Diskussion:Kahnschleuse Gahlberg

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Haster2 in Abschnitt unbelegte Angaben

unbelegte Angaben

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Anmerkungen:

  • die Angabe "Die Schleuse wird im Handbetrieb betätigt" müsste noch belegt werden.
  • die Angabe "Seit ... ist eine direkt am Wehr gelegene eingessene Fischerei ... wichtigster Nutzer der Schleuse" ist durch die angegebene Quelle https://taz.de/Der-Hausbesuch/!5646794/ nicht belegt (dort ist von der Schleuse keine Rede).

Beides bitte korrigieren oder Belege nachliefern oder entfernen. Grüße --Rax post 01:03, 27. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Beides ist belegt. Auf dem Foto sind erkennbar: Hebel zum Öffnen und Schließen der Schieber; Gestänge zum Öffnen und Schließen der Tore.
Entsprechend dem Taz-Artikel (und auch sonst schnell im Internet findbar), darf der Fischer auf dem See fischen. Für jeden sonst ist entsprechend der Verordnung ein Befahren untersagt. Die Fischerei liegt unterhalb unmittelbar an der Schleuse. Wenn nun also nur einer im täglichen Betrieb die Schleuse befahren darf (weil es für jederman sonst verboten ist), ergibt sich logisch, dass dieser wichtigster Nutzer der Schleuse ist. Es ist natürlich nicht ganz auszuschließen, dass auch andere Ausnahmegenehmigungen erhalten (Naturschützer o.ä.). Dies aber sicher nicht im Regelbetrieb. Im Übrigen sind bei Begehung vor Ort diverse Kähne des Fischers um die Schleuse herum festgemacht. Auf dem einen Foto hier auch im Oberwasser (also dort, wo es jederman sonst untersagt ist) erkennbar. Haster2 (Diskussion) 01:48, 27. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Sorry, aber der als Beleg gegebene Artikel aus der taz belegt die Angaben zum zweiten Punkt nicht, dort ist gar nicht von der Schleuse die Rede. Das eigene Foto als "Beleg" für den Handbetrieb - von mir aus, aber ansonsten haben eigene Fotos und eigene Interpretationen und Mutmaßungen ("ergibt sich logisch") keine Belegqualität, vgl. dazu Wikipedia:Belege#Grundsätze (usw. dort). Ich zweifle dabei nicht grundsätzlich an der Aussage, aber sie ist eben nicht belegt, außer durch eigene Anschauung und Überlegung - und die zählt leider nicht. Daher: Diesen Satz vorerst entfernt, bis ein nachvollziehbarer Beleg im Sinne der Richtlinien vorliegt. Grüße --Rax post 04:37, 13. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Da die Fischerei unmittelbar unterhalb der Schleuse ist, die Fischerei auf dem See fischt, was und wie der Artikel belegt, Fischereiboote nicht fliegen können, ist es doch hinreichend belegt. Es ist keine Mutmaßung, dass ein und eins zwei ergibt. Dafür muss nicht explizit von der Schleuse die Rede sein. Haster2 (Diskussion) 09:47, 14. Sep. 2020 (CEST)Beantworten