Diskussion:KZ-Außenlager Zwickau

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Stefan2019 in Abschnitt Einzelnachweise / Quellen

Verbesserungsvorschläge

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Habe noch nicht viele Artikel geschrieben. Gibt es zu diesem Artikel Anmerkungen, Hinweise, Verbesserungsvorschläge? Danke! --Stefan2019 (Diskussion) 20:37, 29. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise / Quellen

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In Lemmata zu historischen Themen sollte der Begriff Quelle (Geschichtswissenschaft) nur fachsprachlich korrekt verwendet werden; der Abschnitt sollte Einzelnachweise benannt werden. Grundsätzlich werten wir keine Quellen aus, sondern fassen nur zusammen, was in reputablen Darstellungen (Sekundärliteratur) veröffentlich wurde. Wikipedia:Richtlinien Geschichte

Die Einzelnachweise 4 und 5 sind unveröffentliche archivarische Quellen, die so nicht verwendet werden dürften, allein schon deshalb, weil sie nicht ohne übergroßen Aufwand überprüft werden können. Als offenes System, in dem jeder etwas schreiben kann, muss aber eine Überprüfbarkeit gesichert sein.

Ungünstig ist es auch, wenn mehrere Einzelnachweise auf ein Werk mit a,b,c... zielen. Genaue Seitenzahlen wie S. 275 sind besser! Ich kann das Buch Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus – Eine Dokumentation - Band II“, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2000 nicht finden, es fehlte die ISBN 3-923423-67-5. Hat das Buch über 800 Seiten? Dann ist der Beleg ohne Seitenzahl wirklich nicht überprüfbar! Hast Du dort selbst nachgelesen oder die Angabe nur übernommen? Es fällt auf den Autor zurück, wenn der Beleg nicht stimmt...peinlich ... siehe zum Beispiel hier

Einen Wilhelm Müsch konnte ich bei [1] nicht finden.--H.Parai (Diskussion) 22:37, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Bitte recherchieren Sie in den nachfolgend angegebenen Quellen. Hier ist Herr Wilhem Müsch eindeutig belegt.
https://www.gedenkstaette-flossenbuerg.de/de/geschichte/aussenlager/zwickau
https://www.slpb.de/themen/geschichte/1933-bis-1945/publikation-ns-terror-und-verfolgung-in-sachsen
https://www.slpb.de/fileadmin/media/OnlineWissen/Dossier/NS-Terror_in_Sachsen/Anhang_C_-_KZ-Aussenlager_in_Sachsen.pdf --Stefan2019 (Diskussion) 18:09, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für diese Links. -- Auf meine o. a. Bedenken bist Du noch nicht eingegangen. Folgende Angaben erwecken Zweifel, ob Du diese tatsächlich in Augenschein genommen hast; sie sind als nicht leicht überprüfbare Quellen überdies nicht verwendbar.
  • Gemeinde Stützengrün (Erzgebirge), Signatur 278, Befragungen zu Todesmärschen
  • Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg, IV 410, AR 1382–67, Vernehmung Willy H. vom 16. Oktober 1945, Urteil in der Strafsache Wilhelm Müsch
Ist es nicht tatsächlich so, dass Du diese in einer Veröffentlichung gefunden/gelesen hast? Dann wäre das Buch zu nennen wie z. B. *Hans Brenner, Wolfgang Heidrich, Klaus-Dieter Müller und Dietmar Wendler: NS-Terror und Verfolgung in Sachsen S. Y , mit Anm. Z auf: Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg, IV 410, AR 1382–67
--H.Parai (Diskussion) 18:30, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja das ist korrekt. Die Quellen 4 und 5 sind in Quelle 6 refernziert. Es ergibt allerdings keinen Sinn eine Quelle auf eine andere Quelle zu verweisen. Die einzige Alternative wäre die Quellen 4 und 5 komplett zu streichen und nur Quelle 6 anzugeben. Allerdings dachte ich mir, dass es so übersichtlicher ist, da man sonst für eine Recherche sich "von Quelle zu Quelle" hangeln müsste. --Stefan2019 (Diskussion) 19:56, 11. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nach unseren Regeln sind Darstellungen (=Sekundärliteratur) als Grundlage der Arbeit zu benutzen - und auch damit zu belegen! Woher der Verfasser dieser Literatur sein Wissen bezieht, welche Quellen er gefunden und ausgewertet hast, ist dortselbst in der Literatur angegeben.
Ein korrekter Beleg für Wikipedia ist mindestens Verfasser, Titel, Ort und Jahr , ggf. Verlag und ISBN, Seite. Wenn Du auf aber nur die dort aufgeführte Quelle belegst, täuschst Du vor, du hättest diese selbst gesehen und ausgewertet, also gegen Wikipedia:KTF verstoßen. Das hat ja auch zu meiner Intervention geführt!
Vertretbar wäre bestenfalls die Nennung des korrekten Belegs (wie vorstehend angeführt) mit zusätzlichen Hinweis wie "mit Verweis auf die Quelle: Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg, IV 410, AR 1382–67, Vernehmung Willy H. vom 16. Oktober 1945, Urteil in der Strafsache Wilhelm Müsch" - Ich erlaube mir die Frage: Wem nützt das? Jedenfalls nicht den normalen Leser, ggf. einem Studenten, der dort eingehender nachforschen will. Aber der wird nicht umhin kommen, die genannte Literatur heranzuziehen... also überflüssig. --H.Parai (Diskussion) 20:33, 11. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob ich Sie jetzt verstanden habe. Ich habe die betreffenden Quellen gelöscht. Aus meiner Sicht ist der Artikel jetzt OK. --Stefan2019 (Diskussion) 16:50, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, Du hast jetzt jeweils auf das Buch mit Seitenangabe belegt. Die Angabe des Historikers, aus welcher Quelle er seine Erkenntnis gewonnen hat, ist überflüssig. Wenn Du nur diese hier als Beleg angibst, führt das (wie mich) auf die falsche Spur, Du selbst hättest diese Quelle gefunden, gelesen und ausgewertet. Das aber wäre Theoriefindung. Beste Grüße --H.Parai (Diskussion) 17:57, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Zu Deiner Frage: Es heißt Außenlager ==> siehe auch offizielle Webseite der Gedenkstätte Flossenbürg. https://www.gedenkstaette-flossenbuerg.de/de/geschichte/aussenlager --Stefan2019 (Diskussion) 17:48, 3. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hallo! Ich wollte nochmal nachfragen ob der Artikel jetzt so OK ist, oder nicht? Er wurde offensichtlich noch nicht freigegeben. Danke. --Stefan2019 (Diskussion) 11:26, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das ist Dir hervorragend gelungen, vielen Dank. Ich habe noch Kategorien eingefügt - ich bin da kein Fachmann, aber da wird sicher ein anderer Benutzer ergänzen/korrigieren. Mir ist dabei aufgefallen, dass die Kategorie "Nebenlager" heißt. Wie wird das Lager im Buch genannt? Außenlager? Nebenlager?
Ich werde Deinen Artikel nun in den Artikelnamenraum verschieben - Du hättest es auch selbst machen dürfen. MfG 15:16, 1. Nov. 2024 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von H.Parai (Diskussion | Beiträge) )

Müsch

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Landgericht Trier, Urteil vom 20. März 1956: Der Angeklagte M. wird wegen Beihilfe zum Totschlag zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
C.F. Rüter / D.W. de Mildt (Hrsg.:) Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen seit 1945, Amsterdam, JuNSV, Bd. XIII, Lfd.Nr.431a, S. 657ff Suche

--H.Parai (Diskussion) 13:00, 3. Nov. 2024 (CET)Beantworten