veraltet (vielleicht sogar als lächerlich - was im Grunde und leider auch Blödsinn ist...). Aber der Begriff selber und was er bezeichnet kann doch eigentlich nicht veralten, außer man hätte einen Ersatz dafür. Ist mir aber nicht bekannt, oder irre ich mich? Grüße, --Marie Adelaide (Diskussion) 19:39, 20. Sep. 2018 (CEST) PS: Bitte auch nicht mit Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch argumentieren, da sind wir ja wirklich sehr weit von entfernt...--Marie Adelaide (Diskussion) 19:44, 20. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ich glaube, du hast den Satz anders verstanden, als es gemeint ist. Gemeint ist das „veraltet“ in Bezug auf den Brauch, junge unverheiratete Frauen an sich als „Jungfrau“ oder „Jungfer“ zu bezeichnen (ohne damit dediziert etwas Körperliches zu meinen). --Turris Davidica (Diskussion)
Hallo Turris Davidica. Vielleicht habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt. Was ich meine ist, dass der Satz, da diese Bedeutung sowieso schon lange veraltet ist, an der Stelle in der Einleitung einfach zu früh kommt und wenig Sinn macht. Man müsste ihn umgekehrt hinter die nachfolgende Erklärung schieben, so:
"Ursprünglich wurde die Bezeichnung ähnlich wie 'Maid' oder 'Fräulein' für eine junge und unverheiratete (daher vermutlich jungfräuliche) Frau verwendet, zunächst von Adel, dann auch im Bürgertum. Als Bezeichnung für ein junges Mädchen oder eine nichtverheiratete Frau gilt der Begriff jedoch heute als veraltet.[1]"
So herum ergibt das meiner Meinung nach mehr Sinn. Schöne Grüße,--Marie Adelaide (Diskussion) 10:23, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Zu § 1300 BGB: "Der Jüngling schaute ganz verwundert, das Mädchen klagt auf dreizehnhundert!"--Hopman44 (Diskussion) 08:28, 3. Mai 2021 (CEST)Beantworten