Diskussion:Kündigung von Mietverträgen
Wortgebrauch fristgerecht
BearbeitenDer Wortgebrauch "fristgerecht" und "fristgerechte Kündigung" ist im Artikel falsch. Richtigerweise muß es heißen "ordentlich" und "ordentliche Kündigung". --Joschi2009 01:45, 18. Feb. 2010 (CET)
- Soweit ich ebenfalls einen derartigen falschen Gebrauch gesehen habe, habe ich diesen korrigiert. --Hellerlie93 (Diskussion) 15:43, 27. Aug. 2024 (CEST)
Verschieben nach Kündigung (Mietrecht)
BearbeitenSehe den Artikel mehr unter dem Schlagwort Kündigung (Mietrecht) --Joschi2009 14:30, 20. Feb. 2010 (CET)
- würde mich nicht stören, sehe da aber keinen großen unterschied NILΔισκ 14:59, 20. Feb. 2010 (CET)
fehlende wesentliche Teile zur Kündigung von Mietverträgen
BearbeitenDer Artikel behandelt lediglich die Kündigung von Wohnräumen. Mietverträge können aber auch Gegenstände (Mietfahrzeuge, Baumaschinen etc.) sowie gewerbliche Räumlichkeiten betreffen, für die andere Rechtsfolgen gelten. Hier ist infolge noch viel grundlegendes zu ergänzen. --StMH 09:34, 17. Jan. 2011 (CET)
- Es wurden ein paar Aspekte zur allgemeinen Kündigung von Mietverträgen ergänzt. Die rechtlichen Fragestellungen spielen aber meiner Meinung nach nur eine untergeordnete Bedeutung, weshalb der Schwerpunkt des Artikels bei der Kündigung von Wohnraum bleiben sollte. --Hellerlie93 (Diskussion) 15:48, 27. Aug. 2024 (CEST)
== Denke der Artikel sollte in die Artikel Mietvertrag und Kündigung übernommen werde. Eigenständigkeit macht keinen Sinn. --Lexprofi 16:16, 14. Jan. 2012 (CET)
Wohnmietvertrag kündigen: wie geht das? welche Zustellungsart? bis wann?
BearbeitenBeim Wohnmietvertrag muss die Kündigung am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein, damit der betreffende Monat noch ganz in die Kündigungsfrist fällt. Das ist hier im Artikel nicht beschrieben.
Ein Nachweis des Zugangs ist laut mietrecht.org mit den Verfahren Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nicht schlüssig. Empfohlen wird Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.[1]. Also das unter Zustellungsurkunde beschriebene Verfahren. Dort ist der zeitliche Ablauf aber nicht beschrieben (es muss ja irgendwie der 3.d.M. eingehalten werden), und es steht, dass das "für Privatpersonen" sowieso nicht gehen würde. Wie ist das zu verstehen? Vielleicht kann das ein Kundiger noch ergänzen? Gruss, -- (nicht signierter Beitrag von Markus Bärlocher (Diskussion | Beiträge) 14:44, 28. Mai 2020 (CEST))
- Der Zugang zum 3. Werktag eines Monats wurde ergänzt. Die Fragen zum Nachweis betreffen meiner Meinung nicht den Gegenstand dieses Artikels. Ansonsten müsste man bei jedem rechtlichen Artikel ergänzen, wie entsprechende Tatsachen gerichtlich nachgewiesen werden können. Das kann nie allgemeine dargestellt werden, sondern hängt vom Einzelfall ab und geht schon in Richtung einer rechtlichen Beratung. --Hellerlie93 (Diskussion) 15:46, 27. Aug. 2024 (CEST)