Diskussion:Kabinett İnönü I

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Kurator71 in Abschnitt Flucht (?) des Sultans
„Kabinett İnönü I“ wurde im Rahmen des internationalen Artikelwettbewerbs CEE Spring 2018 von Benutzer:Kurator71 erstellt oder erheblich verbessert. Der Artikel gehört zum Themengebiet Geschichte in Türkei.



Flucht (?) des Sultans

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Hallo @Kurator71, schön, dass du den Artikel angelegt hast !

Du schriebst

Bei der Parlamentswahl am 28. Juni 1923 war nur die Müdâfaa-i hukuk cemiyetleri zugelassen, die im September 1923 zur Halk Fırkası (ab 1935 Cumhuriyet Halk Partisi) umbenannt wurde. Nach der Flucht des Sultans verabschiedete die Große Nationalversammlung der Türkei am 29. Oktober 1923 eine Verfassungsänderung, erklärte die Türkei zur Republik und den Präsidenten zum Staatsoberhaupt.

Das erweckt imo den Eindruck, Mehmed VI. sei zwischen den beiden genannten Terminen geflohen. Laut dem hier (vorletzter Satz des Abschnittes) verließ [er] am 17. November 1922 an Bord des britischen Kriegsschiffs HMS Malaya s3ein Land.

Wieso 'Flucht' ? Er ging offenbar ins Exil. Gruß --Neun-x (Diskussion) 04:12, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Hm... In dem Fall ist der Unterschied marginal. Der Sultan war des Hochverrats beschuldigt worden, man kann sich also ausmalen, was passiert wäre. Insofern war das Exil ja nicht freiwillig gewählt. Ich hab aber auch Literatur gefunden, in der steht, Atatürk habe den Sultan "ins Exil geschickt". Ich muss das in der Literatur noch mal genauer nachlesen,lass mir bitte ein paar Tage Zeit. @Koenraad: Was meinst Du? Flucht? Freiwillig ins Exil? Ins Exil geschickt? Gruß, --Kurator71 (D) 11:12, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten


Also es gibt Quellen, wie etwa Buhbe (1996) S. 38, die von Flucht sprechen und man kann das auch als Flucht sehen, tatsächlich passt aber Ausweisung besser, ich habe das daher geändert. Gruß, --Kurator71 (D) 11:45, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten


Die Sultansfamilie durfte die Türkei nicht mehr betreten. In den 1950ern durften die Frauen der Dynastie wieder einreisen in den 1970ern die Männer der Dynastie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ausweisung ist sicher der korrekte Ausdruck. Da ihnen aber kaum Zeit gewährt wurde, kam es qua Tempo einer Flucht gleich, aber Flucht bedeutet, dass man trotz Verbot weggeht. Koenraad 12:16, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

vielen Dank, Männer!
Ich habe gerade hier eine These gefunden, warum in der Historiografie gelegentlich 'Flucht' geschrieben wurde: Atatürk wurde ikonisiert (S. 327-329). Den Sultanen wurde Schlechtes zugeschrieben.
Wer ein Ins-Exil-Gehen als Flucht bezeichnete, tat das möglicherweise in pejorativer Absicht (Flucht konnotiert mit Feigheit). --Neun-x (Diskussion) 15:24, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Naja, Flucht muss nicht bedeuten, dass man nicht weg darf, aber eben vor einer Sanktion flieht, die droht. Hier war die nun nicht ausgesprochen worden im Sinne von: "Du kommst ins Gefängnis" oder "Du wirst getötet", aber darauf wäre es wohl hinausgelaufen. Insofern wäre Flucht sicher nicht ganz falsch, ist aber zu stark und hier tatsächlich zu pejorativ. Ich hab in der Lit. Ausweisung, Verbannung und Flucht gefunden, wobei tatsächlich meist von Ausweisung die Rede war verbunden mit einem Wiedereinreiseverbot. Gruß, --Kurator71 (D) 18:11, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten