Diskussion:Kabinettsprinzip
Zuständigkeit des Kabinetts
BearbeitenWerden wirklich alle Beschlüsse der Regierung von dem gesamten Kabinett gefasst? Ich dachte immer, dass das Kabinettsprinzip nur dann greift, wenn die Ressorts mehrerer Minister betroffen sind. --Daniel Mex 19:02, 21. Mai 2006 (CEST)
Ja, der letztlich verbindliche formale Regierungsbeschluss muss vom ganzen Kabinett getragen werden (vgl. Rudzio 1996), was aber nicht unbedingt Konsens voraussetzt. Bei schwer wiegenden Uneinigkeiten im Kabinett schlägt die Richtlinienkompetenz des Kanzlers zu Buche, d.h. der Kanzler setzt seine Position durch. --132.231.121.192 16:53, 9. Nov. 2007 (CET)
Danke für die Antwort. --Daniel Mex 23:11, 9. Nov. 2007 (CET)
Laut Rudzio 2006 entscheidet aber die Bundesregierung bei Uneinigkeiten im Kabinett bzw. zwischen mehreren Ministern, nicht der Bundeskanzler!?