Diskussion:KT Bank
BaFin ordnet aufsichtliche Maßnahmen an und bestellt Sonderbeauftragten
Bearbeiten„Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die KT Bank AG ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen muss. Dies gilt auch für ihre Sicherungssysteme, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern sollen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht, ob das Institut die angeordneten Maßnahmen umsetzt.“
BaFin setzt Bußgelder fest
Bearbeiten„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die KT Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 25. November 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummern 3, 7, 20, 21, 30, 33 und 69 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) 30 Bußgelder in Höhe von insgesamt 600.000 Euro festgesetzt.“