Diskussion:Künstlersozialkasse

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Musicproducer in Abschnitt Corona Förderung Teil 2

Frühere Diskussionen

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Info Forum für alle Künstler und Verwerter die sich einmal informieren möchten was Politiker und eine Behörde aus einer guten sozialen Idee in den letzten Jahren gemacht haben: www.kskforum.de

Lt spiegel ([1]) gelten Tätowiererdoch als künstler. Das Gericht stellt in dem im "Spiegel" dargestellten Fall klar : Einzelfallentscheidung.
Hier (www.musiker-online.de) ein sehr interessanter kritischer Artikel zur KSK, vielleicht kann man daraus noch was unter Kontroverse einbauen: --Tingel 21:42, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
POV - es handelt sich um einen Verband, in dem vor allem Verwerter wie z.B. Musikverlage zusammengeschlossen sind. Da diese von der KSK zu Zahlungen herangezogen werden, finden sie die Künstlersozialversicherung natürlich nicht so gut. --Reni Tenz 22:00, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Dass es sich um einen Verband handelt, "in dem vor allem Verwerter wie z.B. Musikverlage zusammengeschlossen sind" - ist falsch. Der DRMV repräsentiert über die ihm angeschlossenen 1.685 Musikgruppen, 195 Musikfirmen (Labels, Verlage, Agenturen, Tonstudios, etc.), 120 Musikerinitiativen/ Vereine und 1.800 Einzelmusiker(innen), Komponisten und Texter ca. 20.000 Kulturschaffende aus dem Gesamtbereich der Popularmusik. Damit haben sich über 3.800 Musikgruppen, Musiker(innen), Musikurheber, Musikerinitiativen/Vereine sowie Musikfirmen in den letzten 25 Jahren im Deutschen Rock & Pop Musikerverband e.V. organisiert, .....
Quelle : ERKLÄRUNG DRMV auf seiner Webseite [2]
Der Artikel ist dem Verband angeschlossenem Printmedium MUSIKER MAGAZIN erschienen und der Verfasser des Artikels ist Pflichtversicherter in der KSK (Musiker), siehe [3] --Tingel 22:52, 5. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Oh je. Der arme Mann hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Aber das hier ist ja keine Rechtsberatung. Zu weiteren Diskussion begebe ich mich jetzt auf Deine Benutzerseite, ja? --Reni Tenz 14:17, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ja - alle sind eingeladen zur Diskussion : www.kskforum.de J.Griebe (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 80.171.7.133 (DiskussionBeiträge) 08:46, 7. Okt. 2008)

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  • Der Weblink www.kskforum.de wurde am 31.3.2009 von Tingel wieder eingestellt. Da ich der Löschende User war, führte er dazu auf meiner Disku aus:
Hallo, du hast den Link www.kskforum.de aus dem Artikel entfernt, mit dem Hinweis auf WP:Weblinks, speziell darauf bezogen, dass keine Links auf Webforen gesetzt werden sollen. Dass von Wikipedia keine Links auf Foren(inhalte) gesetzt werden sollen ist aus Qualitätsgründen sehr sinnvoll, aber in diesem Fall nicht ganz zutreffend. Ich weiss ja nicht ob du dich mit der Thematik ausseinandergesetzt hast bzw. dir die betreffende Webseite mal etwas genauer angesehen hast. Aber der Begriff 'Forum' bedeutet nicht immer zwangsläufig 'Webforum', nachzulesen unter Forum. Auf der Seite steht ein Webforum nicht im Vordergrund, von einem Webforum mit Threads, Accounts, Editfunktion etc. mal ganz zu schweigen, es handelt sich eher um eine Art Gästebuch. Primär aber werden auf der Webseite von Seiten der Künstler Probleme und Kontakte mit der KSK beschrieben und wichtige und weiterführende Informationen zur KSK sowie für eine Antragstellung, bzw. für den Fall einer Ablehnung und anderen Problemen mit der KSK gegeben. Desweiteren gab es schon eine Menge Edits im Bereich Weblinks im Verlaufe der Geschichte dieses Artikels, und die vier zuletzt vorhandenen Links haben sich als wirkliche Essenz mit weiterführenden Informationen um das Thema KSK herauskristallisiert. Deshalb werde ich den Link wieder reinstellen... --Tingel 23:42, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Ich hielt es für sinnvoll, diese Nachricht hierher zu kopieren, damit zukünftige Bearbeiter/innen sich daran orientieren können. Meine eigene Meinung zur Frage sei dahingestellt--BKSlink 09:37, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich nehme den Link wieder raus, mit folgender Begründung:

  • Bei Weblinks gilt: Nur vom Feinsten
  • Bei kskforum.de handelt sich um die private Webseite eines J. Griebe, der eine tendenzielle Meinung vertritt und verbreitet ("KSK ja, so aber nicht") und Erfahrungsberichte enthält. Nach Punkt 12 unserer Links-Einzelrichtlinien sind solche Links nicht erwünscht.
  • Etwa im hiesigen Artikel fehlende Informationen sollten direkt eingearbeitet werden, anstatt auf eine andere Seite zu verweisen.

Insgesamt siehe WP:WEB. --Ercas 12:50, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik bzw. Finanzierung

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"Selbständige Künstler und Publizisten sowie Personengesellschaften, die mit mehr als einem Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse sind, würden im Wettbewerb benachteiligt, da die Auftraggeber auf das Honorar die Künstlersozialabgabe zahlen müssen."

Wie habe ich mir das vorzustellen? Wenn ich (als Firma oder Privat?) einen Künstler mit irgendetwas beauftrage dann wird der Künstler auf der Rechnung was von Künstlersozialabgabe aufführen? Oder ist damit pauschal die Abgabe welche die großen Verwerter bezahlen müssen gemeint? Hier wäre eine weitere Ergänzung zu Details der Finanzierung vielleicht angebracht.--80.139.252.89 17:01, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Zur Frage: Nein – jedenfalls nicht nach meinem Wissen. Die „arbeitgeberseitige“ Künstlersozialabgabe wird vollkommen unabhängig davon erhoben, ob der beauftragte Künstler bei der KSK versichert ist oder nicht. Grundsätzlich wärst du bei der Beauftragung eines Künstlers wohl „fällig“. Nach meiner Erfahrung ist die Erhebung der Künstlersozialabgabe jedoch ein ziemliches Tohawobu. Einige werden, die anderen nicht, die anderen wieder, obwohl sie nicht, und so weiter – Zoff, der sich ab und an auch in dem ein oder anderem Medium niederschlägt. Der Artikel könnte durchaus noch die eine oder andere Info mehr vertragen. Allerdings ist das ganze Konstrukt derart mit Bürokratie geschlagen, dass wohl keiner richtige Lust dazu hat. --Richard Zietz 20:14, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Habe noch nie gehört, daß jemand, der zu seiner Hochzeit Musiker hat aufspielen lassen, oder der zum Kindergeburtstag einen Zauberkünstler engagiert hat, neben dem vereinbarten Honorar zusätzlich auch noch Abgaben an die Künstlersozialversicherung gezahlt hätte, oder dazu aufgefordert worden wäre. Vermutlich sind solch einmalige Engagements wohl außen vor ...?--93.229.162.29 05:43, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Die Künstersozialabgabe wird nur bei Unternehmen erhoben und nicht von Privatpersonen. Und auch bei den Unternehmen sind nicht alle abgabepflichtig, sondern nur die die „typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen“ in Auftrag geben oder sie im Zuge von „Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen“ einsetzen. Das ist zugleich eine pragmatische Regelung (alles andere wäre schlicht nicht überprüfbar) aber auch einer der Geburtsfehler dieser Versicherung: So fallen gerade im künstlerischen Kernbereich (Bildende und Darstellende Kunst) etliche EInnahmen weg, während man in den künstlerischen Randbereichen (Werbung, Design, Journalismus) umso kräftiger kassieren muss, um das ganze irgendwie zu finanzieren. Es findet also eine branchenübergreifende Quersubventionierung statt, die mMn nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. // Martin K. (Diskussion) 14:10, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Bei den Tonstudios fragen sie auch immer nach. Ich musste bis 2010 immer eine jährliche Meldung machen, dass ich keine Musiker bezahle. Und genau aus dem Grund beschäftigt man besser auch keine Musiker sondern nur Einspielende. Musicproducer (Diskussion) 20:48, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtsprechung

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Zitat. "Der Bund der Steuerzahler unterstützt zwei Musterprozesse gegen die Künstlersozialabgabe, die zurzeit vor den Sozialgerichten Lübeck und Detmold anhängig sind." Wer dem Link 5 folgt, wird feststellen, dass dort auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu KGs hingewiesen wird: keine Abgabenpflicht. --W.Hajek 13:55, 9. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Prüfung durch Rentenanstalt

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Während früher die KSK wegen Personalmangels selten oder nie Betriebsprüfungen abhalten konnte, hat sich die Prüfungsfrequenz dem Vernehmen nach deutlich erhöht, seit die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung übernommen hat. --W.Hajek 13:57, 9. Sep. 2011 (CEST) Das Problem dabei ist, dass die Prüfer der DRV nun Ausgabebelege für (regulär bestellte, selbst kreierte) Werbeflyer sehen möchte, obwohl hier gar kein "Künstler" am Werk war. Dies macht die Sache sehr undurchsichtig, wenig nachvollziehbar und für ehrenamtlich besetzte Vereinskassierer fast unlösbar. Obwohl kein "Künstler" im Sinne eines Konzertes auftrat, werden unzählige Kleinviehsammelbelege durchgeforstet, womit - zwar aus hohen Idealen heraus, aber dennoch - dem Ehrenamt durch Bürokratie-Überhand der Todesstoß versetzt wird.Beantworten

Der Abschnitt "Berechtigte"

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verrät einen argen P.O.V. Objektiv müsste es "Verpflichtete" heißen. Es handelt sich hier nicht um ein Versicherungs"recht", das man wahrnehmen oder auch nicht könnte, sondern um eine Versicherungspflicht. (nicht signierter Beitrag von 188.108.226.87 (Diskussion) 19:10, 7. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Thaddäus Troll

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laut Dokumentationsfilm von David Spaeth über Thaddäus Troll hat dieser sich maßgeblich für eine Altersversorgung für alte verarmtze / arme Schriftsteller eingesetzt. Quelle: swr.de --Neun-x (Diskussion) 20:53, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Künstlersozialabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht

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Künstlersozialabgabe vor dem Bundesverfassungsgericht --Ghettobuoy (Diskussion) 04:41, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Bedingungen für Corona Förderungen - Teil 1

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Zunächst mal zum Revert heute: Ich habe es nochmal anhand der Bayern-Bestimmungen nachgelesen: Nur diejenigen freiberuflichen Künstler, die hauptberuflich als solche gelten, werden als Künstler gefördert, denn nur dann gelten sie als Selstständige. Dass auch andere Selbständige gefördert werden, ist eichtig, widerspricht aber nicht der Aussage. Die müssen eben andere Bedingungungen erfüllen. Allerdings gehört das nicht zum Thema KSK. Die KSK kommt nur insofern ins Spiel, als dass ein dort Versicherter mehr oder weniger nachgewiesen hat, dass er ein hauptberuflicher Künstler ist. Diejenigen, die das nicht sind, müssten die Hauptberuflichkeit erst nachweisen. Musicproducer (Diskussion) 01:05, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Als Beispiel: Ich z.B. bin auch Musiker, kriege aber nichts, weil ich nicht in der KSK bin. Das ist so, weil ich Produziere und damit mehr Geld verdiene. Damit kriege ich als Künstler keine Soforthilfe, da ich kein anerkannter Künstler bin. Als Selbständiger bekäme ich das, wenn ich ungedcekte Kosten fürs Studio hätte. Musicproducer (Diskussion)

Corona Förderung Teil 2

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Aus einem Bericht entnehme ich, dass es in Bayern eine erweiterte Künstlerförderung gibt, die auch auf die privaten Ausgabgen angewendet werden darf. Allerdings wird auf die (die meiste höhere) schon ausgezahlte Soforthilfe angerechnet. Dass müsste noch näher belegt werden. Hier in den Artikel sollte rein, wie sich das auf die virutellen Einnahmen auswirkt und damit die Beiträge. Da blicke ich selber leider auch noch nicht durch Musicproducer (Diskussion) 01:08, 18. Jun. 2020 (CEST)Beantworten