Diskussion:Juristenprozess

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lektor w in Abschnitt Bebilderung

Ausbau nötig, nicht nur Fotos

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Da ist noch viel zu tun! --13Peewit (Diskussion) 23:26, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Einleitung und Gegenstand der Anklage wurden im Okt. 2014 erweitert und präzisiert, das schließt aber den weiteren Ausbau nicht aus (vor allem zum Urteil und zur Rezeption).R2Dine (Diskussion) 17:54, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Verschiebung?

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Sollte man nicht auf Nürnberger Juristenprozess verschieben, analog zu den anderen ähnlichen Artikeln? --Constructor 17:10, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Finde ich gut :) R2Dine (Diskussion) 17:51, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Verschaut. Sind nur Ärzte und der Hauptprozess entsprechend. Aber würde dennoch eine Verschiebung befürworten, da es durchaus auch andere relevante Juristenprozesse geben könnte. --Constructor 22:08, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wüsste jetzt keinen. Aber die Verschiebung kann deutlich machen, dass es sich um einen der Folgeprozesse des Hauptkriegsverbrechertribunals handelt, eben den gegen die NS-Justiz und nicht gegen "irgendwelche" Juristen.R2Dine (Diskussion) 22:38, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Die Verschiebung finde ich einen guten Vorschlag. Sollte unbedingt gemacht werden. Orik (Diskussion) 23:05, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Im Artikel Nürnberger Prozesse sind alle 12 Folgeprozesse benannt und verlinkt, davon aber nur der Ärtze-Prozess mit dem Zusatz "Nürnberger". Wenn man jetzt den Juristenprozess verschiebt, dann doch auch gleich die anderen, um sie ebenso unverwechselbar zu machen. R2Dine (Diskussion) 08:08, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Beim Juristenprozess fände ich die die Ergänzung um "Nürnberger..." schon okay, wenn auch nicht zwingend erforderlich. Auch wenn mir gegenwärtig keine weiteren "Juristenprozesse" bekannt sind, mag das für den Leser klarstellend sein; gleiches gilt für den Ärzte-Prozess. Hier werden jeweils nur sehr grob Berufsgruppen genannt. Bei den anderen zehn Nachfolgeprozessen erscheint mir eine Ergänzung um "Nürnberger..." überflüssig. Zum einen würden die Lemmata unnötig lang, außerdem müsste man sie teilweise grammatikalisch umstellen (z.B. "(Nürnberger) Prozess (gegen das) Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS". Außerdem würden wir uns dann in der Wikipedia von den in der (rechts-)wissenschaftlichen Literatur genutzten Begriffen entfernen. Dort heißt es nunmal "Prozess Generäle in Südosteuropa" - "Nürnberger Prozess gegen die Generäle in Südosteuropa" wäre wohl eher Begriffsschöpfung. --Erzer (Diskussion) 15:59, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Stimmt. Das hatte ich mir inzwischen auch überlegt. Außer beim Juristen- und beim Ärzteprozess bedarf es dieser Klarstellung nicht und wird wohl auch als Suchbegriff in der WP von möglichen Lesern nicht erwartet..R2Dine (Diskussion) 18:07, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
abwartend:
bitte berücksichtigen, dass es im Artikel eine GND für Juristenprozess gibt.
wen es interessiert, der möge mal sich mal die Treffer beim KVK ansehen. Nürnberger Juristen-Urteil gibt es auch.
--Goesseln (Diskussion) 19:30, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Rezeption / Nulla poena sine lege

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Nach Paragraph 2 des Strafgesetzbuches, mit Änderung vom 28. Juni 1935, galt als strafbar, was nach dem gesunden Volksempfinden Bestrafung verdient. Ist dadurch nicht das ganze Argument des Widerspruchs des Juristenprozesses gegen „nulla poena sine lege“, das im Abschnitt Rezeption aufgeführt ist, hinfällig? Gibt es zitierbare Quellen, die meine Auffassung teilen? --Constructor 17:57, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Der Prozess wurde auf Grundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 von Dez. 1945 geführt. Bereits durch Kontrollratsgesetz Nr. 1 von Sept. 1945 waren die nationalsozialistischen Änderungen des (Reichs-)Strafgesetzbuchs weitgehend aufgehoben worden. Das "gesunde Volksempfinden" gibt es seitdem nicht mehr. Außerdem wäre es doch merkwürdig, wenn die demokratischen Amerikaner ausgerechnet Nazi(un)recht zur Aburteilung von Naziunrecht herangezogen hätten ;-) R2Dine (Diskussion) 18:17, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ah, danke. Mein Denkfehler. --Constructor 20:11, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bebilderung

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Der hiesige Bilderkatalog dominiert den ganzen Artikel. Für jeden Angeklagten gibt es einen Personenartikel, in dem auch ein Bild vorhanden ist oder sein kann. Das sollte eigentlich genügen. --Lexberlin (Diskussion) 17:24, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Ich glaube, das Problem war die ungünstige Verteilung von Bild/Text in den Spalten der Tabelle: vgl. damalsStand heute. Damals standen über und unter jedem Bild Basisinformationen als Text (Name und Lebensdaten). Dadurch war der Leser genötig, ständig in die Spalte der Bilder zu blicken. Und die anderen Textspalten sahen dann vergleichsweise leer aus. Das ist jetzt nicht mehr so. In der ersten Spalte stehen nur noch Bilder, die man sozusagen alle links liegen lassen kann.
Ansonsten: Bilder in den Tabellen sind in diesen Artikeln Standard. --Lektor w (Diskussion) 06:09, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten